Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

dieser Stadt eintritt. Welch' schwere Lasten der an sich armen Gemeinde durch die auf die gesetzlichen Leistungen herabgedrückten Fürsorgemassnahmen immerhin verursacht werden, das will ich mit einigen Ziffern beleuchten: Die regelmässigen Erhaltungsbeiträge für die Armen betragen pro 1929. S 45.000.- An Kranken- u. Irrenverpflegskosten für Steyrer zahlen wir S 85.000 Die Verpflegskosten im Versorgungshaus und im Kinderheim machen den Betrag von S 84.000.- Die Verpflegskosten für die anderen Altersheime S 12.000.- Beheizung und Beleuchtung der ohnehin sehr primitiv eingerichteten Versorgungsheime kosten S 10.000.- XI. Verschiedenes. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 387 S 5.000 S — 860 S In dieser Rubrik sind die Mitgliedsbeiträge für jene Vereine enthalten, denen die Gemeinde als Verwaltungskörper angehören muss. Ausserdem ist hier ein Betrag eingesetzt, der für Adaptierungen infolge der Ämterreorganisation und Anschaffungen verschiedener notwendiger Büroartikel ausgegeben wurde. Ich möchte bei diesem Kapitel ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Amterreorganisation noch nicht abgeschlossen ist, dass unser Verwaltungsapparat allmählich auf jene Grundlagen gestellt werden soll, die sich die modernsten Erfahrungen zu Nutzen machen. Freilich können wir nur etappenweise vorgehen, immerhin werden wir von nun an jedes Jahr für die Ausgestaltung und Modernisierung des Verwaltungsapparates einen bestimmten Betrag einsetzen mussen. Nur dadurch allein sind wir imstande, von besonderen Ausnahmsfällen abgesehen, Neuaufnahmen im Gemeindedienst auf abschbare Zeit zu vermeiden, ganz abgesehen davon, dass auch auf dem Gebiete des Bürodienstes allmählich die Rationalisierung fortschreitet. Wir dürfen natürlich aus ureigenstem Gemeindein-

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