Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 1929

12.ordentliche Sitzung. Niederschrift über die 12. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. Juni 1929. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent Bürgermeister-Stellvertreter Russmann. 2.) Kälteaktion, Abrechnung. Referent Stadtrat Rudolf Marktschläger. 3.) Reorganisation des Museums. Referent Stadtrat Karl Klement. 4.) Marktordnung. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck. 5.) Wittmann, Baurekurs. Referent Gemeinderat Martin Mitschko. 6.) Errichtung eines Wartehäuschens. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Jul. Russmann. 7.) Fürsorgerekurse (5) Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Leopold Fridrich. 8.) Steuerrekurse. (3) 9.) Steuerbefreiung. Referenz G.R. Franz Huber. 10.) Steuerrekurse. Referent Bürgermeister Sichlrader. 11.) Präliminare 1929. Vertrauliche Sitzung.

Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader die Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte Dedic Karl, Dressl August, Roithner Hans, Klement Karl, Marktschläger Rudolf, Schlossgangl Leopold Dr. Rudolf Schneeweiss, die Gemeinderäte Arzt Josef Leitzinger Karl Baumgartner Hans Voglsam Josef Fridrich Leopold, Patek Irene Gaiblinger Leopold, Pfaff Johann Huber Franz, Schrangl Franz Schwandtner Anton Hamberger Josef Schwitzer Erna Kirchberger Josef Steiner Florian Chalupka Elise Tribrunner Franz Knabl Ferdinand Weiguny Josef Knogler Richard Witzany Hans. Vom Magistrate: Magistrats-Direktor Dr.Ferdinand Häuslmayr als Schriftführer: Kanzlei-Direktor Karl Kapinus. Der Bürgermeister Sichlrader eröffnet um 20 Uhr 15 die Sitzung, begrüsst die Erschienenen, konstatiert die Beschlussfähigkeit und berichtet, dass sich die Gemeinderäte Ecker Alois, Futterer Franz, Hambrusch Peter, Dr. Peyrer-Angermann und Mitschko Martin entschuldigt haben. Als Niederschriftsprüfer wurden die Gemeinderäte Leopold Schlossgangl und Franz Schrangl berufen. Zu Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters teilt der Vorsitzende mit, dass der Bund der Reichsdeutschen für den festlichen Empfang anlässlich der Pfingsttage herzlichsten Dank ausspricht:

Stadtrat. Referent Bürgermeister-Stellvertreter Russmann. Punkt 2.) Kälteaktion, Abrechnung. Der Referent erstattet auf Grund der amtlichen Vorlagen einen detaillierten Bericht über die anlässlich der grossen Kälte veranstaltete Aktion und beantragt: Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung über die Kälte- Zl. 7702/29 aktion zur Kenntnis. Der nicht aufgebrauchte Betrag von S 3.000.- ist zinsentragend zu hinterlegen und für ähnliche Zwecke, die der Stadtrat zu beschliessen haben wird, zu hinterlegen. Angenommen. Den Spendern und des Mitwirkenden wird der Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Der Referent spricht die Erwartung aus, dass auch in Zukunft, wenn wieder eine solche Aktion nötig werden sollte. die Gemeinde auf die Unterstützung aller rechnen könne. Punkt 3.) Reorganisation des Museums. Referent Stadzrat Rudolf Marktschläger. Der Referent verweist auf die unhaltbaren Zustände Zl. 7139/29 im städtischen Museum, das dringend einer umfassenden Reorganisation bedarf und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Gemeinderatsbeschluss vom 12.Mai 1921 betreffend die Betrauung des Vereines Heimatschutz mit der Verwaltung des städtischen Museuims wird mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben. Die Verwaltung wird bis auf weiteres dem vom Stadtrat nominierten Komitee übertragen. Das städtische Museum wird bis auf weiteres für den allgemeinen Besuch geschlossen. Hievon ist der Verein Heimatschutz und der prov. Museumskustos nachweislich zu verständigen, der Letztere mit der Weisung, dass er fernerhin nur den Aufträgen des gemeinderätlichen Referenten bezw. des amtlichen Vorreferenten nachzukommen hat, Das Komitee wird vom Gemeinderat beauftragt: 1.) Die Verwaltung des städtischen Museums vom Verein Heimatschutz zu übernehmen, provisorisch zu besorgen und die Reorganisation

in die Wege zu leiten. 2.) Subventionsgesuche an alle in Betracht kommenden Stellen zum Zwecke der Beschaffung der notwendigen Mittel auszusenden. 3.) Ein Arbeitsprogramm hinsichtlich der geplanten Reorganisation der Verwaltung und der Neuaufstellung der Musealobjekte unter teilweiser Verwendung des Neutorgebäudes und der Rettungswagengarage auszuarbeiten. Der Referent beantragt noch,dem Verein Heimatschutz für die bisherige achtjährige Tätigkeit den Dank des Gemeinderates auszusprechen. Wird einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Karl Klement. Punkt 4.) Marktordnung. Der Referent begründet die Notwendigkeit der neuen Marktordnung, da die alte aus den Jahren um 1860 stammt und zum Grossteil nicht mehr verwendbar erscheint. Zl. 5603/29 Er beantragt: Der Gemeinderat genehmige die vom Stadtrate beschlossene Lebensmittelpolizei- und Marktordnung und ermächtige den Stadtrat etwa von der Regierung geforderte, den meritorischen Inhalt nicht berührende Bestimmungen im eigenen Wirkungskreise abzuändern. Gleichzeitig werden die für die Drucklegung erforderlichen Kosten bewilligt. Hiezu bemerkt Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck, dass diese neue Marktordnung vom Ministerium als die beste derzeit existierende Marktordnung bezeichnet wurde, beantragt die Drucklegung, aber nicht in eigener Regie, sowie die en bloc Annahme der neuen Marktordnung. Einstimmig angenommen. Bürgermeister Sichlrader spricht dem Referenten den besten Dank für seine Mühewaltung aus. Mit Rücksicht auf den Beschluss der Drucklegung der Marktordnung wurde die Aufnahme in die Niederschrift unterlassen.

Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck. Punkt 5.) Wittmann, Baurekurs. Baurekurs des Zahnarztes Leopold Wittmann. Zl. 5761/29 Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse stattzugeben. Ohne Debatte angenommen. Referent Gemeinderat Martin Mitschko. Punkt 6.) Errichtung eines Wartehäuschens. An Stelle des abwesenden G.R. Mitschko beantragt G.R. Josef Weiguny nach kurzer Begründung: Zl. 2519/29 Der Gemeinderat beschliesse: Sie Errichtung eines Wartehäuschens am Stadtplatze zwischen dem Lopoldibrunnen und dem Kandelaber in der Richtung gegen das Rathaus. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck bespricht die Aufregung die dieser Antrag schon vorher ausgelöst hat und dass dieselben Kreise aber die Notwendigkeit der Errichtung eines solchen Wartehäuschens selbst eingesehen haben. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Julius Russmann. Punkt 7.) Fürsorgerekurse (5) Der Referent stellt folgende Anträge: Zl. 6761/29Klaus Rosa, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche der Pflegepartei Rosa Klaus Folge zu geben und einen Unterhaltsbeitrag von S 7.50 für das Kind Johann Steffelbauer ab 1.März 1929 zu gewähren. Für die Bemessung des Erhaltungsbeitrages kommen neben den Gründen der I. Instanz noch die neuen Erhebungen in Betracht. Angenommen.

