Niederschrift über die 13.ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 18.Juli 1929 Tagesordnung. Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Huber. 2.) Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. 3.) Berufung gegen eine sanitätspolizeiliche Entscheidung. 4.) Berufung gegen einen polizeilichen Auftrag. 5.) Beschwerden gegen Mietzinsabgabevorschreibungen (2). Referent Gemeinderat Kirchberger: 6.) Mietzinsabgabe-Berufung. 7.) Landeszweckabgabe (Einsprüche 20) Referent Gemeinderat Tribrunner: 8.) ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referenten Gemeinderäte Mitschko und Pfaff, Schwandtner u. Steiner. 9.) Baurekurse (5). Vertrauliche Sitzung.
Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann, die Stadträte: Dedic Karl, Dressl August, Roithner Hand, Klement Karl, Marktschläger Rudolf u. Schlossgangl Leopold, die Gemeinderäte: Leitzinger Karl Ecker Alois, Voglsam Josef Futterer Franz Mitschko Martin Fridrich Leopold Patek Irene Gaiblinger Leopold Pfaff Johann Hambrusch Peter Huber Franz Schwandtner Anton Kirchberger Josef Steiner Florian Knabl Ferdinand Tribrunner Franz. Vom Magistrate: Magistrats-DirektorDr. Ferdinand Häuslmayr, Bauamtsdirektor Ing. Heinrich Treml. als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Bürgermeister Sichlrader eröffnet um 8 Uhr 10 die Sitzung, konstatiert die Beschlussfähigkeit. Als entschuldigt sind gemeldet: Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Hubert Messenböck, Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss, die Gemeinderäte Hans Baumgartner, Josef Arzt, Richard Knogler, Franz Schrangl, Erna Schwitzer, Josef Weiguny und Hans Witzany, Als Niederschriftsprüfer werden Gemeinderäte Anton Schwandtner und Florian Steiner nominiert. Der Punkt 6.) Mietzinsabgabe-Berufung entfällt, dafür wird eingeschaltet: Punkt 6.) Sparkasse-Nachwahl in den Sparkasse-Ausschuss. Punkt 1.) Bericht des Bürgermeister: Zl. 6296/29 a) Das Sammelergebnis für die Blindenaktion des Landes Oberösterreich ergab S 400.74. Zl. 9443/29 b) Anlässlich der Unwetterkatstrophe am 1. und 6. Juli 1929 hat die Landesregierung einen Aufruf zur Sammlung von Spenden für die Geschädigten beschlossen und selbst einen namhaften Betrag für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.
Leider ist die Stadtgemeinde infolge ihrer finanziellen Notlage nicht imstande, einen entsprechenden Betrag zu leisten, umsomehr als der Sturm die Gemeindehäuser ebenfalls stark beschädigte und ihr daraus namhafte Kosten erwachsen. Der Bürgermeister erwartet daher, dass auch bei der in Steyr eingeleiteten Sammlung die Bevölkerung ihr Möglichtes beitragen wird. Vor Eingang in die Tagesordnung verliest Bürgermeister Sichlrader eine eingegangene Interpellation des Bürgerm.Stell. Russmann, Stadtrat Leopold Schlossgangl und Gen. folgenden Inhaltes: Zl. 9794 Interpellation: Schon seit einer Reihe von Jahren lassen sich Bestrebungen der Zentralbehörden beobachten, die darauf abzielen, die Bedeutung der Stadt Steyr herabzudrücken, was naturgemäss schwere wirtschaftliche Schädigungen für dieses ohnehin so hart um seine Existenz ringende Gemeinwesen zur Folge hat. Alle Bemühungen, das verkehrsarme Hinterland durch Schaffung von Verbindungen wirtschaftlich enger der Stadt Steyr anzugliedern, stossen auf grösste Schwierigkeiten, ja sie werden durch geradezu unfreundlich zu nennende Akte der entscheidenden Stellen vereitelt. Um die Schaffung eines Aufgabepostamtes am Bahnhof sowie um die von allen Faktoren als notwendig erkannte Aktivierung einer Zollexpositur, in anderen Orten eine Selbstverständlichkeit, tobt noch der Kampf. Es sei in diesem Zusammenhange ferner auf den jahrelangen, mühevollen Kampf hingewiesen, der um die Erhaltung des Kreisgerichtes sowie um die bescheidene Ausgestaltung des Bundesbahnhofes geführt werden musste. Vor fünf Jahren wurde das Steueramt Kremsmünster der Bezirkssteuerbehörde Wels angegliedert, eine Verfügung, die in wirtschaftlicher, verkehrs- und verwaltungstechnischer Hinsicht geradezu ungeheuerlich genannt werden muss. Man be-
