Gemeinderatsprotokoll vom 21. Dezember 1929

Dies ist vor allem der Initiative des Herrn Landeshauptmannes Dr. Schlegel zu danken, der, wie ich schon wiederholt in öffentlicher Sitzung betont habe, das Schicksal dieser Stadt mit aufrichtigem Interesse verfolgt; ich wünschte nur, dass auch die anderen öffentlichen Faktoren das gleiche Verständnis für die Lage der Stadt aufbrächten. Immerhin aber muss ich offen gestehen, dass ich den Antrag auf Verkauf des Krankenhauses, den uns die Not aufzwingt, nicht mit Freude stellen kann, weil dieser Antrag dafür Zeugnis gibt, dass wir die Sanierung der Finanzen nicht mit den normalen Mitteln = wie Erhöhung von Steuern, weiteren Sparmassnahmen u.dgl. durchführen können, sondern dass wir zu ausserordentlichen Massnahmen zu greifen gezwungen sind. Ich halte es für unnotwendig, die besonderen Ursachen dieses Schrittes zu begründen. Ich brauche ja nur auf die allgemeine Lage der Stadt hinweisen. Es ist bekannt, dass auf Grund des Krankenanstaltengesetzes vom 15. Juli 1920 die Kosten eines öffentlichen Krankenhauses zu Lasten des Bundes und Landes gehen, dass die Gemeinde nur die Betriebsvorschüsse aufzubringen hat, die ihr nach Ueberprüfung des Rechnungsabschlusses wieder refundiert werden, ebenso ist Land und Bund verpflichtet, die Personalkosten zu tragen. In dieser Hinsicht werden uns also keine besonderen Lasten abgenommen. Nun wird aber schon seit Jahren mit einer Novellierung des Krankenanstaltengesetzes gerechnet, die natürlich nur zu Ungunsten der Gemeinde ausfallen kann. Neue Lasten aber können Wir unter den gegebenen Verhältnissen nicht mehr tragen. Dazu kommt aber noch etwas anderes und das scheint mir vom Standpunkt des öffentlichen Wohles das Wichtigste zu sein: Wenn uns auch derzeit durch die Führung des Krankenhauses keine besonderen Lasten aufgebürdet sind, en den so notwendigen Ausbau können wir unter keinen Umständen senken. Die Vorsorge für die Zukunft also, dass unser Spital en den modernen Errungenschaften auf dem Gebiete der Medizin

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