Zl. 6948/29 Johann Tilp, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche mangels besonderer Gründe nicht stattzugeben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Einstimmig angenommen. Zl. 6989/29 Therese Zagler, Fürsorgerekurs. Der Gemeinde beschliesse dem Einspruche keine Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung aus den Gründen der I. Instanz zu bestätigen. Einstimmig angenommen. Marie Landerl, Fürsorgerekurs. Zl. 6820/29 Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche keine Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung aus den Gründen der I. Instanz zu bestätigen. Einstimmig angenommen. Zl. 6911/29 Josefa Steinmaier, Fürsorgerekurs. Auf Grund der neuen Erhebungen und des beigebrachten ärztlichen Gutachtens wird dem Einspruche teilweise stattgegeben und an Stelle des bisher bezogenen Erziehungsbeitrages von S 15.- mtl. für Gertrude Steinmaier ein solcher von S 10.- noch für die Zeit vom 1. April 1929 bis 30.September 1929 bewilligt. Einstimmig angenommen. Zl. 25808/28 Fürsorgerekurs: Josef Dietzl Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche aus den Entscheidungsgründen der Fürsorgeräteversammlung keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen. Zl. 378/29. Bestellung neuer Fürsorgeräte und -Rätinnen für den 20. Bezirk. Der Gemeinderat beschliesse dem Antrage der Fürsorgeräteversammlung, wonach an Stelle der bisherigen Fürsorgerätin für den 20. Bezirk Frau Anna Klaushofer, Frau Marle Hallwirth, wohnhaft Schossergasse 3 und an Stelle des bisherigen Fürsorgerates für den 20.Bezirk Herrn Johann Klaushofer, Herr Rudolf Muchitsch, Wohnhaft Schossergasse 3 ernannt werden sollen, die Genehmigung zu geben.

Dem aus dem Amte scheidenden Fürsorgefunktionären wird der beste Dank des Gemeinderates für die langjährige, aufopfernde und erspriessliche Tätigkeit ausgesprochen. Zl. 4002/29 Bestellung eines neuen Fürsorgerates für den II.Bezirk. Der Gemeinderat beschliesse, dem Antrage der Fürsorgeräteversammlung zuzustimmen und an Stelle des vom Amte zurücktretenden Fürsorgerates für den II. Bezirk Herrn Mathias Staudacher, Herrn Oskar Mösenbacher, Grünmarkt 8 zu ernennen. Herrn Mathias Staudacher ist für sein langjähriges, aufopferndes und erfolgreiches Wirken im Dienste der Fürsorge der beste Dank zum Ausdruck zu bringen. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Leopold Fridrich. Punkt 8.) Steuerrekurse. Der Referent beantragt: Zl. 5588/29 Tauschek Johann, Hausbesitzer, Steyr, Stadtplatz 15. Beschwerde gegen einen Nachtragszahlungsauftrag der Mietzinsabgabe. Die Beschwerde ist im Sinne des Amtsberichtes mangels einer gesetzlichen Grundlage abzuweisen. Einstimmig angenommen. Zl. 4438/29. Dr. Koberg Otto, Arzt, Steyr, Prevenhubergasse 3. Berufung betreffend Kraftwagenabgabe pro 1929. Die Beschwerde wird im Sinne des Amtsantrages mangels gesetzlicher Voraussetzung abgewiesen. Einstimmig angenommen. Zl. 5298/29 Martinak Anton, Handelsagentur u. Kommission in Steyr, Grillparzerstrasse 3/IV, Einspruch in Kraftwagenabgabeangelegenheit. Der Einspruch wird im Sinne des Amtsantrages abgewiesen. Einstimmig angenommen.

Punkt 9.) Steuerbefreiung. Der Referent G.R. Fridrich beantragt: Zl. 5779/29 Moshammer Karl, Steyr, Wolfernstrasse 21, Befreiung von Realsteuern. Das Ansuchen um Befreiung von etwa künftighin vom Magistrate Steyr einzuführenden diversen Abgaben wird abgelehnt. Dagegen wird die Befreiung von der Bodenwertabgabe und von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von 30 Jahren für die Bauparzelle Nr. 916/2 K.G. Steyr, sowie das darauf neuerbaute Haus Wolfernstrasse Nr. 21 bewilligt, Referent G.R. Franz Huber. Steuerrekurs. Punkt 10.) Zl. 4531/29 Schreiner Friedrich, Rohproduktenhändler, Steyr, Enge Nr.2. Beschwerde gegen die vorgeschriebene Kraftwagenabgabe. Der Referent beantragt: Die Beschwerde wird im Sinne des Amtsantrages mangels einer gesetzlichen Begründung abgewiesen. Ohne Debatte angenommen. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann. Punkt 11.) Präliminare 1929. Referent Bürgermeister Sichlrader. Zl. 7460/29 Der Referent Bürgermeister Franz Sichlrader führt aus: Wenn wir entgegen der Gepflogenheit der vergangenen Jahre den Voranschlag für 1929 so spät zur Beratung bringen, so hat das seine besonderen Ursachen. Ich erinnere daran, dass wir im September 1928 bereits daran gingen, einen Generalsanierungsplan auszuarbeiten, den eine Deputation der Gemeinde unter Führung des Landeshauptmannes dem Finanzminister anfangs Dezember 1928 überreichte.

Die Stellungnahme des Finanzministers hat die beiden wichtigsten Vorschläge der Majorität und Minorität zum Scheitern gebracht, sodass nur ein Teil der Vorschläge am 29. Dezember 1928 im Gemeinderate zur Beratung kommen konnte. Da die Sanierungsvorschläge unter anderem Verkauf von Gemeindegut, Verstaatlichung der Polizei vorsahen, also Massregeln, zu denen die Zustimmung des Landes und Bundes notwendig ist, hielt ich es für richtig, mit der Erstellung des Präliminares 1929 zuzuwarten, noch dazu, wo der Finanzminister die resortmässige Ueberprüfung unserer Vorschläge zugesagt hat. Im übrigen haben wir ja im Dezember ein Geldpräliminare aufgestellt, das ein klares Bild über die Finanzlage dieser Stadt ergab. Die Vorsprache beim Finanzminister hat bisher keine nennenswerten Resultate erbracht, ja das Bundeskanzleramt hat im Februar d.J. die erstaunliche Mitteilung gemacht, dass ihm von der Absicht der Verstaatlichung der Polizei in Steyr überhaupt nichts bekannt sei. Von allen Vorschlägen, deren Durchführung nicht allein in unserer Kraft ist, ist bisher nur die Frage der Verländerung des Spitales etwas weiter gediehen, aber auch in dieser Angelegenheit ist das Stadium der Vorverhandlungen nicht überschritten. Da aber mit dem Abschluss der gewiss schwierigen Verhandlungen auch in der nächsten Zeit nicht gerechnet werden kann, halte ich es für meine Pflicht das Budget 1929 in den Gemeinderat zu bringen. Ich kann anlässlich der Vorlage des Budgets 1929 zunächst nur über jene Massregeln und ihre Erfolge berichten, die wir allein durchzuführen berechtigt waren. Wir haben zunächst eine Regelung der Realabgaben (Mietzinsabgabe und Kehrichtabfuhr) beschlossen, die ein Mehr von rund 30.000 S ergibt. Die Ankündigungsabgabe, Pferdeabgabe, Hunde- und Konzessionsabgabe, sowie die Regalung des Wasserzinses

