Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

Die Stellungnahme des Finanzministers hat die beiden wichtigsten Vorschläge der Majorität und Minorität zum Scheitern gebracht, sodass nur ein Teil der Vorschläge am 29. Dezember 1928 im Gemeinderate zur Beratung kommen konnte. Da die Sanierungsvorschläge unter anderem Verkauf von Gemeindegut, Verstaatlichung der Polizei vorsahen, also Massregeln, zu denen die Zustimmung des Landes und Bundes notwendig ist, hielt ich es für richtig, mit der Erstellung des Präliminares 1929 zuzuwarten, noch dazu, wo der Finanzminister die resortmässige Ueberprüfung unserer Vorschläge zugesagt hat. Im übrigen haben wir ja im Dezember ein Geldpräliminare aufgestellt, das ein klares Bild über die Finanzlage dieser Stadt ergab. Die Vorsprache beim Finanzminister hat bisher keine nennenswerten Resultate erbracht, ja das Bundeskanzleramt hat im Februar d.J. die erstaunliche Mitteilung gemacht, dass ihm von der Absicht der Verstaatlichung der Polizei in Steyr überhaupt nichts bekannt sei. Von allen Vorschlägen, deren Durchführung nicht allein in unserer Kraft ist, ist bisher nur die Frage der Verländerung des Spitales etwas weiter gediehen, aber auch in dieser Angelegenheit ist das Stadium der Vorverhandlungen nicht überschritten. Da aber mit dem Abschluss der gewiss schwierigen Verhandlungen auch in der nächsten Zeit nicht gerechnet werden kann, halte ich es für meine Pflicht das Budget 1929 in den Gemeinderat zu bringen. Ich kann anlässlich der Vorlage des Budgets 1929 zunächst nur über jene Massregeln und ihre Erfolge berichten, die wir allein durchzuführen berechtigt waren. Wir haben zunächst eine Regelung der Realabgaben (Mietzinsabgabe und Kehrichtabfuhr) beschlossen, die ein Mehr von rund 30.000 S ergibt. Die Ankündigungsabgabe, Pferdeabgabe, Hunde- und Konzessionsabgabe, sowie die Regalung des Wasserzinses

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