Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1930

Punkt 8.) Uebertragung vorläufiger Entscheidungen für Bodenwertund Mietzinsabgaben an den Stadtrat. Zl. 1255/30 Bürgermeister Sichlrader beantragt: Der Gemeinderat ermächtige den Stadtrat, die Ansuchen um Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe bei Neu-, Um-, Zu- und Aufbauten bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen im Namen des Gemeinderates im eigenen Wirkungskreise zu erledigen. Angenommen. Referent G.R. Huber: Punkt 9.) Meisteratelier-Jahresbeiträge. Zl. 752/30 Der Gemeinderat der Stadt Steyr nimmt die vom Schulausschuss der Landeskunstschule Blümelhuber ausgearbeiteten Satzungen und den in denselben festgelegten Lehrplan zur Kenntnis ausgenommen den Punkt 5 über die Leistungen der Stadt Steyr. Diesbezüglich erklärt sich der Gemeinderat der Stadt Steyr in Anbetracht der grossen Bedeutung der Schule für die Stadt bereit, bis auf weiteres folgende Zusicherungen zu geben: 1. Der Wasserbezug wird nicht in Anrechnung gebracht. 2. Der Beschluss des G.R.Präs. vom 9.Juni 1926 über die Befreiung von der Mietzinsabgabe wird aufrecht gehalten und bestätigt. 3. Für die im § 5 der Satzungen angesprochenen Kosten für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung wird ab Kalenderjahr 1930 ein jährlicher Pauschalbetrag von S 1500.- bewilligt. Dieser Pauschalbetrag ist halbjährig am 1. März und 1. September fällig. Die bis zum 1. März 1930 durch die Gemeinde Steyr bezahlten Rechnungen über Gas und elektrischen Strom werden nachträglich genehmigt. In Hinkunft sind jedoch alle diesbezüglichen Rechnungen durch die Schulleitung aus dem Pauschalbetrag zu bezahlen. Eine Stipendierung von Schülern wird mit Rücksicht auf den ablehnenden Standpunkt der Landesregierung und mit Rücksicht auf die Finanzlage der Stadt Steyr nicht bewilligt. Diese Zugeständnisse gelten jedoch nur auf die Dauer der Schulleitung durch Professor Blümelhuber. Ohne Pebatte angenommen.

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