ergeben ebenfalls ein Plus von rund 30.000 S Wir haben ferner auf personellem Gebiete Reduzierungen durchgeführt, die sich im Budget mit dem Betrage von ca. 25.000 S auswirken, der freilich für dieses Jahr noch nicht zur Auswirkung gelangt, da ihm eine Post für Abfertigungen im Betrage von 37.000 S gegenüber steht. Wir haben ferner im Gemeinderat die Reduzierung der Ausgaben auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge beschlossen, die die Ziffer von 36.000 S ohne Berücksichtigung der verminderten Personalposten ergibt.Wir haben also das Budget durch eigene Kraft um rund 100.000 S günstiger gestaltet. Und trotzdem ergibt sich gegenüber dem Geldpräliminare 1928 ein Abgang, der um 29.000 S grösser ist, der den Betrag von 144.577 S ausmacht. Wir sehen also, dass sich unsere Situation trotz der für unsere Verhältnisse ganz ungeheuren Anstrengungen, die auch der ehrliche Gegner würdigen wird müssen, nicht verbessert hat, dass daher unsere schon zur Monotonie erstarrte Forderung einer aussergewöhnlichen Behandlung des Haushaltes dieser Stadt vollkommen richtig ist. Ich habe anlässlich der Dezemberberatung eine Generalbilanz erstattet, ich habe auf alle Ursachen unserer Finanznot hingewiesen, ich kann mir daher heute ersparen, diese Umstände neuorlich dazulegen. Ich schicke voraus, dass auch der Voranschlag 1929 ein Geldvoranschlag ist, bei dem im Erfordernis nur der Schuldendienst, die Personalauslagen und sonstige Pflichtauslagen, die wir auf Grund der Gesetze, von Verträgen u.dgl. zu leisten haben, eingesetzt sind. Alle übrigen Erfordernisziffern sind weit unter den tatsächlichen Erfolgsziffern der Vorjahre gehalten, obwohl letztere infolge der Finanznot und der rigorosen

Kontrolle des Ersparungskomitees bezw. Stadtrates bereits ein Minimum kommunaler Tätigkeit ausdrücken. Es sind daher in diesem Voranschlage die vom Stadtbauamte bereits im September 1928 als unumgänglich notwendig bezeichneten Ausgaben, die allein den Betrag von 179.545 S ausmachen, nicht aufgenommen worden. Falls diese Arbeiten bezw. Anschaffungen in diesem Jahre gemacht werden mässten, ergibt sich daher ein Abgang von 324.122 S Ich komme nun auf die einzelnen Rubriken des Voranschlages zu sprechen: 1. Gemeindevermögen. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 404.557 S 337.827 S 21.170 S 22.700 S Dieses Kapitel, aus dem vor allem der Schuldendienst der Gemeinde hervorgeht, ist bekanntlich unsere grösste Sorge. Und so lange wir nicht hier einmal reinen Tisch machen können, werden die Präliminare dieser Stadt stets das gleiche trostlose Bild zeigen. Hier liegt, wie schon so oft betont wurde, die Quelle unserer Not. Gelingen die Transaktionen, die wir dem Lande und Bunde vorgeschlagen haben so werden wir wohl zu einer Atempause kommen, von einer Ausgestaltung der kommunalen Technik wird auch dann keine Rede sein, da ja das Schicksal dieser Gemeinde im Grunde einem Unternehmen ausgeliefert ist. Die günstigere Ziffer des Erfordernisses findet ihre Erklärung in zwei Momenten: Es ist uns gelungen, das Ministerium für soziale Verwaltung zu bewegen, die Rückzahlungsraten für die produktiven, Darlehen um 36.000 S pro Jahr herabzusetzen, ausserdem ist ein Betrag von 30.000 S, der im Dezemberpräliminare als Zinsenreserve für ein etwa aufzunehmendes Darlehen eingesetzt war, nunmehr gestrichen, weil wir den Darlehensweg vorläufig nicht zu beschreiten gedenken. Immerhin erfordert der gesamte Schuldendienst für die Darlehen und sonstigen Schulden der Gemeinde per S 3,557.292 pro 1929

S 337.827.-, das ist 13.5 % des Gesamterfordernisses; dabei muss aber berücksichtigt werden, dass für die Amortisation der vom Lande Oberösterreich gestundeten Landesanteile an Lohnabgabe im ungefähren Ausmasse von 300.000 S im Hinblick auf die schwebenden Verhandlungen kein Betrag eingesetzt wurde. II. Gebäude- und Grundbesitz. Erfordernis: Bedeckung: Dezeuber Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Vöranschlag Voranschlag 21.921 S 49.500 S 48.180 S 70.500 S Wie erklärt sich das Ansteigen des Erfordernisses um mehr als das Doppelte? Im Dezember hatten wir, da wir damals ein reines Geldpräliminare erstellten, nur die Auslagen für die sogenannten Betriebskosten (Wasserzins, Anerkennungszinse, Kehrichtabfuhr, Rauchfangkehrergebühren, Strom u.dgl.) eingesetzt, während für die Anschaffung von Materialien, für das Fuhrwerk etz. kein Groschen eingesetzt war. Das Geldpräliminare von 1928 sollte ja, wie noch in Erinnerung sein dürfte, den Nachweis erbringen, dass der Haushalt der Gemeinde Steyr auch dann passiv ist, wenn keine wie immer gearteten Sachauslagen vorgenommen werden. Es war uns natürlich klar, dass diese Ziffern niemals eingehalten werden konnten; weil ja das die vollständige Einstellung jeder kommunalen Tätigkeit bedeutet hätte. Selbstverständlich sind alle diese Anschaffungen durch Stadtratsbeschlüsse bewilligt worden. Die höhere Bedeckungsziffer erklärt sich daraus, dass sich allmähdich die Instandhaltungsersätze von früheren Arbeiten auszuwirken beginnen. III. Marktwesen, Gefälle u. nutzbare Rechte. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag: Voranschlag Voranschlag Voranschlag 6.735 S 5.800 S 30.750 S 30.100 S Die Einnahmen aus dieser Rubrik resultieren vor allem aus den Markt- und Waaggebühren und aus den Jahrmärkten. Da im übrigen

