Einnahmen, die selbst bei Hochbetrieb in den Steyr-Werken kaum Hinreichen, unsere notwendigen Ausgaben zu decken, für die Finanzlage unserer Stadt bestimmend sind. Zum Schlüsse stelle ich namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgende Anträge: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) die vom Finanzreferenten in der Gemeinderatssitzung vom 21.Juni 1929 (Präliminarberatung) angekündigten und im Rechnungsabschluss durchgeführten Kreditübertragungen werden genehmigt. 2.) Es ergeben sich sonach folgende Ueberschreitungen bei einzelnen Verwaltungsrubriken, für die Bewilligungen von Nachtragskrediten durch den Gemeinderat nicht vorliegen: Verwaltungsrubrik I Ueberschreitung S 87.344.77 Verwaltungsrubrik II S 5.546.85 Verwaltungsrubrik III S 617.20 Verwaltungsrubrik V S 15.599.79 Verwaltungsrubrik VI S 9.142.42 Verwaltungsrubrik VII S 1.355.24 Verwaltungsrubrik VIII 6.555.61 Verwaltungsrubrik IX 2.269.93 Verwaltungsrubrik XI 15.961.70 Verwaltungsrubrik XII 24.559.79 Summe der Ueberschreitungen S 168.953.33 Diese Ueberschreitungen sind auf Mehreinnehmen zu verweisen. 3.) Die vom Stadtrechnungsamte vorgelegten und von der gemeinderätlichen Kommission am 7. März 1930 überprüften Rechnungsabschlüsse über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Stevr und der von ihr dotierten Fonde für das Jahr 1929 werden genehmigt.
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