Weiters beantragt Bürgermeister-Stellv. Russmann: Z1. 20658/28 Brunnhuber Leopold, Grundverkauf. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Leopold Brunnhuber, Oberöffizial in Steyr, um käufliche Ueberlassung des in der Skizze mit grüher Farbe bezeichneten Teiles der Grundparzelle 1257/6 im Ausmasse von 770 m2 unter der Voraussetzung, dass die Hypothekargläubiger die Freilassung und insbesondere das Bundes- Wohn- und Siedlungsamt den Verkauf bewilligen, unter nachstehenden Bedingungen Folge gegeben: 1.) Der Kaufpreis für die angeführte Teilparzelle beträgt 2 S pro m2. 2.) Die Kosten des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Durchführung samt allen Gebühren hat der Käufer allein zu tragen. 3.) Das Kaufobjekt muss bis 1.Jänner 1931 verbaut sein, widrigens die Stadtgemeinde Steyr berechtigt ist, die Rückstellung des Kaufobjektes zu begehren. Alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten und Gebühren fallen dem Käufer zur Last. 4.) Das zu errichtete Einfamilienhaus muss allseits freistehen (offene Verbauung). 5.) Die Stadtgemeinde Steyr trägt keinerlei zur besseren Aufschliessung des Baugrundes erforderliche Kosten (Wasserleitung, Entwässerung, Kanalisierung). 6.) Um die Bewilligung zur Erbauuung des Wohnhauses ist gesondert anzusuchen. Einstimmig angenommen. Zl. 2679/29 Zusicherung eines Vorkaufsrechtes an die Landesbaugenossenschaft für Oberösterreich r.G.m.b.H. Bürgermeister-Stellv. Russmann berichtet, dass die Landesbaugenossenschaft um Ueberlassung eines Baugrundes angesucht hat und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr bezw. der Magistrat Steyr räumen der Landesbaugenossenschaft
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