denke nur die fast 2.000 Zensiten des Steuerbezirkes, die einigemale des Jahres bei der Bezirkssteuerbehörde beruflich zu tun haben, müssen nunmehr ihre Interventionen in Wels durchführen. Welch wirtschaftliche Beeinträchtigung eine solche Massnahme für die Geschäftswelt von Steyr hat, braucht wahrhaftig keiner besonderen Auseinandersetzung. Und diese Verfugung ist vom Finanzministerium ausgegangen, das über die Finanzlage von Steyr am besten informiert ist - ohne auch nur das geringste Einvernehmen mit der Stadtverwaltung zu pflegen. An dieser Stelle muss auch auf den alle Jahre sich erneuernden Kampf mit der Bundesbahnverwaltung hingewiesen werden, die den Verkehrsbedürfnissen des Hinterlandes kein oder nur geringes Verständnis entgegenbringt. Auch in kultureller Hinsicht wird diese Stadt mehr als vernachlässigt; es sei nur auf die steten bisher erfolglosen Bemühungen wegen des Baues einer den modernen Verhältnissen entsprechenden Mittelschule hingewiesen. Sollten sich derartige Massnahmen auch in der Zukunft wiederholen, so ist das Wort vom "wirtschaftlichen Tod" dieser Stadt keine inhaltslose Phrase. Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, was er in dieser Hinsicht zu tun gedenkt, um die Stadt vor weiteren derartigen Beeinträchtigungen zu bewahren bezw. das Geschehene wenigstens etwas wieder gutzumachen. In formeller Hinsicht wird gemäss § 7 Punkt 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Eröffnung der Debatte beantragt. Steyr, am 18.Juli 1929. Die beantragte Eröffnung der Debatte darüber wird genehmigt und Bürgermeister-Stellvertreter Russmann begründet die Ausführungen der Interpellation, er erinnert weiters an den Zustand der Strassen in Steyr und Umgebung und beklagt die Passivität der Behörden gegen alle Vorhaltungen; Verhandlungen bleiben ohne Resultat. Dies zu erklären sei deshalt notwendig,
weil damit dokumentiert werden soll, dass es nicht Schuld der Gemeinde sei, wenn nichts vorwärts geht. Gestützt auf die Zustimmung der anderen Partei wünscht Redner die Erhebung der Interpellation zur Resolution und ersucht um Annahme und Weiterleitung an die in Betracht kommenden Behörden. Stadtrat Schlossgangl verweist auf die Schädigung der Geschäftswelt durch das Vorgehen der Behörden und beantragt die Annahme der Interpellation als Resolution. Einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Huber. Punkt 2.) Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Gemeinderat Huber begründet die Notwendigkeit dieser Durchführung, da auch andere Städte wie Linz und Wels die volle Sonntagsruhe besitzen. Zl. 8512/29 Einführung der Sonntagsruhe in Steyr. Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist auf Grund der Darlegungen der Gehilfenschaft der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe im Stadtgebiete Steyr gegeben sind. Der Herr Bürgermeister wird daher ersucht, bei der Landesregierung dahin zu wirken, dass die Verordnung des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 14. Juni 1926,0/6 Zl. 1500/7, L.G. u.V.Bl. Nr. 56 über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, in einzelnen Erzeugungsgewerben und anderen Betrieben, soweit sie für Steyr Sonderbestimmungen vorsieht, in dem Sinne abgeändert werde, dass die bezüglichen Bestimmungen analog den für die Landeshauptstadt Linz geltenden Vorschriften geregelt werden. Stadtrat Leopold Schlossgangl (christl.soz.) betont die schwere Schädigung der Geschäftsleute durch eine solche Verfügung, er wünscht schon den Angestellten den freien
