Gemeinderatsprotokoll vom 21. Dezember 1929

Bei den Einnahmen, besonders an Steuern und Abgaben gilt pro 1928, das für Steyr immer schon das Massgebende war: sie sind vom Betrieb der Steyr-Werke abhängig. Und es kann gesagt werden, dass die Hochkonjunktur durch Massenproduktion der Type XII des Steyrwagens den Gemeindehaushalt durch Mehreingänge an Lohnabgabe und Abgabenertragsanteilen vom Bund (hier wirkt sich die erhöhte Abzugseinkommensteuer und Warenumsatzsteuer aus) günstig beeinflusst hat. Auch eine Reihe von anderen Abgaben sind erhöht eingegangen. So sind insgesamt bei Abgaben folgende Mehrerträgnisse zu verzeichnen: Bei Mietzinsabgabe S 9.891.89 Wohnabgabe 4.895.51 Lohnabgabe 357.718.01 Stromabgabe 6.028.77 Kraftwagenabgabe 7.374.85 Pferdesteuer 259.80 Zuschlag zum staatlichen Gebührenäquiv. 4.724.73 Zuschlag zu den staatlichen Liegen- schaftsgebühren 11.736.45 Abgabenertragsanteile vom Bund. 167.117.- Hockersteuer 833.92 Lustbarkeitsabgabe 7.858.47 10 %ige Luxusabgabe auf Speisen und Getränke in Nachtlokalen 284.55 Hundesteuer 416.90 Gemeindeanteil an der Jagdabgabe 45.13 Bei städtischen Abgaben ist also allein ein Bruttomehreingang pro 1928 von. S 582.185.98 zu verzeichnen. Alle übrigen Verwaltungsrubriken ergeben an Mehrertrag gegenüber der Annahme im Voranschlag S 84.314.05 sodass sich die Einnahmegebarung um ....... S 666.500.03

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