Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

sodass die Stadtgemeinde Steyr diesbezüglich keinerlei Lasten zu treffen haben. Einstimmig angenommen. Zl. 6080/29 Staudinger Marie, Hausverkauf. Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat: Das Haus Haratzmüllerstrasse Nr.50 in Steyr wird an Frau Marie Staudinger in Steyr, Haratzmüllerstrasse 50 um den von ihr angebotenen Kaufpreis von 26.100 S unter der Voraussetzung der Bewilligung durch die Hypothekargläubiger verkauft. Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten und Gebühren sowie die Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen hat die Käuferin zu tragen. Im übrigen sind die üblichen Kaufbedingungen in den Kaufvertrag aufzunehmen. Die Käuferin hat sich überdies zu verpflichten die für die künftige Durchzugstrasse notwendige Grundfläche im Höchstausmasse von 250 m2 kostenlos an die Stadtgemeinde Steyr abzutreten. Einstimmig angenommen. Derselbe Referent beantragt: Zl.5909/29 Punkt 3.) Elektrizitätswerke-Tilgungsplan. Der Gemeinderatsbeschluss vom 23. Februar 1928,21.1961 betreffend die Abänderung der Bestimmungen des § 9,Absatz 3 vom 18.November 1916 wird unter der Bedingung annuliert, dass alle Garantien geschaffen werden, dass die Betriebsanlagen entsprechend den Bedürfnissen ausgebaut werden. Zu diesem Zwecke behält sich die Gemeinde vor, die Verwendung der Tilgungsraten zur Investition im Betriebe jederzeit zu kontrollieren, um die verwertung der Rückanlage für eine moderne Ausgestaltung der Betriebsanlagen sicherzustellen. Punkt 4.) Ablösung einer Reallast. Zl. 5157/29 Beitragskosten für die Wasserleitung am Bergmayrgut,

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