Sonntag, aber er glaubt, das liesse sich auch so einführen, dass es dem Besitzer frei stehen sollte, das Geschäft ohne Angestellte an Sonntagenan Sonntagen offen halten zu können. Gemeinderat Futterer (Kumunist) beklagt die stiefmütterliche Behandlung der Angestellten im Stadtgebiete und meint, dass noch kein Geschäftsmann durch die Sonntagsruhe zu Grunde gegangen sei. Er als Arbeitervertreter müsse für den Antrag stimmen und bezeichnet die gegenteilige Haltung als "Steyrer-Zopf". Gemeinderat Kirchberger (sozialdem.) erinnern die Einwände gegen den Antrag an die seinerzeit eingenommenen Standpunkte in Linz. Heute gäbe es eine andere wirtschaftliche Einstellung. Er sei verwundert über den Standpunkt der Christlichsozialen, der sich mit ihrer Ansicht über die Sonntagsheiligung nicht vereinigen lasse. Wir aber haben die moralische Verpflichtung für die Freiheit der Angestellten an Sonntagen zu stimmen. Gemeinderat Knabl (christlichsoz.) erklärt, die Aktion sei nicht von der ganzen Angestelltenschaft eingeleitet worden, sondern nur von einer einzelnen Gruppe. Er verweist auf die besonderen Verhältnisse in Steyr, deren Geschäftswelt auf die Landbevölkerung angewiesen sei und die Sonntagsruhe mit einem Verlust eines grossen Teiles von Konsumenten gleichbedeutend ist und erklärt dem Antrag nicht zustimmen zu können, nicht weil wir nicht fortschrittlich sind, sondern weil es die Verhältnisse nicht gestatten. Redner reagiert auf die gefallene Aeusserung über den "Steyrer-Zopf" und verzichtet auch auf Weisungen über die Sonntagsheiligung. Stadtrat Marktschläger (christlichsoz.) gibt bekannt, dass in ihrem Klub die Abstimmung über diesen Punkt freigegeben wurde, weil es sich um keine prinzipielle Frage, sondern nur um verschiedene Standpunkte handle. Er für seine Person erblicke in der Einführung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe keine Schädigung des Gewerbes und erklärt für den Antrag zu stimmen.
G.R. Fridrich (sozialdem.) bezweifelt die Behauptung, dass nur eine Gruppe der Angestellten für die Sonntagsruhe sei und erinnert G.R. Knabl an die Zeit als er selbst noch Industrieangestellter war. Auch er glaubt nicht an eine Schädigung des Gewerbes: Wer kaufen will, findet auch an an- deren Tagen hiezu Gelegenheit. G.R. Hamberger (christlichsoz.) erklärt, für die Sonntagsruhe zu sein. Bürgermeister Stellv. Russmann (sozialdem.) erblickt in der Ausdehnung des Wochenmarktes auf Samstag eine Erleichterung, ein Uebergangsstadium und hofft, dass sich die Gegner des Antrages unter solchen Erwägungen für die Sonntagsruhe erwärmen könnten. Gemeinderat Ecker (deutschvölk.) behauptet, dass alle Angestellten die Sonntagsruhe fordern und der grössere Teil der Geschäftswelt heute kein Interesse für die Offenhaltung habe, er erklärt für die Vorlage zu stimmen. Gemeinderat Knabl reklamiert seinen Dringlichkeitsantrag betreffend Hausierverbot, der seit einem Jahre unerledigt liegt. Gemeinderat Mitschko (sozialdem.) polemisiert gegen die Ausführungen der contra Redner. Gemeinderat Kirchberger gibt der Behauptung, dass die Geschäfte schlecht gehen, zum Teil recht, doch sei dies in der allgemeinen Tendenz gelegen den Zwischenhandel zu verdrängen. Wenn aber die Sonntagsruhe das Gewerbe retten soll, ist dem Gewerbe nicht mehr zu helfen. Stadtrat Schlossgangl behauptet, dass alles darauf hinarbeite, den Ruin der Geschäftsleute herbeizuführen. Gemeinderat Futterer bezeichnet den gegenteiligen Standpunkt als Angst vor dem Fortschritt. Bürgermeister Sichlrader beantwortet die Anfrage des G.R. Knabl wegen seines Antrages über das Hausierverbot. Der Antrag wurde der Geschäftsordnung entsprechend zugewiesen und wird er den Referenten an den Antrag erinnern.
