Gemeinderatsprotokoll vom 15. Februar 1929

10. Sitzung. Niederschrift über die 10. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 15.Februar 1929. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. 2.) Nachwahlen. Stadtrat. Referent Stadtrat Leopold Schlossgangl. 3.) Verleihung von Feuerwehr-Medaillen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Franz Huber. 1.) Steuer-Rekurse. 5.) Gemeindejagd Erlös 1928. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger: 6.) Ansuchen um Steuerbefreiung. Referent Bürgermeister Sichlrader: 7.) Landeszweckabgabe. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann. 8.) Fürsorge-Rekurse. Vertrauliche Sitzung.

Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader. die Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann u. Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte: Karl Dedic, Dressl August, Klement Karl, Marktschläger Rudolf, Leopold Schlossgangl. die Gemeinderäte: Arzt Josef, Voglsam Josef Fridrich Leopold, Mitschko Martin Gaiblinger Leopold, Patek Irene Hambrusch Peter. Roithner Hans Huber Franz, Schrangl Franz Hamberger Josef Schwandtner Anton Kirchberger Josef Schwitzer Erna Pfaff Johann, Tribrunner Franz Futterer Franz, Weiguny Josef Leitzinger Karl, Witzany Hans. Vom Magistrate: Magistrats-Direktor Dr .Ferdinand Häuslmayr als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Bürgermeister Sichlrader eröffnet um 19 Uhr 50 die Sitzung. Entschuldigt sind die Gemeinderäte: Knabl Ferdinand, Baumgartner Hans, Knogler Richard und Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss. Als Protokollprüfer werden die G.R.Irene Patek und Hans Roithner niminiert. Zl.2771/29 Der Bürgermeister erstattet nunmehr einen Bericht über die infolge des Kälteeinbruches entstandenen Verhältnisse in Steyr. Er bedauert, dass die Gemeinde infolge der finanziellen Notlage keine grösseren Aktionen einleiten könne und bespricht die Entlassungen in den Steyr-Werken, denen leider infolge Kohlenmangel auch solche in den übrigen Betrieben folgten, so dass heute nur mehr der Betrieb Sommerhuber aufrecht ist. Der Bürgermeister verweist

auf den Ausfall an Lohnabgabe der allein bei den Steyrwerken wöchentlich S 20.000 beträgt und daher das aufgestellte Präliminare für 1929 völlig über den Haufen wirft. Das Magistrats-Präsidium hat einige Notmassnahmen in die Wege geleitet, Wärmestube, Verabreichung von Tee und Brot, wodurch es den guten Willen bekunden wollte. An der Gemeinde soll es nicht fehlen, die Not zu lindern. Schliesslich stellt er die Bitte, die Haussammlung zu fördern. Der Magistrat hat es übrigens nicht verabsäumt, den Landeshauptmann, das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium über die katastrophale Lage der Gemeinde zu unterrichten. Sodann berichtet der Bürgermeister über den Rücktritt des Landesrates Hafner und sagt: Landesrat Josef Hafner, der im Mai 1923 in den Gemeinderat Steyr entsendet wurde, hat mit Rücksicht auf seine Ernennung zum Oberlehrer in Linz seine Mandate im Gemeinderate Steyr zurückgelegt. Landesrat Hafner, der auch bis vor kurzem die Agenden über Steyr in der o.ö.Landesregierung bekleidete, hat sich um die Gemeinde Steyr die grössten und dauernden Verdienste erworben, sodass wir seinen Abgang nur aufs tiefste bedauern können. Ich verweise bloss auf seine Tätigkeit als Obmann des ehemaligen Ersparungskomitees. das er im Februar 1926 ins Leben gerufen hat zu einer Zeit - als die finanzielle Situation der Gemeinde in ein ungemein kritisches Stadium getreten war. Es ist kein Zweifel, dass die Tätigkeit des Ersparungskomitees, die auch von den vorgesetzten Behörden anerkennend gewürdigt wurde, ganz besonders dazu beigetragen hat, das Problem dieser Stadt aus dem bloss lokalen Milieu auf eine höhere Position zu heben. Ich stelle daher den Antrag, dass der Gemeinderat Herrn Landesrat Hafner für seine fast sechsjährige und hervorragende Tätigkeit den wärmsten Dank zum Ausdruck bringe und mich ermächtige, Herrn Hafner diesen Dank schriftlich zu übermitteln. Dieser Antrag wird bei der Abstimmung einstimmig angenommen.