die Ziffern keine wesentliche Aenderung erfahren haben, ist zu dieser Rubrik nichts besonderes zu bemerken. IV. Gemeindeverwaltung. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 1,238.298 S 1,201.300 S 112.132 S 101.200 S In dieser Rubrik sind vor allem enthalten die Gehälter der gewählten Funktionäre, der Angestellten und Arbeiter, die Ruheund Versorgungsgenüsse, die Versicherungsbeträge und die sonstigen für die Hoheitsverwaltung erforderlichen Kosten. Ermittelt wurde das Gehalts- und Ruhegenussbudget auf Grund der derzeit geltenden Gesetze zuzüglich eines Sicherungszuschlages von 20 % eines Monatsetats. Hier sehen wir bereits die Auswirkungen der Ersparungsmassnahmen auf personellem Gebiete, auf die ich im Anfange meiner Ausführungen hingewiesen habe. Es ist selbstverständlich, dass wir entsprechend den Weisungen des Ministeriums und des Landes und den auf diesen Weisungen beruhenden Gemeinderatsbeschlüssen auf diesem Gebiete - so unangenehm es uns ist - weitere Vorkehrungen werden treffen müssen. Vorläufig liegt die erste Etappe hinter uns. Da es sich bei der Regelung dieser Frage vielfach um pragmatische Rechte handelt, ist naturgemäss die Durchführung sehr schwierig. Im übrigen ist es uns klar, dass wir hier zu einem Kompromiss kommen werden müssen. Die Bedeckung dieser Rubrik, die sich hauptsächlich aus den Beiträgen für Versicherung und Krankenfürsorge der Angestellten und Arbeiter und aus Einnahmen für das Arbeitsamt zusammensetzt, weist gegenüber dem Dezembervoranschlag ein Minus von rund 1.000 s auf, dies findet seine Erklärung in dem reduzierten Etat für das Arbeitsamt; es handelt sich also hier um eine für die Geldgebarung der Gemeinde unwirksame Post. V. Sicherheitswesen. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 114.156 S 112.000 S 15.170 S 11.400 S

Diese Rubrik enthält die Auslagen für den gesamten Sicherheitsdienst für die Arrestanten, für die Herberge, das Feuerlöschwesen und die Stadtbeleuchtung. Nicht enthalten sind die eigentlichen Personalauslagen, die im Gegensatz zu den früheren Voranschlägen nunmehr in Rubrik IV auferscheinen; in Rubrik V sind nur Pauschalzulagen, Deputate, Bekleidungskosten u.dgl. eingestellt. Die gegen Dezember um 3.770 S geringere Bedeckung erhellt daraus, dass in diesem Voranschlag kein Vorschuss der Herbergskonkurrenzgemeinden eingesetzt ist, da wir im Wege der Abänderung des bestehenden Landesgesetzes einen eigenen Herbergsbezirk für die Stadt als politischen Bezirk anstreben, was für die Gemeinde wiederum eine ziemliche Ersparung bedeuten würden. VI. Oeffentliche Arbeiten. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 65.139 S 140.300 S 27.590 S 36.600 S Hier muss ich das wiederholen, was ich bei Rubrik II sagte, damit die scheinbar sprunghaft erhöhte Erfordernisziffer gegenüber Dezember 1928 ihre Erklärung findet. Das Erfordernis beträgt um rund 80.000 mehr. Das Rechnungspräliminare vom Dezember 1928 hat eben keine Ausgaben für Ankauf von Materialien, Schotter, Ausbessern von Brücken u.dgl. vorgesehen. Der Ankauf von Materialien ist aber nunmehr mit S 30.000 vorgesehen, für Schotter ist der Betrag von 9.000 S eingesetzt, für die Ausbesserung der Brücken 3.000 S, die Frostschäden kosten uns beiläufig 10.000 S. Für unvorhergesehene Bauführungen ist der minimale Betrag von S 10.000 eingesetzt, dazu kommt die Restrate unseres Sprengautos von 13.000 S. Es handelt sich also hier um Ausgaben, die im Laufe des Jahres bereits gemacht worden sind, weil sie eben unvermeidlich waren. Die hier nur angedeuteten Ziffern machen allein den Betrag von S 75.000 aus, also beinahe schon die oben erstellte Differenz. In dieser Rubrik kommt die Drosselung des Budgets wohl am deutlichsten zum Ausdruck. Ich kann es in

diesem Zusammenhange nicht unterlassen, neuerlich auf das hinzuweisen, was ich noch bei allen Budgetberatungen gesagt habe und worauf ist die vorgesetzten Behörden in unzähligen Berichten aufmerksam gemacht habe: Auf die einmal eintretenden Folgen unserer durch die Not und die Einsichtslosigkeit der Gesetzgebung aufgezwungenen Sparmassnahmen. Das Ausmass der Drosselung dieser Rubrik für das Jahr 1929 zeigt am besten einen Vergleich mit den wichtigsten Erfolgsziffern der Jahre 1927 und 1928, in welchen Jahren das Ersparungskomitee bezw. Stadtrat schon bedeutende Einschränkungen gegen frühere Jahre vorgenommen haben. Erfolg Ansatz 1927  1928 1929 Strassenpflasterung 8.385 S 11.077 S 2.900 S Strassenbeschotterung 26.329 S 17.139 S 9.230 S Strassenerhaltung Strassenerhaltung 28.340 S 38.620 S 4.019 S Brunnen- und Wasserleitung 60.583 S 23.773 S 20.884 S Strassen-Kanal-Neubauten 9.063 S 7.424 S 2.750 S Porphyrit- und Granitschotter 1.659 S 3.911 S - Brückenerhaltung 3.232 S 40.799 S 3.000 S Werkzeug Materialanschaffung und Erhaltung 42.147 S 45.066 S 36.719 S Anlagen, Spiel- u. Sportplätze 4.111 S 5.327 S 2.573 S Kanzleiauslagen, Pläne 2.113 S 5.836 S 1.000 S Ich gestehe offen, dass ein weiteres Ersparen auf diesem Gebiete schlechterdings ausgeschlossen ist. VII. Gesundheitswesen. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 1.750 S 2.300 S 30.350 S 34.200 S Um nicht falsche Vorstellungen von den sicher nicht hohen Leistungen auf dem Gebiete der Gesundheit zu erwecken, möchte ich hier feststellen, dass in dieser Rubrik mit Rücksicht auf die gesetzliche Regelung des Krankenanstaltenwesens die Auslagen für

das Krankenhaus natürlich nicht enthalten sind. Hier handelt es sich nur um Auslagen für den Sanitätsdienst im engeren Sinne des Wortes: Um Auslagen für die Impfung, für die Wasenmeisterei u.dgl. Die Bedeckung ist durch die Einnahmen aus der Vieh- und Fleischbeschau gegeben. VIII. Kultus Unterricht, Kunst u. Wissenschaft. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 54.959 S 72.700 S 24.129 S 21.500 S Die erhöhten Ausgaben erklären sich aus fälligen Rechnungen für die Gebäudeerhaltung mit 11.000 S und die Gebäudeeinrichtung mit rund 5.000 S, die in dem reinen Rechnungspräliminare vom De¬ zember 1928 nicht eingesetzt waren, die aber inzwischen vom Stadtrate selbstverständlich ordnungsgemäss genehmigt wurden. IX. Militärangelegenheiten. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 1.192 S 1.600 S 10 S 10 S Zu dieser Rubrik habe ich keine besonderen Bemerkangen zu machen. X. Fürsorgewesen. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 337.595 S 291.400 S 11.864 S 11.800 s Auf diesem Gebiete wirken sich deutlich die vom Gemeinderate beschlossenen und vom Stadtrat durchgeführten Ersparungsmassnahmen aus. Das Erfordernis ist um rund 36.000 S geringer. Ein weiteres Drosseln erscheint auch auf diesem Gebiete nicht mehr möglich, wenngleich auch hier einige Massnahmen aus technischen Gründen noch nicht durchgeführt sind, sodass mit einer noch grösseren Ersparung zu rechnen ist, wenn nicht - wie ja das immer wieder betont werden muss - ein besonderes Ereignis in

