Die einstimmig beschlossenen finanziellen Forderungen der Ge¬ meinden sind ja bis heute nicht erfüllt worden; es gab weder eine Aufteilung des Restes des Bundespräzipuums, noch eine Teilung der Vermögenssteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach dem für die Einkommensteuer bestehenden Schlüssel, ferners ist die Betei¬ ligung der Gemeinden an dem Ertrage der novellierten Bierver¬ brauchsabgabe so geringfügig, dass der Herr Bürgermeister wohl Rechte hatte, wenn er eingangs seines Referates darauf hinwies. dass unsere Forderung nach wesentlichem Anteil der Gemeinde an der Bierverbrauchsabgabe ebenfalls ohne Erfolg geblieben ist. Es wäre nur das eine zu bemerken, dass das Kleinrentnergesetz noch nicht in Kraft ist; nach welchem Gesetze die Gemeinde Steyr mit einer neuerlichen Abgabe von rund 36.000 S belastet würde. Da das vorliegende Präliminare zeigt, dass die Gemeinde aus eigener Kraft das äusserste getan hat und weiter tut, sowohl was Ersparungen als auch Steuern und Abgaben betrifft, da also durch dieses Präliminare die Forderung des B.M. für Finanzen als Voraussetzung zur Sanierungshilfe für Steyr erfüllt ist, sind wir in der Lage, für den Antrag den Herrn Finanzreferenten zu stimmen. Gemeinderat Tribrunner gibt namens der sozialdemokratischen Partei die Erklärung der Zustimmung ab. Nach der damit abgeschlossenen Generaldebatte erfolgt die Spezialdebatte, bei der jedoch sämtliche Kapitel des Voranschlages schliesslich auch der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses, ohne Debatte angenommen werden: Die öffentliche Sitzung wird damit geschlossen. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:
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