An Stelle des Landesrates Hafner wurde Johann Pfaff einberufen und an Stelle des ausgeschiedenen G.R. Fiala Karl, Franz Futterer, nachdem dessen Vormänner ebenfalls zurücktraten. Die beiden neu erschienen Gemeinderäte werden vom Bürgermeister begrüsst und angelobt. Zl. 23.369/28 Das Fürsorgeamt erstattet Bericht über die eingelaufenen Spenden für die Landessammlung für Elementarschäden. es gingen ein: von Frau Marie Schützenhofer S 10.-, von Herrn Josef Landerl S 20.-, von Herrn Franz Hiessmayr S 10.-, von Herrn Franz Fuchsberger S 10.-, von Herrn Ignaz Ratzinger S 5.-, von Herrn Franz Mayr S 10.-, von Herrn Wenzel Jomrich S 10.-, von Herrn Josef Grabner S 5.-, Herrn Franz Auer S 2.- Naturalspenden wurden nicht gegeben. Zl. 262 Präs./28 Bürgermeister Sichlrader berichtet sodann: In der vorletzten Gemeinderatssitzung haben die Herren Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck und Genossen an mich folgende Anfragen gerichtet: 1.) Welche Massnahmen hat der Herr Bürgermeister getroffen, um die Urheber jener das Ansehen und die wirtschaftliche Lage der Gemeindeverwaltung und die gesamte Geschäftswelt von Steyr schwer schädigenden Vorfälle zur Verantwortung zu ziehen? Darauf habe ich zu sagen: Es wurden alle gesetzlich vorgesehenen Massnahmen getroffen, um die Urheber der bedauerlichen Vorfälle zur Verantwortung zu ziehen. 2.) Hält es der Herr Bürgermeister für möglich, dass in Steyr Festlichkeiten ohne Behelligung von Festteilnehmern und Zuschauern stattfinden können, wie doch auch in anderen, auch sozialdemokratisch verwalteten Gemeinden des In- und Auslandes Festlichkeiten zum Ansehen der Stadt und zum Vorteile der Geschäftswelt und der übrigen Bevölkerung ohne jeden Anstand stattfinden?

Darauf habe ich zu sagen: Selbstverständlich! Aus Einzelerscheinungen können doch nicht allgemeine Schlüsse gezogen werden. Zur Kenntnis. Zl. 2911/29 Weiters ist folgender Antrag eingelangt: Antrag des Gemeinderates Josef Arzt und Genossen betreffend Beteiligung der Gemeinde an dem vorbereitenden Ausschuss zur Gründung einer Wasserleitungsgenossenschaft für Steyrdorf. Der ausserordentlich unangenehm empfundene Wassermangel in Steyrdorf hat veranlasst, dass eine Reihe von Bewohnern Steyrdorfs beabsichtigen, durch Gründung einer Wasserleitungsgenossenschaft die baldmögliche Errichtung einer Wasserleitung für Steyrdorf und für angrenzende Stadtteile in die Wege zu leiten. In Aussicht genommen ist die Erfassung des beständigen und sehr reichlichen Quellengebietes von Niedergleink. Da dieses Quellengebiet für eine seit Jahren in Aussicht genommene einheitliche Wasserversorgung der gesamten Stadt Steyr in Betracht kommen dürfte, ist es sicherlich erforderlich, dass die Gemeindeverwaltung an dem bisher privaten Projekt entsprechenden Einfluss nimmt, damit der Plan durch Unterstützung von Gemeinde, Land und Bund zur ehesten Ausführung gebracht werde. Gefertigte stellen daher den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, der Herr Bürgermeister beauftrage den Bau- und Verwaltungsausschuss das Projekt der Wasserversorgung für Steyrdorf und für angrenzende Stadtteile durch das Quellengebiet von Niedergleink im Einvernehmen mit dem vorbereitenden Ausschusse zur Gründung einer Wasserleitungsgenossenschaft zu studieren und über die etwaige Beteiligung der Gemeinde dem Gemeinderate Bericht zu erstatten. Bürgermeister Sichlrader erklärt, diesen Antrag dem geschäftsordnungsgemässen Weg zuzuweisen.

