Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

Punkt 9.) Steuerbefreiung. Der Referent G.R. Fridrich beantragt: Zl. 5779/29 Moshammer Karl, Steyr, Wolfernstrasse 21, Befreiung von Realsteuern. Das Ansuchen um Befreiung von etwa künftighin vom Magistrate Steyr einzuführenden diversen Abgaben wird abgelehnt. Dagegen wird die Befreiung von der Bodenwertabgabe und von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von 30 Jahren für die Bauparzelle Nr. 916/2 K.G. Steyr, sowie das darauf neuerbaute Haus Wolfernstrasse Nr. 21 bewilligt, Referent G.R. Franz Huber. Steuerrekurs. Punkt 10.) Zl. 4531/29 Schreiner Friedrich, Rohproduktenhändler, Steyr, Enge Nr.2. Beschwerde gegen die vorgeschriebene Kraftwagenabgabe. Der Referent beantragt: Die Beschwerde wird im Sinne des Amtsantrages mangels einer gesetzlichen Begründung abgewiesen. Ohne Debatte angenommen. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann. Punkt 11.) Präliminare 1929. Referent Bürgermeister Sichlrader. Zl. 7460/29 Der Referent Bürgermeister Franz Sichlrader führt aus: Wenn wir entgegen der Gepflogenheit der vergangenen Jahre den Voranschlag für 1929 so spät zur Beratung bringen, so hat das seine besonderen Ursachen. Ich erinnere daran, dass wir im September 1928 bereits daran gingen, einen Generalsanierungsplan auszuarbeiten, den eine Deputation der Gemeinde unter Führung des Landeshauptmannes dem Finanzminister anfangs Dezember 1928 überreichte.

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