dieser Stadt eintritt. Welch' schwere Lasten der an sich armen Gemeinde durch die auf die gesetzlichen Leistungen herabgedrückten Fürsorgemassnahmen immerhin verursacht werden, das will ich mit einigen Ziffern beleuchten: Die regelmässigen Erhaltungsbeiträge für die Armen betragen pro 1929. S 45.000.- An Kranken- u. Irrenverpflegskosten für Steyrer zahlen wir S 85.000 Die Verpflegskosten im Versorgungshaus und im Kinderheim machen den Betrag von S 84.000.- Die Verpflegskosten für die anderen Altersheime S 12.000.- Beheizung und Beleuchtung der ohnehin sehr primitiv eingerichteten Versorgungsheime kosten S 10.000.- XI. Verschiedenes. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag Voranschlag Voranschlag 387 S 5.000 S — 860 S In dieser Rubrik sind die Mitgliedsbeiträge für jene Vereine enthalten, denen die Gemeinde als Verwaltungskörper angehören muss. Ausserdem ist hier ein Betrag eingesetzt, der für Adaptierungen infolge der Ämterreorganisation und Anschaffungen verschiedener notwendiger Büroartikel ausgegeben wurde. Ich möchte bei diesem Kapitel ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Amterreorganisation noch nicht abgeschlossen ist, dass unser Verwaltungsapparat allmählich auf jene Grundlagen gestellt werden soll, die sich die modernsten Erfahrungen zu Nutzen machen. Freilich können wir nur etappenweise vorgehen, immerhin werden wir von nun an jedes Jahr für die Ausgestaltung und Modernisierung des Verwaltungsapparates einen bestimmten Betrag einsetzen mussen. Nur dadurch allein sind wir imstande, von besonderen Ausnahmsfällen abgesehen, Neuaufnahmen im Gemeindedienst auf abschbare Zeit zu vermeiden, ganz abgesehen davon, dass auch auf dem Gebiete des Bürodienstes allmählich die Rationalisierung fortschreitet. Wir dürfen natürlich aus ureigenstem Gemeindein-

teresse hier nicht zurückbleiben. XII. Gemeindebesteuerung. Erfordernis: Bedeckung: Dezember Jetziger Dezember Jetziger Voranschlag Voranschlag. Voranschlag Voranschlag 337.690 S 288.300 S 2,137.900 S 2,022.600 S Aus dieser Rubrik habe ich bereits in meinen Eingangsworten gedacht. Ich hätte noch folgendes hinzuzufügen: Die Gegenüberstellung ergibt trotz der erhöhten Einnahmen durch die Realabgaben und der vom Gemeinderat beschlossenen Gemeindeabgaben, trotz der um 40.000 S erhöhten Abgabenertragsanteile und trotz des herabgedrückten Erfordernisses noch eine Differenz gegenüber der Dezemberaufstellung von rund 50.000 S. Ich möchte hier nur eine einzige Post herausgreifen, die mit aller Schärfe die Abhängigkeit der Finanzen von dem einen Unternehmen ergibt. Im Voranschlag vom Dezember 1928 wurde die Lohnabgabe, die erträgnisreichste Steuerquelle der Gemeinde, mit ................ 1,137.000 S ermittelt, sie wird auf Grund der bisherigen Erfahrungen nur den Betrag von 920.000 S also um 217.000 S weniger ausmachen. Dies findet zunächst seine Erklärung durch die infolge der Kältekatastrophe bedingte Stillegung des Hauptbetriebes dieser Stadt und durch die seit Dezember durchgeführte Reduktion der Belegschaft in den Steyr-Werken, Es wird noch in Erinerung sein, dass der Dezember Voranschlag auf der Ziffer von 6.000 Arbeitern in den Steyr-Werken aufgebaut war. Die im vorgelegten Präliminare ermittelte Lohnabgabe ist natürlich auf den derzeitigen Stand aufgebaut. Jeder weitere Personalabbau würde sich naturgemäss neuerlich auswirken, sodass die Ziffern des Präliminares wieder erschüttert würden. Aber ich habe, wie im Dezember 1928 mit Absicht jede Reserve vermieden, um auch jetzt wieder den ganzen Ernst der Lage dazutun. Ich muss zum Schlusse meiner Ausführungen dem Bedauern Ausdruck geben, dass die Verhandlungen mit dem Bunde bisher immer

noch nicht den geringsten Erfolg gezeigt haben, dass also wieder ein halbes Jahr verloren ist, obwohl die unter der Führung des Herrn Landeshauptmannes beim Finanzminister erschienene Deputation einhellig die grösste Dringlichkeit der vorgeschlagenen Aktionen begründete. Hunderte Millionen an Zinsen allein sind dadurch verloren gegangen. Es ist und bleibt ein Widerspruch, wenn man uns oben immer wieder sagt, wir sollen sparen - was wir ja ohnehin seit vier Jahren in einem kaum mehr zu überbietenden Masse tun wenn man aber die wirklichen Sanierungsvorschläge, Vorschläge, die eine fundamentale Änderung der Finanzsituation bedingen, einfach auf die lange Bank schiebt. Ich verweise darauf, dass wir dem Bunde, wo es nur möglich war, in der Loyalsten Weise entgegen gekommen sind, so haben wir ihm den wertvollsten Grund zur Errichtung einer Gendarmeriekaserne kostenlos überlassen, der Bund aber hat unsere, geradezu in seinem Interesse gelegene Anregung der Vereinigung der Gendarmeriekaserne mit einer Polizeikaserne glatt abgelehnt; nur nebenbei sei bemerkt, dass sich der Bund für die schenkungsweise Ueberweisung des Grundes nicht einmal bedankt hat. Ich erwähnte dies hauptsächlich deswegen, weil ich schon heute auf die grossen Schwierigkeiten der Verstaatlichung der Polizei hinweisen will, die sich im besonderen aus der Raumfrage ergeben wird. Man wird sich also, was die Ersparungen auf diesem Gebiete für den Gemeindehaushalt bedeuten sollen, kaum besonders hoch gespannten Illusionen hingeben dürfen. Der Voranschlag für 1929 kann also kein klares Bild insoferne ergeben, als die wichtigsten Transaktionen noch in Schwebe sind. Immerhin aber bestätigt er das, was wir schon seit Jahren in Wort und Schrift predigen: die verantwortlichen Regierungsstellen müssen endlich einmal das Problem der Industriegemeinde zu lösen versuchen und auf die besondere Stellung einzelner Industriegemeinden in dieser Republik Rücksicht nehmen. Solange die Gesetzgebung bloss formalrechtlich den Begriff der notleidenden Gemeinde fixiert, bloss formalrechtlich einen Ausgleichsfond statuiert, ohne ihn in Realität treten zu lassen,

