Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

Zl. 229/Präs. Torwart Josef Tunko, dauernde pragmatische Anstellung. Der Torwart Josef Tunko des allgem. öffentl. Krankenhauses in Steyr wird mit 1. Juli 1929 gemäss § 15 D.O. in das dauernde pragmatische Dienstverhältnis überführt, nachdem auch die o.ö. Landesregierung ihre Zustimmung mit Erlass vom 7.Juni 1929, Zl. IV/1031/1 erteilt hat. Zl. 174/Präs. Oberansmayr Rudolf, Anrechnung von Vordienstzeiten. Der Gemeinderat ist mangels eines Rechtstitels nicht in der Lage, das Ansuchen um Anrechnung der angeführten Vordienstzeit zu bewilligen. Zl. 173/Präs. Reysek Karl, Anrechnung von Vordienstzeiten. Der Gemeinderat ist mangels eines Rechtstitels nicht in der Lage, das Ansuchen um Anrechnung der angeführten Vordienstzeit zu bewilligen. Zl.215/Präs. Michlmayr Marianne, Dienstentsagung. Der Gemeinderat nimmt die Dienstentsagung der Kanzlistin Marianne Michlmayr mit 30. Juni 1929 gemäss § 93 D.O. zur Kenntnis und bewilligt eine Abfertigung im Betrage von 10.000 S ( zehntausend) Schilling. Zl. 228/Präs. Rodlmayr Georg, Zuerkennung eines Ruhegenusses. In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.Juli 1927, Zl. 405/Präs. wird dem Wasserleitungsmonteur Georg Rodlmayr für den Fall seiner gänzlichen Arbeitsunfähigkeit ein jederzeit widerrufliches Ruhegehalt im Ausmasse von 78.3 % der jeweiligen Bezüge nach 4/VIII/5 (Gehaltsgesetz) zugesichert; im Ausmasse des der Gattin ( im Falle seines Ablebens) zugesicherten Ruhegenussbezuges tritt keine Aenderung ein.

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