Gemeinderatsprotokoll vom 18. Juli 1929

Der Gemeinderat bewillige zur Herstellung der Strassenarbeiten einen Betrag von ungefähr 150.000 S (einhundertfünfzigtausend Schilling) unter der Voraussetzung, dass es gelingt, nachstehende Zahlungsmodalitäten zu erwirken: 1.) Die Baukosten werden in 3 Raten von ungefähr 50.000 S geleistet, von denen die erste bis 31. Dezember 1930, die zweite bis 31.Dezember 1931 und die dritte bis 31. Dezember 1932 fällig ist. 2.) Bei Einhaltung der sub 1.) genannten Fristen hat die vertragschliessende Firma ausdrücklich auf die Leistung von Zinsen zu verzichten. 3.) Der Gemeinde steht es frei, die gesamten Baukosten bezw. die aushaftenden Beträge vor Ablauf der sub 1) festgesetzten Fristen zu leisten; in einem solchen Falle gebührt ihr ein Kostennachlass, der mit so vielen Drittelprozent der ausstehenden Summe ermittelt wird, als noch Monate bis zur vereinbarten Leistung fehlen. 4.) Sollte die Gemeinde infolge besonderer Ereignisse in den Steyr-Werken (Betriebsstillegung, Streik, Aussperrung u.dgl.) in Terminverlust kommen, so sind neue Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten vorzusehen, für die als Minimum eine Fristerstreckung der Zahlungen bei Leistung der gesetzlichen Verzugszinsen bis zu einem halben Jahre von vornherein zu erwirken wäre. Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt, im vorstehenden Sinne die Verhandlungen zu führen. Gemeinderat Futterer wünscht die Verwendung von Steyrer-Arbeitslosen bei diesen Arbeiten, was Bürgermeister Sichlrader als selbstverständlich ansieht. Der Abtrag wird sodann einstimmig angenommen. Bürgermeister Sichlrader übermittelt den Mitgliedern des Gemeinderates beste Urlaubsgrüsse und wünscht allen herzlichen Erholungsurlaub. Schluss der Sitzung 10 Uhr 30. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:

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