solange kann uns nicht geholfen werden. Seit Jahren ruht die kommunale Technik dieser Stadt, wohin das führen soll, das überlasse ich den berufenen Sachverständigen auf diesem Gebiete. Eine Stadt, die sich der modernen technischen Anlagen nicht bedient, bleibt nicht nur zurück in der Entwicklung, sondern sie muss langsam verfallen. Dass wir vor diesem Schicksal bewahrt werden, dazu bedarf es der Zusammenarbeit aller Parteien in der Gemeinde, dazu bedarf es aber auch des Verständnisses der übergeordneten Stellen. Ich würde es als eine Pflichtversäumnis betrachten, wenn ich nicht auch heute neuerlich in diesem Sinne einen Appell an alle in Betracht kommenden Faktoren richtete. Er beantragt: Zl. 7460/29 Der Gemeinderat genehmige den Voranschlag von 1929 nach den Anträgen des Finanz- und Rechtsausschusses und beauftrage das Präsidium-die im Dezember 1928 begonnenen Sanierungsverhandlungen mit möglichster Beschleunigung fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen. Ergänzend fügt Bürgermeister Sichlrader an, dass das Präliminare 1929 ordnungsgemäss zur öffentlichen Einsicht aufgelegt war, dass aber niemand dafür Interesse gezeigt hat. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck gibt hiezu folgende Erklärung ab: Sehr geehrter Gemeinderat! Wir haben heute über ein Präliminare zu beraten und dasselbe zu beschliessen. Der Herr Bürgermeister hat in seinem Re¬ ferate begründet, warum das Präliminare so spät zur Vorlage gebracht wird. Vom Standpunkte der Minderheit aus gebe ich zu, dass auch wir gemeint haben, dass die am 29. Dezember 1928 beschlossenen Sanierungsmassnahmen sich viel früher auswirken werden, so dass die Vorlage des Präliminares zu Beginn des Frühjahres erwartet wurde. Das vom Herrn Bürgermeister zur Annahme beantragte

Präliminare erscheint mir kein Präliminare zu sein, wie wir es von früher her behandelt und beschlossen haben. Schon die Art der Aufstellung zeigt dies: Es wird von der Bedeckung ausgegangen und in das Erfordernis nur das eingesetzt, was mit Rücksicht auf die vorhandene Bedeckung ausgegeben werden kann. Bei der Erstellung eines Präliminares werden sonst die Wünsche und Forderungen des Bauausschusses, des Fürsorgeausschusses, des Schulreferates u.s.w. in Vormerkung genommen und die Bedeckung hiefür gesucht. Ich erblicke in dem vorliegenden Präliminare zunächst einmal einen Bericht über die Finanzlage mit jenen Änderungen, wie sie sich seit Dezember 1928 ergeben haben. Ferners sehe ich in dem vorliegenden Präliminare einen Ueberblick über die Auswirkung der von uns beschlossenen Sanierungsmassnahmen. Das Präliminare zeigt, dass die Stadtgemeinde zur Sanierung ihrer Finanzen alles getan hat, was vom Bundesministerium für Finanzen bei unserer Vorsprache gefordert worden war: Auf der einen Seite ist die Auswirkung des Personalabbaues, andererseits die Erhöhung der Steuern und Abgaben, insbesonders aber sind die drakonischen Sparmassnahmen nicht zu übergehen. Das Präliminare zeigt weiters, dass das Land eigentlich noch nichts zur Sanierung unserer Stadt getan hat. Wohl aber muss anerkennend vermerkt werden, dass die von uns angestrebte Verländerung des Krankenhauses bereits dadurch eingeleitet ist, dass der Herr Landeshauptmann das Krankenhaus besichtigt und hierauf die Schätzung durch Fachleute angeordnet hat. Der Bund hat uns zugesagt, die Finanzlage von Steyr eingehend zu studieren und dieses Studium ehestens vorzulegen. Ein gewisses Studium scheint tatsächlich stattzufinden, da uns ein Aktenwechsel betreffs Uebernahme der Bundesstrasse und ihrer Brücken bekannt ist, ferners weil Schätzungen von Gebäuden, die zur Verbundlichung beantragt wurden, stattfinden. Es ist jedoch sehr bedauerlich, hören zu müssen, dass die von uns beantragte Verbundlichung der Polizei im Bundeskanzleramt bisher nicht bekannt ist. Die Verschleppung dieser Sanierungsmassnahmen durch den Bund

führe ich auf den Umstand zurück, dass ein langwieriger Regierungswechsel dazwischen gekommen ist, der neue Männer in die Regie¬ rung brachte. Ich gebe daher die dringende Anregung, das Magistrats-Präsidium möge ehestens bei dem neuen Finanzminister vor¬ sprechen. Wenn unsere Sanierungsaktion den tatsächlichen Erfolg hatte, dass wir einerseits keine neuen Schulden machten, anderseits einen nicht unwesentlichen Teil unserer Schulden, insbeson¬ ders unbezahlte Rechnungen abstossen konnten, so ist dies darauf zurückzuführen, dass in den Steyr-Werken konstante Beschäftigung herrscht. Mit dem Abbau in den Steyr-Werken werden auch alle un¬ sere drakonischen Sparmassnahmen ergebnislos sein. Unser Sparen in dem jetzigen Zustande kommt mir so vor, wie wenn ein Mensch mit sehr geringen Einkünften bestrebt ist, um ja keine Schulden zu machen, möglichst wenig zu essen. Dieses Sparsystem wird den Erfolg haben, dass der Mensch keine Schulden macht, aber es wird allmählich seine Gesundheit untergraben. Der Herr Bürgermeister hat vergleichende Zahlen gegeben über unsere Aufgaben für Be¬ schotterung, Oelung, Besprengung, Bewalzung der Strassen, woraus zu ersehen war, dass bedauerlicherweise auch auf diesem Gebiete geradezu ungeheuer gespart wird; die Stadt hat freilich den Vorteil, dass keine neuen Schulden gemacht werden, sie leidet jedoch an der Gesundheit ihres Verkehres, indem Strassen und Brücken immer mehr verwahrlost werden. Man mache nur einmal einen Spazier¬ gang durch die Direktionsstrasse oder Sierningerstrasse, wegen der vielen Schlaglö cher empfehle ich jedoch am Rande der Strassen zu gehen. Da in der letzten Zeit durch die Presse verlautete von besonderen Beratungen im Rathaus von Vorsprachen bei Land und Bund, so tauchte die Frage auf, ob die Stadtgemeinde Steyr finanziell schon gerettet sei. Dies ist keineswegs der Fall, die Stadt ist nach wie vor finanziell schwer leidend und man kann auch leiden, auch wenn man nicht fortwährend "auweh" schreit. Ein schwacher Trost besteht für uns dadurch, dass die Zahl der finanziell bedrängten Gemeinden mehr und mehr zunimmt.

