Gemeinderatsprotokoll vom 21. Dezember 1929

die Sanierungsvorschläge, soweit ihre Erledigung in die Kompetenz des Bundes gehört, auch nur um einen Schritt weiter gediehen sind. Anders steht es bei jenem Vorschlag, der unmittelbar die Landesverwaltung angeht, das ist der Verkauf unseres Spitales an das Land Oberösterreich, worüber wir ja heute Beschluss gefasst haben. Da also der Zeitpunkt der Verhandlungen mit der Bundesregierung über unser Sanierungsprogramm vorläufig noch unbestimmt ist, so habe ich mich entschlossen, den Voranschlag 1930 zeitgerecht dem Gemeinderate vorzulegen. Es ist selbstverständlich, dass auch dieser Voranschlag aufgebaut ist auf den heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen, er geht ferner von der Annahme aus, dass die Steyr-Werke im Jahre 1930 ständig 1500 Arbeiter beschäftigen, ob sich diese Voraussetzung tatsächlich als richtig erweisen wird, kann man natürlich nicht beurteilen, aber irgend eine Grundlage für die Erstellung des Voranschlages musste angenommen werden, da ja bekanntlich die Einnahmen dieser Stadt mit dem Betrieb der Steyr-Werke unlösbar verbunden sind. Auch der Voranschlag 1930 wurde nach denselben Richtlinien erstellt Wie der letzte Voranschlag: An Ausgaben sind nur die Pflichtausgaben vorgesehen, die Einnahmen sind eingesetzt auf Grund der Erfahrungen des abgelaufenen Jahres, wobei natürlich Wohl und Wehe des Hauptbetriebes der Stadt von entscheidender Bedeutung ist. Wie rigoros bei der Ermittlung der Aufwandsziffern vorgegangen wurde, geht allein schon daraus hervor, dass der gesamte Aufwand 1930 trotz der Gehaltserhöhung entsprechend den bundesgesetzlichen Bestimmungen von rund 77.000 S und des pro 1930 erstmalig anfallenden Kleinrentnerbeitrages per 20.000 s also trotz eines bereits sicher wirksam werdenden Mehrerfordernisses von rund 100.000 S um rund 3.500 S geringer ist als das Erfordernis 1929. Wir sind also mit den Ersparungsmassnahmen noch weiter gegangen, wie lange das noch zu ertragen sein wird,

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