dreissig Jahren wird Folge gegeben. Angenommen. Zl. 1033/29 Boscher Marie, Steuerbefreiung. Der Referent Gemeinderat Josef Kirchberger beantragt: Dem Steuerbefreiungsansuchen für den Zubau wird auf die Dauer von 30 Jahren Folge gegeben. Angenommen. Punkt 7.) Landeszweckabgabe. Referent Bürgermeister Sichlrader. Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann übernimmt den Vorsitz und Bürgermeister Sichlrader begründet die vorgenommenen Abanderungen, er verweist darauf, dass von 10.000 Zensiten kaum 100 Rekurse eingelangt sind, somit eine gerechte Aufteilung als erwiesen anzunehmen ist. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: Zl. 2351/29 § 1. Im Grunde des § 2 des Gesetzes vom 9.Juni 1926, L.G. u. V.Bl. Nr. 51 werden zur Bedeckung der Gemeindebeiträge für alløgemeine Landeszwecke Beiträge für 1929 und die Folgejahre im nachstehenden Ausmasse eingehoben: § 2. (1) Ein Viertel der durch die Gemeinde auf Grund des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr. 19 ex 1926 zu leistenden Beiträge wird von jenen Unternehmungen eingehoben, welche als Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingerichtet sind und in der Gemeinde eine Betriebsstätte haben. (2) Die Aufteilung dieses Kontingentes erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Betriebe. (3) Der Magistrat ist ermächtigt, die Aufteilung dieses Kontingentes einem aus den Kreisen der abgabepflichtigen Unternehmungen
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