Gemeinderatsprotokoll vom 21. Dezember 1929

eine neue Einlage unter Uebertragung des Eigentumsrechtes für die Stadtgemeinde Steyr übertragen; b) auf die Liegenschaften E.Zl. 1257 und 1068 G.B. Steyr das Eigentumsrecht für das Land Oberösterreich einverleibt, c) auf die Liegenschaft E.Zl. 1255 G.B.Steyr die Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes gemäss Punkt 8 dieses Vertrages zu Gunsten der Liegenschaften einverleibt, d) auf die Liegenschaft E.Zl. 1068 G.B. Steyr die Reallast zur Verpflichtung der Abtretung des zur Strassenerweiterung (Annaberg) unbedingt erforderlichen Grundes der G.P. 836/5 und 665/5, e) auf die Liegenschaft E.Zl. 1255 und 1068 das Wiederverkaufsrecht (Vorkaufsrecht) zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr einverleibt werde. Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird angegeben, dass beide Kaufobjekte öffentlichen humanitären Zwecken dienen, da sich auf demselben das allgemeine öffentliche Krankenhaus und das St. Anna-Spital befinden und dass der Käufer beide Objekte auch weiterhin für denselben Zweck verwenden wird. II. Das Land Oberösterreich verpflichtet sich, die pragmatischen Angestellten Primarius Dr. Erich Oser, Assistenzarzt Dr. Hans Essen, Verwalter Hans Andel, Verwaltungsoberkommissar Alois Egelseer, Rechnungsrevident Karl Bachmayr, die KanzleiOffizialinnen Marie Volbert und Rosa Gammer, die Torwarte Gustav Mayrhofer und Josef Tunko in das pragmatische definitive Dienstverhältnis des Landes, die Vertragsangestellten Sekundarärzte Dr. Adolf Zwirner und Dr. Albert Faltlhansl, die Hebamme Anna Eibl und den Maschinisten Eduard Lind in das Vertragsverhältnis, die nach dem Kollektivvertrag Angestellten unter den jetzigen Anstellungsbedingungen und das Pflegepersonal auf Grund des bestehenden Vertrages zu übernehmen; ebenso über-

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