II. Hiebei sind im Besonderen zu berücksichtigen: A. Die Verkehrslinien. Auf Grund des Verkehrslinienplanes (Post 1) und des Strassenlinienplanes (Post 1) wird genehmigt: 1.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse für den Verkehr Nord-Süd, das ist die Verbindung der Steyrer-Bundesstrasse mit der Eisenstrasse mit der Strassenführung: Ennserstrasse - Posthofstrasse - Schlüsselhofgasse - Neue Ennsbrücke bei der Rederinsel - Haratzmüllerstrasse - Pachergasse - Dukartstrasse - Eisenstrasse. 2.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse für den Verkehr West-Ost als Verbindung der Steyr-Leonsteiner Landesstrasse mit der Ausfallstrasse nach Niederösterreich mit der Strassenführung: Sierningerstrasse-Annaberg-Wehrgrabengasse-Gaswerkgasse-Neue Steyr Brücke-Steyruferstrasse-Zwischenbrücken. 3.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse WestNord als Verbindung der Steyr - Leonsteiner Landesstrasse mit der Steyr-Bundesstrasse mit der Strassenführung: SierningerstrasseSeifentruhe-Stadlmayrgut-Ennserstrasse. 4.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse WestSüd als Verbindung der Steyr-Leonsteiner Landesstrasse mit der Eisenstrasse mit der Strassenführung: Sierningerstrasse-Wehrgrabengasse, Schwimmschulstrasse-Steyrtalbahnhof-Schleife-Teufelsbachstrasse-Hundsgrabenstrasse-Neutor-Eisenstrasse. 5.) Die in den Strassenlinienplänen (Post 4) enthaltenen Vorschläge über die Verbreitung bestehender Strassen, die Vornahme von Strassendurchbrüchen, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendigen Verbesserungen der Strassenmündungen sowie die sonstigan in diesen Plänen eingetragenen Aenderungen der Stadtstrassenregulierungen, ferner die Vorschläge über die künftigen Strassenprofile im Sinne des Strassenquerschnittsplanes (Post 5).
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