Gemeinderat Huber reagiert im Schlusswort auf die einzelnen Ausführungen und bittet um Annahme seines Antrages. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Antrag gegen 3 Stimmen (Schlossgangl, Knabl und Voglsam) angenommen. Punkt 3.) Berufung gegen eine sanitätspolizeiliche Entscheidung. Zl. 5757 Geyeregger Marie, Berufung gegen eine sanitätspolizeiliche Entscheidung. Derselbe Referent beantragt nach knapper Begründung: Der Berufung wird aus Gründen des Bescheides der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Berufung gegen einen polizeilichen Auftrag. Zl. 6593/Pol. Obermayr Marie, Berufung gegen einen polizeilichen Auftrag. Der Referent beantragt nach Erläuterung des Falles: Der Berufung wird aus den Gründen des Bescheides der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Beschwerden gegen Mietzinsabgabevorschreibungen. Zl. 5498 Eigelsreiter Johanna, Beschwerde gegen die Mietzinsabgabevorschreibung. Der Referent beantragt: Die Beschwerde wird aus den Gründen des Bescheides der l. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl. 8151/29 Edlinger Josef, Berufung gegen die Mietzinsabgabevorschreibung. Der Referent beantragt: Die Berufung wird als verspätet eingebracht abgewiesen. Einstimmig angenommen. Punkt 6.) Neuwahl in den Sparkasseausschuss. Der Referent Stadtrat Rudolf Marktschläger beantragt: An Stelle des zurückgetretenen Sparkasse-Ausschuss-Mitgliedes Konrad Klinger entsende der Gemeinderat den Rechtsanwalt Dr.Leopold Breitler in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Landeszweck-Abgabe (Einsprüche). Referent Gemeinderat Kirchberger. Der Referent verweist darauf, dass bei der grossen Zahl der Vorschreibungen nur 20 Rekurse einlangten. Diese werden mit
Zustimmung des Gemeinderates verlesen und am Schluss gemeinschaftlich abgestimmt. a) Herabsetzungen. Zl. 7623 Kirchner Anna, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 6.- auf S 3.- herabgesetzt wird. Zl. 7974 Löwy Heinrich, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 12.- auf S 8.- herabgesetzt wird. Zl. 7476 Ehler Josef, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 30.- auf S 25.- herabgesetzt wird. Zl. 7830 Bittner Ferdinand, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 32.- auf S 21.- herabgesetzt wird. Zl. 8452 Manzenreiter Karl, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 15.- auf S 9.- herabgesetzt wird. Zl. 7651 Bednar Franz, Friseur, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 15.- auf S 9.- herabgesetzt wurde. Zl. 6812 Charwat Johann, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 7.50 auf S 3.- herabgesetzt wird. Zl. 8217 Hölzl Theresia, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Abgabe von S 20.- auf S 10.- herabgesetzt wird. Zl. 8273. Wiesenberger Franz, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird insoferne Folge gegeben, als die Vorschreibung von S 6.- auf S 4.- herabgesetzt wird.
B) Abweisungen: Nachstehenden Berufungen gegen die. Landeszweckabgabe wird keine Folge gegeben: Zl. 8218 Stohl Franz Zl. 7782 Weindl Anton Zl. 7262 Dorn Adolf Zl. 7330 Dr. Mayr Adalbert Zl. 6922 Sensenwerke Krennhof A.G. Zl. 8097 Caha Vinzenz Zl. 7793 Huber Josef Zl. 8096 Machalzik Johann Zl. 7870 Knoll Wenzel Zl. 8163 Reithoffer Anna c) Befreiungen. Zl. 7219 Prinz Josefine, Landeszweckabgabe, Berufung. Der Berufung wird Folge gegeben und die Befreiung von der Landeszweckabgabe ausgesprochen. Alle Anträge werden einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Tribrunner: Punkt 8.) Ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Der Referent beantragt wie alljährlich: Der Herr Bürgermeister wird zur ex präsidio Erledigung dringender Angelegenheiten während der Gemeinderatsferien ermächtigt. Durch diese Ermächtigung wird der Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 1926, Zl.5953 betreffend Bestellung des Ersparungskomitees (Stadtrates) nicht berührt. Stadtrat Schlossgangl wünscht in besonderen Fällen die Verständigung der Fraktions-Obmänner. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referenten Gemeinderäte Mitschko, Pfaff, Schwandtner und Steiner. Punkt 9.) Baurekurse. Zl. 6980/29 Stevr-Werke, Verbreiterung des Gehsteiges bei der Einfahrtstrasse Damberggasse. Der Gemeinderat beschliesse dem Ansuchen der Steyr-Werke A.G. im Sinne des Amtsberichtes der Magistrats-Abteilung IV stattzugeben. Einstimmig angenommen.
