nimmt das "Landeskrankenhaus" die Bezahlung der Pensionistinnen Marie Storch, Auguste Klötz und Therese Gmeinleitner. III. Die von der Stadtgemeinde Steyr für das Krankenhaus geleisteten Vorschüsse im Betrage von S 80.190,- abzüglich einer für das auf Parzelle Nr.738 E.Zl. 1061, Katastralgemeinde Steyr errichtete Objekt vereinbarten Aufwandsvergütung von S 5.000.- (somit'S 75.190.-) werden nach Vertragsunterfertigung in Barem der Gemeinde übermittelt. IV. Der Gemeinderat, der wahrlich nicht mit leichtem Herzen wertvolles Gemeindegut veräussert, anerkennt dankbarst die grossen Verdienste des Herrn Landeshauptmannes Dr. Schlegel, der als Chef der Landesverwaltung die schweren Sorgen von Steyr stets mit gerechtem Sinne gewürdigt hat und dessen Einsicht es zu verdanken ist, dass die Verländerung des städtischen Spitales im Interesse der Stadtfinanzen zustande gekommen ist. Der Gemeinderat ist der Ueberzeugung, dass der Chef des Landes, der nunmehr auch Chef des neuen "Landeskrankenhauses Steyr" wird. der Ausgestaltung des Krankenhauses auch in Hinkunft mit wohlwollendem Verständnis gegenüberstehen und den berechtigten Wünschen der Bevölkerung entsprechen wird, ein Grund, der dem Gemeinderat den verantwortungsvollen Beschluss, das Krankenhaus, das bisher ein Stolz der Gemeinde war, zu veräussern, wesentlich erleichtert. V. Der Gemeinderat spricht den besonderen Dank dem Landessanitätsreferenten Landesrat Hafner aus, der als warmer Anwalt der Interessen von Steyr auch ein treuer Sachverwalter der In¬ teressen des Krankenhauses gewesen ist und stellt an dis Landesverwaltung das höfliche Ersuchen, Landesrat Hafner auch in Hinkunft als Referenten des Landeskrankenhauses von Steyr bestellen zu wollen.
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