Die einstimmig beschlossenen finanziellen Forderungen der Ge¬ meinden sind ja bis heute nicht erfüllt worden; es gab weder eine Aufteilung des Restes des Bundespräzipuums, noch eine Teilung der Vermögenssteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach dem für die Einkommensteuer bestehenden Schlüssel, ferners ist die Betei¬ ligung der Gemeinden an dem Ertrage der novellierten Bierver¬ brauchsabgabe so geringfügig, dass der Herr Bürgermeister wohl Rechte hatte, wenn er eingangs seines Referates darauf hinwies. dass unsere Forderung nach wesentlichem Anteil der Gemeinde an der Bierverbrauchsabgabe ebenfalls ohne Erfolg geblieben ist. Es wäre nur das eine zu bemerken, dass das Kleinrentnergesetz noch nicht in Kraft ist; nach welchem Gesetze die Gemeinde Steyr mit einer neuerlichen Abgabe von rund 36.000 S belastet würde. Da das vorliegende Präliminare zeigt, dass die Gemeinde aus eigener Kraft das äusserste getan hat und weiter tut, sowohl was Ersparungen als auch Steuern und Abgaben betrifft, da also durch dieses Präliminare die Forderung des B.M. für Finanzen als Voraussetzung zur Sanierungshilfe für Steyr erfüllt ist, sind wir in der Lage, für den Antrag den Herrn Finanzreferenten zu stimmen. Gemeinderat Tribrunner gibt namens der sozialdemokratischen Partei die Erklärung der Zustimmung ab. Nach der damit abgeschlossenen Generaldebatte erfolgt die Spezialdebatte, bei der jedoch sämtliche Kapitel des Voranschlages schliesslich auch der Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses, ohne Debatte angenommen werden: Die öffentliche Sitzung wird damit geschlossen. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. Juni 1929. Tagesordnung. Stadtrat. Referent Stadtrat Karl Klement. 1.) Heimatsangelegenheiten. Referent Stadtrat Dr.Rudolf Schneeweiss. 2.) Grundtransaktionen (4) 3.) Elektrizitätswerke-Tilgungsplan. 4.) Ablösung einer Reallast. 5.) Heimatsangelegenheiten. Referent Bürgermeister Sichlrader. 6.) Personalien. Punkt 1.) Heimatsangelegenheiten. Zl. 4278/29 Stadtrat Karl Klement beantragt: Dem Franz Repas ist gegen Erlag einer Taxe von S 20.- die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband der Stadt Steyr zu erteilen. Zl. 553/28 Dem Ludwig Klauer ist gegen eine Taxe von S 20.- die Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband der Stadt Steyr zu erteilen. Zl. 8208/29 Der Belassung der Gesuchstellerin Cilli Kratochwill im Heimatsverband der Stadt Steyr wird zugestimmt.

Stadtrat. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss. Punkt 2.) Grundtransaktionen. Zl. 4630/29 Grundüberlassung an Frau Marie Figer. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen der Frau Marie Figer um Käufliche Ueberlassung eines Teiles der Grundparzelle 251 im Ausmasse von 31.35 m2 wird unter der Bedingung der Zustimmung der Hypothekargläubiger sowie unter den im Amtsberichte vom 8.April 1929 sub 1 - 4 angeführten Bedingungen bewilligt. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck stellt mit Rücksicht auf Vorkommnisse, die er einzeln anführt, die Frage, ob in diesem Falle der Bau sicher gestellt sei. Er kritisiert dabei heftig die Einmischung des Vereines Heimatschutz und wünscht dessen Lahmlegung. Stadtrat Rudolf Marktschläger bespricht die Schädigung einer Partei, bezeichnet das Vorgehen als Schikane und wünscht. dass die Beamten des Bauamtes in dieser Beziehung mehr Rückgrat besitzen mögen. Bürgermeister Sichlrader führt hiezu ebenfalls ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit vor und erklärt, dass er veranlassen wird, dass nicht eher die Wünsche des Vereines Heimatschutz erfüllt werden, bis nicht ein Verzeichnis jener Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, vorliegt. Stadtrat Dr. Schneeweiss meint, dass es sich im vorliegenden Falle vorerst bloss um eine Grundabtretung handle, dass aber auch er eine grössere Nacksnsteife des Bauamtes verlangen müsse. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Der Bürgermeister bringt sodann zur Kenntnis, dass in kürzester Zeit eine gemeinsame Fraktionssitzung stattfinden werde, woselbst Bauamtsdirektor Ing.Treml einen Vortrag über den Regulierungsplan halten soll, behufs Information der Mitglieder.

Weiters beantragt der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: folgendes. Zl. 5967/29 Zehethofer Karl, Grundkauf. Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat: Ein Teil der öffentlichen Wegparzelle 1652 im Ausmasse von 36 m2 wird um den Kaufpreis von S 50.- an Karl Zehethofer käuflich überlassen. Der Käufer ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Steyr die Dienstbarkeit des Inhaltes einzuräumen, dass der zu verkaufende Grundteil als Weg für jedermann solange zur Benützung freizubleiben hat, bis die Verlegung des Aufanges zur hohen Ennsleite im Sinne des Gesamtbebauungsplanes durchzuführen ist. Die Kosten der Errichtung des Kaufvertrages und grundbücherlichen Durchführung sowie die Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen hat der Käufer zu tragen. Einstimmig angenommen. Zl. 6275/29 Gebertshammer Georg, Grundkauf. Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat: Die käufliche Ueberlassung des mit grüner Farbe bezeichneten Teiles der Grundparzelle 1257/1 im Ausmasse von ca. 650 m? zum Preise von S 2.- pro m2 an Georg Gebertshammer wird unter der Voraussetzung der Erteilung der Zustimmung durch die Hypothekargläubiger unter nachstehenden Bedingungen bewilligt: 1.) Der Baugrund muss innerhalb zwei Jahren verbaut sein, widrigens er wieder in das Eigentum der Stadtgemeinde zurückfällt. 2.) Die mit dem Kaufe verbundenen Gebühren und Kosten sowie die Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen treffen den Käufer. 3.) Mit den Schrebergärtnern, welche derzeit das Kaufobjekt in Pacht haben, hat sich der Käufer auseinanderzusetzen,

sodass die Stadtgemeinde Steyr diesbezüglich keinerlei Lasten zu treffen haben. Einstimmig angenommen. Zl. 6080/29 Staudinger Marie, Hausverkauf. Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat: Das Haus Haratzmüllerstrasse Nr.50 in Steyr wird an Frau Marie Staudinger in Steyr, Haratzmüllerstrasse 50 um den von ihr angebotenen Kaufpreis von 26.100 S unter der Voraussetzung der Bewilligung durch die Hypothekargläubiger verkauft. Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten und Gebühren sowie die Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen hat die Käuferin zu tragen. Im übrigen sind die üblichen Kaufbedingungen in den Kaufvertrag aufzunehmen. Die Käuferin hat sich überdies zu verpflichten die für die künftige Durchzugstrasse notwendige Grundfläche im Höchstausmasse von 250 m2 kostenlos an die Stadtgemeinde Steyr abzutreten. Einstimmig angenommen. Derselbe Referent beantragt: Zl.5909/29 Punkt 3.) Elektrizitätswerke-Tilgungsplan. Der Gemeinderatsbeschluss vom 23. Februar 1928,21.1961 betreffend die Abänderung der Bestimmungen des § 9,Absatz 3 vom 18.November 1916 wird unter der Bedingung annuliert, dass alle Garantien geschaffen werden, dass die Betriebsanlagen entsprechend den Bedürfnissen ausgebaut werden. Zu diesem Zwecke behält sich die Gemeinde vor, die Verwendung der Tilgungsraten zur Investition im Betriebe jederzeit zu kontrollieren, um die verwertung der Rückanlage für eine moderne Ausgestaltung der Betriebsanlagen sicherzustellen. Punkt 4.) Ablösung einer Reallast. Zl. 5157/29 Beitragskosten für die Wasserleitung am Bergmayrgut,

