S 337.827.-, das ist 13.5 % des Gesamterfordernisses; dabei muss aber berücksichtigt werden, dass für die Amortisation der vom Lande Oberösterreich gestundeten Landesanteile an Lohnabgabe im ungefähren Ausmasse von 300.000 S im Hinblick auf die schwebenden Verhandlungen kein Betrag eingesetzt wurde. II. Gebäude- und Grundbesitz. Erfordernis: Bedeckung: Dezeuber Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Vöranschlag Voranschlag 21.921 S 49.500 S 48.180 S 70.500 S Wie erklärt sich das Ansteigen des Erfordernisses um mehr als das Doppelte? Im Dezember hatten wir, da wir damals ein reines Geldpräliminare erstellten, nur die Auslagen für die sogenannten Betriebskosten (Wasserzins, Anerkennungszinse, Kehrichtabfuhr, Rauchfangkehrergebühren, Strom u.dgl.) eingesetzt, während für die Anschaffung von Materialien, für das Fuhrwerk etz. kein Groschen eingesetzt war. Das Geldpräliminare von 1928 sollte ja, wie noch in Erinnerung sein dürfte, den Nachweis erbringen, dass der Haushalt der Gemeinde Steyr auch dann passiv ist, wenn keine wie immer gearteten Sachauslagen vorgenommen werden. Es war uns natürlich klar, dass diese Ziffern niemals eingehalten werden konnten; weil ja das die vollständige Einstellung jeder kommunalen Tätigkeit bedeutet hätte. Selbstverständlich sind alle diese Anschaffungen durch Stadtratsbeschlüsse bewilligt worden. Die höhere Bedeckungsziffer erklärt sich daraus, dass sich allmähdich die Instandhaltungsersätze von früheren Arbeiten auszuwirken beginnen. III. Marktwesen, Gefälle u. nutzbare Rechte. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag: Voranschlag Voranschlag Voranschlag 6.735 S 5.800 S 30.750 S 30.100 S Die Einnahmen aus dieser Rubrik resultieren vor allem aus den Markt- und Waaggebühren und aus den Jahrmärkten. Da im übrigen
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