günstiger gestaltet hat, als angenommen werden konnte. Der präliminierte Abgang per S 947.270.- hat sich somit vermindert: 1. durch Drosselung beim Erfordernis um. S 15.804.96 2. durch Mehreinnahmen S 666.500.03 S 682.304.99 Am Ende des Gebarungsjahres 1928 ist somit ein tatsächlicher Gebarungsabgang von S 264.965.01 vorhanden. Dieser Abgang war im ersten Halbjahr 1928 wenig fühlbar; die Stadtgemeinde behalf sich mit demselben Mittel, mit dem sie schon seit Oktober 1926 arbeitete: sie führte die Landesfondsanteile an Lohnabgabe nicht ab. Für das Jahr 1928 (bis Juni) macht das allein einen Betrag von S 88.000.- aus. Als dann die Landesregierung verfügte, dass die Steyr-Werke und einige andere Firmen die Landesfondsanteile direkt ans Land abzuführen hätten, musste die Stadtkasse, was die Liquidität betrifft, in Schwierigkeiten kommen. Alle Reserven wurden herangezogen und die letzten Reste aus dem Dollarerlöskonto abgehoben. Trotzdem verblieben mit Ende des Verwaltungsjahres an die 41.000 S unbezahlter Geschäftsrechnungen, die ins nächste Verwaltungsjahr mitgeschleppt werden müssen. Die Schuld an Lohnabgabe ans Lang betrug mit Ende Juni 1928 insgesamt rund S 303.000.-; nebenbei bemerkt, wird dieser Tage diese Post aus den Büchern verschwinden, denn sie wird aus dem Erlös des Krankenhauses getilgt werden. Was die wirksame Gebarung der einzelnen Verwaltungsrubriken betrifft, ergibt sich folgendes Gesamtbild bei den Einnahmen:
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