Gemeinderatsprotokoll vom 15. Februar 1929

für Oberösterreich r.G.m.b.H. für die Dauer von drei Jahren, d.i. bis 28. Februar 1932 hinsichtlich eines Teiles von 4640 m2 der zur Liegenschaft E.Zl. 460 Grundbuch Steyr gehörigen Grundparzelle 1407/1 und der im Verzeichnis IV für das öffentliche Gut eingetragenen Grundparzelle 1415 das Vorkaufsrecht der Art ein, dass die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet ist, über Verlangen der Landesbaugenossenschaft die angeführten Teile der bezeichneten Parzellen zum Preise von 2 Goldschilling (zwei) pro m2 unter den allgemein üblichen Kaufbedingungen und insbesondere mit der Verpflichtung der Landesbaugenossenschaft zur Tragung aller allfälligen Kosten und Gebühren in deren Eigentum zu überlassen. Die Stadtgemeinde Steyr bewilligt demgemäss die Einverleibung dieses Vorkaufsrechtes ob der Liegenschaft E.Z. 460 St.St. Einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung um 20 Uhr 50. Der Schriftrührer: Die Ueberprüfer: DerVorsitzende:

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