Punkt 4.) Steuerrekurse. Referent Gemeinderat Franz Huber. Zl. 17.561/28 Oberleitner Heinrich, Einspruch gegen die Vorschreibung der Konzessionsabgabe. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung aus den Gründen der Entscheidung der 1. Instanz keine Folge gegen. Angenommen. Zl. 16804/28 Weisser Karl, Einspruch gegen die Konzessionsabgabe. Der Referent trägt den Sachverhalt vor und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 17782/28 Spar- und Wirtschaftsgenossenschaft, Einspruch gegen die Mietzinsabgabevorschreibung. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Dem Einspruche der Spar- und Wirtschäftsgenossenschaft Steyr gegen die Vorschreibung der Mietzinsabgabe für das Haus Herbert Hooverstrasse Nr.9 wird aus den Gründen der Entscheidung der 1.Instanz keine Folge gegeben. Angenommen. Punkt 5.) Gemeindejagd Erlös 1928. Zl. 1510/29 Der Referent G.R. Franz Huber beantragt sodann: Der Erlös aus der Gemeindejagd für das Jahr 1988 wird mit Rücksicht auf das geringfügige Ergebnis für Armenzwecke der Gemeinde verwendet. Angenommen. Punkt 6.) Ansuchen um Steuerbefreiung. Zl.23807/28 Hulinsky Josef Ansuchen um Abgabenbefreiung. Der Referent G.R. Franz Huber beantragt: Dem Ansuchen um Abgabenbefreiung auf die Dauer von
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