Der Referent begründet ausführlich folgenden Antrag: Der Stadtrat beschliesse vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates: Das der Stadtgemeinde Steyr als Besitzerin des Taschelmayrgutes zu Haidershofen Nr.1 zustehende, auf dem Bergmayrgute zu Haidershofen Nr.11 einverleibte Recht der Wasserleitung wird hiemit aufgegeben, sodass auch die aus dieder Servitut sich ergebenden Lasten zu entfallen haben. Die Stadtgemeinde Steyr hat noch als letzten Beitrag zur Ausbesserung der zum Bergmayrgute führenden Wasserleitung den Betrag von S 1750.- in Worten Eintausendsiebenhundertfünfzig Schilling zu leisten. Im Interesse der Gemeinde ersucht der Referent um Annahme des Antrages. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Heimatsangelegenheiten. Aufnahmen auf Grund der Ersitzung. Atzberger Johann, Buchmayr Ludmilla Baireder Johann Brunner Karl Bruder Therese Bamminer Alois, Bramberger Joh. Betz Josef Ecker Josef Brückner Rudolf Fleck Magdalena Eichler Josef Glinsner Josefa Fischer Karl Gsöllpointner Franz Greiner Stefan Hofer Karl Heumayr Ferdinand Kruschitz Josef Hofstätter Heinrich Kreuzberger Rudolf Kaczowsky Theodor Koschutnig Karl Kernstock Wilhelm, Karlhuber Johann Kopf Franziska Leonhartsmayr Vikt. Kastner Julie Mayrhuber Marie Lepschi Josef Muden Thomas Matous Hermann, Mallinger Franz Moser Alois Nussbaumer Roman Mayr Rudolf

Pichler Konstantia Prameshuber Florian Pachner Mathäus Paukenhaider Gotffr. Rittschl Friedrich Redlinger Marie Ramnek Karl Raid Johann Rechberger Johann Ratzinger Josef Singer Marie Singer Leopoldine Singhuber Josef Schoissengeier Josef Stadler Karl Trupp Emmerich Tulzer Franz Ueberlackner Josef Weber Heinrich Wieser Franz Wegerer Agnes Wiesböck Leopold Zöhrer Marie Zemsauer Franz Zeller Julie Abweisungen. Lengensteiner Stefan Zöchling Jakob. Zusicherungen der Aufnahme. Klauer Ludwig Repas Franz. Die Anträge werden en bloc angenommen. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck übernimmt den Vorsitz und Referent Bürgermeister Franz Sichlrader bringt zu Punkt 6.) Personalien folgende Anträge, die am Schlusse der Verlesung in Pauschalabstimmung einstimmig angenommen werden. Zl. 218/Präs. Marie Deffler, Kindergärtnerin, Versetzung in den dauernden Ruhestand mit Abfertigung. Die Kindergärtnerin Marie Derfler wird in Durchführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.Dezember 1928, Zl.380/Präs. gemäss § 48 D.O. mit 30.Juni 1929 in den dauernden Ruhestand mit Abfertigung versetzt. Entsprechend den bundesgesetzlichen Bestimmungen wird ihr eine einmalige Abfertigung im Ausmasse eines zweifachen Jahresbezuges, d.i.in der Höhe von S 4.816.30 (viertausendachthundertsechszig 70/100) zuerkannt.

Zl. 125/Präs. Karl Hofer, Schulwart, Versetzung in den dauernden Ruhestand. Der Gemeinderat beschliesse: Der Schulwart Karl Hofer wird über sein Ansuchen mit 1.Juli 1929 in den dauernden Ruhestand versetzt. Die Ruhegenussbezüge werden gemäss § 44 D.O. mit 96 % nach 3/VII/5 (Gehaltsbesetz) bemessen. Für die pflichtgetreue Dienstleistung wird Dank und Anerkennung ausgesprochen. Zl. 204/Präs. Ing. Heinrich Treml, Bauamtsdirektor, freie Beförderung. Bauamtsdirektor Ing. Heinrich Treml wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1929 im Wege der freien Beförderung in 8/III/I eingereiht: nächste Vorrückung 1. Juli 1931. Zl. 203/Präs. Blüml Franz, Freie Beförderung. Der Verwaltungsoberkommissär Franz Blüml wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1929 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/IV/3 (Gehaltsgesetz); nächste Vorrückung am 1. Juli 1930. Die bisherige Zulage entfällt. Mit dieser Einreihung ist der Titel "Amtsrat" verbunden. Zl. 205/Präs. Franz Liska, freie Beförderung. Der Rechnungsoberrevident Franz Liska wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1929 im Wege der freien Beför- derung in 7/IV/3 (Gehaltsgesetz) eingereiht: nächste Vorrückung am 1. Juli 1930. Die bisherige Zulage entfällt. Mit dieser Einreihung ist der Titel "Oberrechnungsrat" verbunden. Zl. 196/Präs. Bamminger Josef, freie Beförderung. Der Finanzrevident Josef Bamminger wird im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1929 überreiht in 7/V/1 (Gehaltsgesetz); nächste Vorrückung am 1. Juli 1931. Mit dieser Einreihung ist der Titel "FinanzOberrevident" verbunden.

Zl. 195/Präs. Rahofer Julius, Ueberreihung. Der Gemeinderat beschliesse die Ueberreihung des Kanzlisten Julius Rahofer im Wege der freien Beförderung ab 1.Juli 1929 in 5/VII/1; nächste Vorrückung am 1. Juli 1931. Zl. 391/Präs. Hitsch Marie, Ueberreihung. Der Gemeinderat beschliesse die Ueberreihung der Kanzlistin Marie Hitsch im Wege der freien Beförderung ab 1. Juli 1929 in 5/VIII/3; nächste Vorrückung am 1. Juli 1931. Zl. 189/Präs. Wolfartsberger Leopoldine, Ueberreihung. Der Gemeinderat beschliesse die Ueberreihung der Kanzlistin Leopoldine Wolfartsberger im Wege dervfreien Beförderung ab 1. Juli 1929 in 5/VII/2; nächste Vorrückung am 1.Jänner 1930. Zl. 392/28/Präs. Lebeda Hermine, Ueberreihung. Der Gemeinderat beschliesse die Ueberreihung der Kanzlistin Hermine Lebeda im Wege der freien Beförderung ab 1.Juli 1929 in 5/VIII/3, nächste Vorrückung am 1. Jänner 1931. Zl. 198/Präs. Klausberger Marianne, Ueberreihung. Die Kanzlistin Marianne Klausberger wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1929 im Wege der freien Beförderung überreiht in 5/VIII/3 (Gehaltsgesetz); nächste Vorrückung am 1. Juli 1931. Mit dieser Einreihung ist der Titel "Kanzlei-Assistentin" verbunden. Zl. 340/Präs. Leopold Fridrich, Anrechnung der Präsensdienstpflicht. Der Gemeinderat beschliesse, dem Oberrevidenten Leopold Fridrich die dreijährige Militärpräsensdienstzeit in die Ruhegenussbemessung einzurechnen. Zl. 156/Präs. Resch Wilhelm, Anrechnung der Präsensdienstpflicht. Der Gemeinderat beschliesse, dem Magistrats-Offizial Wilhelm Resch die dreijährige Militärpräsenszeit in die Ruhegenussbemessung einzurechnen.

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