Präliminare erscheint mir kein Präliminare zu sein, wie wir es von früher her behandelt und beschlossen haben. Schon die Art der Aufstellung zeigt dies: Es wird von der Bedeckung ausgegangen und in das Erfordernis nur das eingesetzt, was mit Rücksicht auf die vorhandene Bedeckung ausgegeben werden kann. Bei der Erstellung eines Präliminares werden sonst die Wünsche und Forderungen des Bauausschusses, des Fürsorgeausschusses, des Schulreferates u.s.w. in Vormerkung genommen und die Bedeckung hiefür gesucht. Ich erblicke in dem vorliegenden Präliminare zunächst einmal einen Bericht über die Finanzlage mit jenen Änderungen, wie sie sich seit Dezember 1928 ergeben haben. Ferners sehe ich in dem vorliegenden Präliminare einen Ueberblick über die Auswirkung der von uns beschlossenen Sanierungsmassnahmen. Das Präliminare zeigt, dass die Stadtgemeinde zur Sanierung ihrer Finanzen alles getan hat, was vom Bundesministerium für Finanzen bei unserer Vorsprache gefordert worden war: Auf der einen Seite ist die Auswirkung des Personalabbaues, andererseits die Erhöhung der Steuern und Abgaben, insbesonders aber sind die drakonischen Sparmassnahmen nicht zu übergehen. Das Präliminare zeigt weiters, dass das Land eigentlich noch nichts zur Sanierung unserer Stadt getan hat. Wohl aber muss anerkennend vermerkt werden, dass die von uns angestrebte Verländerung des Krankenhauses bereits dadurch eingeleitet ist, dass der Herr Landeshauptmann das Krankenhaus besichtigt und hierauf die Schätzung durch Fachleute angeordnet hat. Der Bund hat uns zugesagt, die Finanzlage von Steyr eingehend zu studieren und dieses Studium ehestens vorzulegen. Ein gewisses Studium scheint tatsächlich stattzufinden, da uns ein Aktenwechsel betreffs Uebernahme der Bundesstrasse und ihrer Brücken bekannt ist, ferners weil Schätzungen von Gebäuden, die zur Verbundlichung beantragt wurden, stattfinden. Es ist jedoch sehr bedauerlich, hören zu müssen, dass die von uns beantragte Verbundlichung der Polizei im Bundeskanzleramt bisher nicht bekannt ist. Die Verschleppung dieser Sanierungsmassnahmen durch den Bund
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2