vom 22. Oktober 1929 bewilligt. Zl. 13783/29 Zehethofer Karl, Gemischtwarenhändler in Steyr, Damberggasse Nr. 12, Ansuchen um Befreiung von Realsteuern. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Karl Zehethofer um Befreiung von der Mietzinsund Bodenwertabgabe für sein neu erbauten Wohn- und Geschäftshaus in der Damberggasse Nr. 12, Konskr. Nr. 736 auf die Dauer von dreissig Jahren wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 21. September 1929 Folge gegeben. Zl. 14815/29 Dr. Martin u. Frieda Pawlik, Ansuchen um 30jährige Abgabenbefreiung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Dr. Martin und Frieda Pawlik, Realschulprofessor in Steyr, um Befreiung von der Mietzinsabgabe und Bodenwertabgabe für ihr neu erbautes Wohnhaus in der Schlüsselhofgasse Nr. 18, Konskr. Nr. 705, links der Steyr auf die Dauer von dreissig Jahren, wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 19. November 1929 Folge gegeben. Zl. 251/30 Josef Reithoffers Söhne A.G. in Steyr, Ansuchen um Befreiung von Gemeinde-Realsteuann. Der Gemeinderat beschliesse: Für die im I. Stock des Hauses Leopold Werndlstrasse 13, Konskr. Nr. 532 durch Aufbau neu geschaffenen Räume wird die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren mit Wirksamkeitsbeginn vom 8.Oktober 1929 bewilligt. Die ebenerdig gelegenen, durch Adaptierung neu geschaffenen Wohnräume unterliegen im Sinne des Gesetzes der Abgabepflicht. Eine Befreiung von der Bodenwertabgabe kann mangels einer gesetzlichen Voraussetzung nicht bewilligt werden. Zl. 11916/29 Rosulek Franz und Anna, Ansuchen um 30jährige Abgabenbefreiung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Franz und Anna Rosulek um Befreiung von der Mietzinsabgabe für den auf ihrem Hause, Fabrikstrasse Nr. 26,
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