Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

Weiters beantragt der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: folgendes. Zl. 5967/29 Zehethofer Karl, Grundkauf. Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat: Ein Teil der öffentlichen Wegparzelle 1652 im Ausmasse von 36 m2 wird um den Kaufpreis von S 50.- an Karl Zehethofer käuflich überlassen. Der Käufer ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Steyr die Dienstbarkeit des Inhaltes einzuräumen, dass der zu verkaufende Grundteil als Weg für jedermann solange zur Benützung freizubleiben hat, bis die Verlegung des Aufanges zur hohen Ennsleite im Sinne des Gesamtbebauungsplanes durchzuführen ist. Die Kosten der Errichtung des Kaufvertrages und grundbücherlichen Durchführung sowie die Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen hat der Käufer zu tragen. Einstimmig angenommen. Zl. 6275/29 Gebertshammer Georg, Grundkauf. Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat: Die käufliche Ueberlassung des mit grüner Farbe bezeichneten Teiles der Grundparzelle 1257/1 im Ausmasse von ca. 650 m? zum Preise von S 2.- pro m2 an Georg Gebertshammer wird unter der Voraussetzung der Erteilung der Zustimmung durch die Hypothekargläubiger unter nachstehenden Bedingungen bewilligt: 1.) Der Baugrund muss innerhalb zwei Jahren verbaut sein, widrigens er wieder in das Eigentum der Stadtgemeinde zurückfällt. 2.) Die mit dem Kaufe verbundenen Gebühren und Kosten sowie die Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen treffen den Käufer. 3.) Mit den Schrebergärtnern, welche derzeit das Kaufobjekt in Pacht haben, hat sich der Käufer auseinanderzusetzen,

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