Referent G.R. Pfaff beantragt: Zl. 5259/29 u. 7040/29 Josef Frisch, Rekurs wegen Errichtung einer Holzhütte. Der Gemeinderat. beschliesse dem Rekurse aus prinzipiellen Gründen nicht stattzugeben. Einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Schwandtner. Zl. 849/29 Franz Hahn, Rekurs gegen eine Bauamtsentscheidung. Der Referent beantragt die Rückstellung zur Vornahme einer neuen Kommissionierung. Angenommen. Referent Gemeinderat Steiner. Zl. 20062/27 Teilregulierungsplan längs der Posthofstrasse. Der Gemeinderat beschliesse, den Teilregulierungsplan für die obere Posthofstrasse im Sinne des Bauamtsberichtes zu genehmigen. Angenommen. Damit ist die öffentliche Sitzung geschlossen. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Ueberprüfer:
Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Donnerstag, den 18. Juli 1929. Tagesordnung. Referent Stadtrat Karl Klement. 1.) Heimatsangelegenheiten. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss. 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent Gemeinderat Tribrunner. 3.) Strassenherstellungen. Der Bürgermeister eröffnet die vertrauliche Sitzung mit der Bemerkung, dass die vorgesehenen Punkte 1 und 2 entfallen und führt weiters aus: Sie finden aber als dritten Punkt: Punkt 3.) Strassenherstellungen, eine Vorlage die weder Stadtrat noch Finanzausschuss passierte und daher erst einer Vorberatung bedarf. Ich unterbreche daher die Sitzung des Gemeinderates zur Abhaltung vorerst einer gemeinsamen Klubberatung, in welcher ich die Vorlage besprechen werde, dann werden getrennte Klubberatungen, sodann eine Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses folgen. Wird zugestimmt. Nach Wiedereröffnung der Sitzung stellt Gemeinderat Tribrunner folgenden Antrag:
Der Gemeinderat bewillige zur Herstellung der Strassenarbeiten einen Betrag von ungefähr 150.000 S (einhundertfünfzigtausend Schilling) unter der Voraussetzung, dass es gelingt, nachstehende Zahlungsmodalitäten zu erwirken: 1.) Die Baukosten werden in 3 Raten von ungefähr 50.000 S geleistet, von denen die erste bis 31. Dezember 1930, die zweite bis 31.Dezember 1931 und die dritte bis 31. Dezember 1932 fällig ist. 2.) Bei Einhaltung der sub 1.) genannten Fristen hat die vertragschliessende Firma ausdrücklich auf die Leistung von Zinsen zu verzichten. 3.) Der Gemeinde steht es frei, die gesamten Baukosten bezw. die aushaftenden Beträge vor Ablauf der sub 1) festgesetzten Fristen zu leisten; in einem solchen Falle gebührt ihr ein Kostennachlass, der mit so vielen Drittelprozent der ausstehenden Summe ermittelt wird, als noch Monate bis zur vereinbarten Leistung fehlen. 4.) Sollte die Gemeinde infolge besonderer Ereignisse in den Steyr-Werken (Betriebsstillegung, Streik, Aussperrung u.dgl.) in Terminverlust kommen, so sind neue Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten vorzusehen, für die als Minimum eine Fristerstreckung der Zahlungen bei Leistung der gesetzlichen Verzugszinsen bis zu einem halben Jahre von vornherein zu erwirken wäre. Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt, im vorstehenden Sinne die Verhandlungen zu führen. Gemeinderat Futterer wünscht die Verwendung von Steyrer-Arbeitslosen bei diesen Arbeiten, was Bürgermeister Sichlrader als selbstverständlich ansieht. Der Abtrag wird sodann einstimmig angenommen. Bürgermeister Sichlrader übermittelt den Mitgliedern des Gemeinderates beste Urlaubsgrüsse und wünscht allen herzlichen Erholungsurlaub. Schluss der Sitzung 10 Uhr 30. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:
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