Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1930

Unter diesen Aenderungen sind unter anderem verstanden: Der Vorschlag auf Verlegung der Damberggasse, die Errichtung einer Uferstrasse am Ennsflusse zwischen der Unteren Ennsbrücke und der Unteren Kaigasse, auf Sanierung des Pfarrberges, die Umgestaltung der Promenade, die Erbauung der Taborstiege, die Umgestaltung des Schnallenberges zu einer Stiegengasse, die Anlage eines Verbindungsweges unter der Hohen Ennsleite. B) Die Gebietsaufteilung. Genehmigt wird die Gebietsaufteilung im Sinne des Gebietsaufteilungsplanes (Post 2) in Gelände für Besiedlung (Wohngebiete für Industriegelände, für öffentliche Grundflächen und Landwirtschaftsgebiet). Durch diese Genehmigung erhalten die im bezeichne. ten Plane zur Verbauung bestimmter Liegenschaften die Qualifikation als Baugelände und wird über die als Grünflächen und für Landwirtschaftsgebiet vorbehaltenen Gründe das Bauverbot ausgesprochen. Genehmigt wird der im Gebietsaufteilungsplane enthaltene Vorschlag betreffend die Sicherstellung von Grünflächen für Sportund Erholungszwecke und für die künftige Unterbeingung der Waldfriedhöfe, ferner der Vorschlag über die künftige Schulsprengeleinteilung für Volks- und Hauptschulen. Dieser letztegenannte Vorschlag enthält: a) den Ausbau der Schule auf der Promenade, b) den Neubau einer Volksschule in Ennsdorf, c) den Neubau einer Volksschule am Wieserfeld, d) den Ausbau der Schule auf der Hohen Ennsleite, e) den Neubau zweier Schulen auf dem Taborplateau, f) den Neubau einer Hauptschule für das Gebiet Steyrdorf-Tabor, g) den Neubau einer Volksschule, welcher je nach Bedarf der tatsächlichen Entwicklung zu situieren wäre. C) Die Art der Verbauung. Genehmigt wird der im allgemeinen Verbaungsplane (Post 3) enthaltene Vorschlag über die Art der Verbauung, das ist die

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