Zl. 12780/29 Fürsorgerekurs der Anna Pracherstorfer, Pflegebeitrag für das Kind Nemetz Josefine. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche stattzugeben, den Be¬ schluss der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den bisherigen Unterhaltsbeitrag von S 20.- bis auf weiteres zu bewilligen. Zl. 10151/29 Einspruch des Michael Steinberger, Erziehungsbeitrag. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Michael Steinberger keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Zl.. 12779/29. Einspruch der Sabith Josefine gegen Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wegen Erhöhung des Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruch stattzugeben, den Bescheid aufzuheben und den neuen monatlichen Unterstützungsbeitrag mit S 7.50 ab 1.November 1929 festzusetzen. Sämtliche Anträge werden ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Armenärztliche Behandlung, Vereinbarung. Der Referent Bürgermeister-Stellvertreter Russmann begründet den nachfolgenden Antrag namens des Fürsorgeausschusses: 21.21755/28 Armenärztl.Behandlung und Armenarzneien-Verzicht auf Rückersatz der Kosten. Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr verzichtet gegenüber der Stadtgemeinde Graz und der Stadtgemeinde Linz bis auf Widerruf auf die Geltendmachung der Ersatzansprüche für die ärztliche Behandlung und Verabreichung von Arzneien an Arme (Erwachsene und Jugendliche) aus dem Titel des § 29 Heimatgesetzes mit Ausschluss der Kosten von Bandagen und Optikerwaren. Die Stadtgemeinde Steyr ist ferner bereit auch mit anderen Grossgemeinden, insbesondere Statutargemeinden, die einen gleichlautenden Beschluss gegenüber Steyr fassen, in dasselbe Gegenseitigkeitsverhältnis einzutreten, wenn der Gemeinderat unter einem die Ermächtigung erteilt. Ohne Debatte einstimmig angenommen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2