Punkt 2.) Nachwahlen. Gemeinderat Josef Kirchberger beantragt: Besetzung von Stellen nach Landesrat Josef Hafner, Stadtrat: Roithner (Vorschlag) Finanz- und Rechtsausschuss: Tribrunner Personalkommission: Sichlrader Landesfortbildungsschulrat: Sichlrader Schulausschuss der gewerblichen Fortbildungsschulen: Sichlrader. Verschiebungen: Im Bauausschuss statt Dressl August Pfaff Johann im Fürsorgeausschuss statt Tribrunner Franz - Chalupka Elise. Das Stimmenergebnis für die Wahl des Stadtrates ergibt 26 Stimmen für Roithner Hans, 3 Stimmen leer. Die übrigen Anträge werden en bloc einstimmig angenommen. Gemeinderat Futterer Franz wünscht festgestellt zu haben, dass er sich bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten hat. Punkt 3.) Verleihung von Feuerwehr-Medaillen. Zl. 27056, 2057/28 Gemeinderat Leopold Schlossgangl beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: den Mitgliedern der freiw.städtischen Feuerwehr: Ferdinand Bauernfeind, Franz Kminek, Anton Leitner, Robert Mack, Engelbert Meditz, Ludwig Riedler, Karl Spitzl, Adolf Schmidt, Josef Traunmüller, Johann Rienner, ferner den Mitgliedern der freiw. Betriebsfeuerwehr: Gustav Greiner, Franz Gröbner, Johann Hofstätter, Josef Hoiselsstorfer, Franz Kamptner, Johann Römbauer, Anton Schmucker und Mathias Weinbergmayr, werden für die durch mehr als 15jährige eifrige und erspriessliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens das Ehrenzeichen der Stadt Steyr verliehen. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 4.) Steuerrekurse. Referent Gemeinderat Franz Huber. Zl. 17.561/28 Oberleitner Heinrich, Einspruch gegen die Vorschreibung der Konzessionsabgabe. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung aus den Gründen der Entscheidung der 1. Instanz keine Folge gegen. Angenommen. Zl. 16804/28 Weisser Karl, Einspruch gegen die Konzessionsabgabe. Der Referent trägt den Sachverhalt vor und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 17782/28 Spar- und Wirtschaftsgenossenschaft, Einspruch gegen die Mietzinsabgabevorschreibung. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Dem Einspruche der Spar- und Wirtschäftsgenossenschaft Steyr gegen die Vorschreibung der Mietzinsabgabe für das Haus Herbert Hooverstrasse Nr.9 wird aus den Gründen der Entscheidung der 1.Instanz keine Folge gegeben. Angenommen. Punkt 5.) Gemeindejagd Erlös 1928. Zl. 1510/29 Der Referent G.R. Franz Huber beantragt sodann: Der Erlös aus der Gemeindejagd für das Jahr 1988 wird mit Rücksicht auf das geringfügige Ergebnis für Armenzwecke der Gemeinde verwendet. Angenommen. Punkt 6.) Ansuchen um Steuerbefreiung. Zl.23807/28 Hulinsky Josef Ansuchen um Abgabenbefreiung. Der Referent G.R. Franz Huber beantragt: Dem Ansuchen um Abgabenbefreiung auf die Dauer von

dreissig Jahren wird Folge gegeben. Angenommen. Zl. 1033/29 Boscher Marie, Steuerbefreiung. Der Referent Gemeinderat Josef Kirchberger beantragt: Dem Steuerbefreiungsansuchen für den Zubau wird auf die Dauer von 30 Jahren Folge gegeben. Angenommen. Punkt 7.) Landeszweckabgabe. Referent Bürgermeister Sichlrader. Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann übernimmt den Vorsitz und Bürgermeister Sichlrader begründet die vorgenommenen Abanderungen, er verweist darauf, dass von 10.000 Zensiten kaum 100 Rekurse eingelangt sind, somit eine gerechte Aufteilung als erwiesen anzunehmen ist. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: Zl. 2351/29 § 1. Im Grunde des § 2 des Gesetzes vom 9.Juni 1926, L.G. u. V.Bl. Nr. 51 werden zur Bedeckung der Gemeindebeiträge für alløgemeine Landeszwecke Beiträge für 1929 und die Folgejahre im nachstehenden Ausmasse eingehoben: § 2. (1) Ein Viertel der durch die Gemeinde auf Grund des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr. 19 ex 1926 zu leistenden Beiträge wird von jenen Unternehmungen eingehoben, welche als Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingerichtet sind und in der Gemeinde eine Betriebsstätte haben. (2) Die Aufteilung dieses Kontingentes erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Betriebe. (3) Der Magistrat ist ermächtigt, die Aufteilung dieses Kontingentes einem aus den Kreisen der abgabepflichtigen Unternehmungen

