anzubauen, dass bei Erzielung einer möglichst einheitlichen Gesamtwirkung die Feuermauer nicht mehr sichtbar bleibt, Genehmigt wird der Vorschlag betreffend die grösste Verbau. barkeit der Blöcke wie folgt: Für die geschlossen verbauten Altstadtteile mit 5 - 7 Zehntel und zwar für die Zeile zwischen Stadtplatz bezw.Grünmarkt und Berggasse bezw. Pfarrkirche, sowie für die Häuser in der Kirchen- und Gleinkergasse und in der inneren Hartzmüllerstrasse mit 6 - 7 Zehntel, für die Zeile zwischen Stadtplatz und Ennsufer aber ausnahmsweise mit höchstens 7 - 8 Zehntel der Baublockgrösse; in keinem Falle aber darf das Verbauungsverhältnis ungünstiger werden, als das derzeit bestehende. (Siehe auch Vorschlag des Erläuterungsberichtes über Hofgemeinschaften). In geschlossenen Neugebieten soll das Verbauungsverhältnis höchstens 5 Zehntel, für die halboffene drei bis vier Zehntel, für die offenen Objekte zwei Zehntel, höchstens drei Zehntel betragen. Genehmigt wird der Vorschlag, zur Erzielung einer geordneten Einzelhäuser-Verbauung die Mindestgrösse der Baugründe mit 100 m für mittlere und 250 bis 300 m für kleinste Einfamilienreihenhäuser anzunehmen, wobei bei Reihen-,Gruppen- und Doppelhäusern das Ausmass allgemein geringer sein kann als bei kleinen freistehenden Einzelhäusern. E) Denkmal- und Naturschutz. Die Vorschläge für Aufstellung eines Naturschutz- und Denkmalplanes und einer dieselben behandelnden Baupflegeverordnung werden genehmigt und die Magistrats-Abteilung IV wird beauf. tragt, die diesbezügliche Vorlage dem Gemeinderate zeitgerecht zu erstellen. Der Antrag wird angenommen. Referent Gemeinderat Leitzinger: Punkt 15a) Bucktlige Wiese, Ansuchen um Parzellierung. Zl. 8321/26 Der Referent beantragt, der Gemeinderat beschliesse: Den von den Steyr-Werken vorgelegten Parzellierungsplan mit dem Vorbehalte zu genehmigen, zunächst sich mit dem Geologen
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