Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1930

anzubauen, dass bei Erzielung einer möglichst einheitlichen Gesamtwirkung die Feuermauer nicht mehr sichtbar bleibt, Genehmigt wird der Vorschlag betreffend die grösste Verbau. barkeit der Blöcke wie folgt: Für die geschlossen verbauten Altstadtteile mit 5 - 7 Zehntel und zwar für die Zeile zwischen Stadtplatz bezw.Grünmarkt und Berggasse bezw. Pfarrkirche, sowie für die Häuser in der Kirchen- und Gleinkergasse und in der inneren Hartzmüllerstrasse mit 6 - 7 Zehntel, für die Zeile zwischen Stadtplatz und Ennsufer aber ausnahmsweise mit höchstens 7 - 8 Zehntel der Baublockgrösse; in keinem Falle aber darf das Verbauungsverhältnis ungünstiger werden, als das derzeit bestehende. (Siehe auch Vorschlag des Erläuterungsberichtes über Hofgemeinschaften). In geschlossenen Neugebieten soll das Verbauungsverhältnis höchstens 5 Zehntel, für die halboffene drei bis vier Zehntel, für die offenen Objekte zwei Zehntel, höchstens drei Zehntel betragen. Genehmigt wird der Vorschlag, zur Erzielung einer geordneten Einzelhäuser-Verbauung die Mindestgrösse der Baugründe mit 100 m für mittlere und 250 bis 300 m für kleinste Einfamilienreihenhäuser anzunehmen, wobei bei Reihen-,Gruppen- und Doppelhäusern das Ausmass allgemein geringer sein kann als bei kleinen freistehenden Einzelhäusern. E) Denkmal- und Naturschutz. Die Vorschläge für Aufstellung eines Naturschutz- und Denkmalplanes und einer dieselben behandelnden Baupflegeverordnung werden genehmigt und die Magistrats-Abteilung IV wird beauf. tragt, die diesbezügliche Vorlage dem Gemeinderate zeitgerecht zu erstellen. Der Antrag wird angenommen. Referent Gemeinderat Leitzinger: Punkt 15a) Bucktlige Wiese, Ansuchen um Parzellierung. Zl. 8321/26 Der Referent beantragt, der Gemeinderat beschliesse: Den von den Steyr-Werken vorgelegten Parzellierungsplan mit dem Vorbehalte zu genehmigen, zunächst sich mit dem Geologen

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