Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1930

Zl.14307/29 Hasenberger Thomas, Ortskai Nr. 6 um dreissigjährige Befreiung von der Mietzinsabgabe. Der Referent beschliesse: Dem Ansuchen des Herrn Thomas Hasenberger um Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren für sein neu errichtetes Wohngebäude (Magazinstadelumbau ),Ortskai Nr.6, wird gemäss § 2, Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u. V. Bl. Nr.30 ex 1926 stattgegeben. Die Anträge werden einstimmig angenommen. Zl.1327/30 Luise Hansl und Adolf u.Margarete Landesberg, Einspruch gegen eine Neu- und Nachtragsbemessung der Mietzinsabgabe. Der Gemeinderat beschliesse: dem Einspruche nicht stattzugeben, da die angefochtene Vorschreibung des Zahlungsauftrages vollkommen zu Recht besteht und die Begründung der I. Instanz vollständig zutreffend ist. Die Abweisung wird einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss: Referent Stadtrat Klement: Punkt 15.) Regulierungsplan. Zl. 7583/29 Der Referent beantragt namens des Bau- und Verwaltungsausschusses: Der Gemeinderat beschliesse, den Gesamtbebauungsplan der Stadtgemeinde Steyr im Sinne des (nachfolgenden) Amtsantrages und auf Grund des vorgelegten Planmateriales zu genehmigen. Von der Verlesung des Amtsantrages wird über Antrag des Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck Abstand genommen. Amtsantrag der Magistrats-Abteilung IV betreffend die Genehmigung des Gesamtbebauungsplanes von Steyr. Der Gemeinderat genehmige den im Sinne des § 1 der Bauordnung für die Stadt Steyr (L.G. u. V.Bl. Nr.14 ex 1875) ausgearbeiteten und vorgelegten Regulierungsplan für das gesamte Stadtgebiet (Gesamtbebauungsplan) als Grundlage für die bauliche Zukunftsentwicklung der Stadt wie folgt:

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