zu bildenden Abfindungskomitee zu überlassen. § 3. (1) Zur Aufbringung der restlichen 3/4 der Beiträge der Gemeinde werden die zur Bedeckung heranzuziehenden Personen nach dem Stande vom 1. Februar des vorausgegangenen Jahres im folgenden Ausmasse herangezogen: 1.) Die Inhaber der sogenannten Freien Berufe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage mit 4 bis 40 S. 2.) Die Inhaber von grösseren Produktionsbetrieben und Fabriksunternehmungen sowie von grösseren landwirtschaftlichen Betrieben mit 40 S. 3.) Die Inhaber von kleineren und mittleren Produktionsbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben mit 2 - 30 S. 4.) Die Inhaber von grösseren Handelsunternehmungen, allen anderen grösseren gewerblichen Betrieben und sonstigen auf Erwerb abzielenden Unternehmungen mit 40 S. 5.) Die Inhaber von kleineren und mittleren Handelsunternehmungen, allen anderen gewerblichen Betrieben und sonstigen auf Erwerb abzielenden Unternehmungen mit 2 - 30 S. 6.) Arbeiter und Angestellte (Privat- und öffentliche Angestellte einschliesslich der Militärpersonen), sowie alle sonst in irgend einem Dienstverhältnis stehenden Personen bei einem monatlichen Einkommen über 170 S bis 250 S mit 2 S über 250 S bis 350 S mit 5S über 350 S bis 150 S mit 10 8 über 150 S bis 500 S mit 20 S über 500 S bis 600 S mit 30 S über 600 S mit 40 S 7.) Die im gemeinsamen Haushalte wohnenden Familienmitglieder der unter 1 bis 6 genannten Personen werden, soferne sie nicht selbständig ein Einkommen bezeiehen, das die Grundlage für eine höhere Abgabe bildet, im folgenden Ansmasse herangezogen: a) Die Ehegattinnen der unter 1, 2 und 4 genannten Personen im gleichen Ausmasse wie der abgabepflichtige Haushaltungsvorstand, die übrigen Familienmitglieder mit 50 % des dem Haushaltungsvorstand vorgeschriebenen Betrages.

b) Die Ehegattinen der unter 3 und 5 genannten Personen im Ausmasse von 50 % desdem Haushaltungsvorstand vorgeschriebenen Betrages, die übrigen Familienmitglieder mit 2 S. c) Die Ehegattinnen der unter 6 genannten Personen bei einem monatlichen Einkommen des Ehegatten über 200 bis 1000 S mit 50 % des dem Haushaltungsvorstand vorgeschriebenen Betrages, bei einem monatlichen Einkommen über 1000 S im gleichen Ausmass wie der Haushaltungsvorstand: Die übrigen Familienmitglieder bei einem monatlichen Einkommen des Haushaltungsvorstandes über 200 S bis 600 S mit 2 S 600 S bis 1000 S mit 10 S 1 1000 S bis 1200 S mit 30 S 1 1200 S ,.......... mit Lo S. (2) Befreit von der Abgabe sind: a) Personen, deren monatliches Einkommen 170 S nicht übersteigt. b) die im gemeinsamen Haushalte wohnende Gattin und sonstige Familienmitglieder jener Abgabepflichtigen, deren monatliches Einkommen 200 S nicht übersteigt, soferne sie nicht nach den vorhergehenden Bestimmungen selbständig zur Abgabe herangezogen werden. § 4. Die Bemessung der Leistungen nach diesem Gemeinderatsbeschlusse obliegt dem Magistrate Steyr. § 5. Die Fälligkeit der Beiträge bestimmt der Magistrat Steyr, Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck erklärt, es sei wohl Pflicht der Gemeinde, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, die Gemeinde sei in diesem Falle nur Inkassant, er würde sehr wünschen, dass diese Abgabe, die sehr unangenehm empfunden wird, ehemöglichst aufgelassen oder doch wenigstens zum Teil abgebaut werden würde. Er stellt nur die Bitte, bei Rekursen individuelle Behandlung und möglichste Berücksichtigung walten zu lassen. Bezüglich der vom Bürgermeister avisierten Haussammlung ist Redner überzeugt, dass alle, die das Glück haben eine warme Stube zu besitzen und etwas zum Essen haben, Beiträge leisten werden.

Gemeinderat Kirchberger versichert wohl genaueste Prüfung etwaiger Rekurse, wünscht aber, dass dann im Wirtshaus sich die erfolgreichen Rekurswerber über die Gemeinde nicht lustig machen. G.R. Franz Futterer erklärt, grundsätzlich gegen die Vorlage zu stimmen. G.R. Hans Witzany beklagt die Härte des Gesetzes, dem Gemeinderate bleibt jedoch nichts über, als für die Vorlage zu stimmen. Bürgermeister Sichlrader erklärt, für die Abschaffung dieses Gesetzes einzutreten. Betreffs der Rekurse sagt er, wir müssen das Geld hereinzubringen trachten, denn aus Gemeindemitteln wäre es nicht möglich. Bei der Abstimmung wird der Antrag mit allen gegen eine Stimme (Futterer) angenommen. Bürgermeister Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt dem Referenten Bürgermeister-Stellv. Russmann das Wort zu Fürsorge-Rekurse. Punkt 8.) Mit Genehmigung des Gemeinderates werden sämtliche Anträge verlesen und begründet der Referent Bürgermeister-Stellv.Russmann dieselben wie folgt: Zl. 26258/28 Einspruch des Franz Schreiberhuber. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Franz Schreiberhuber als begründet stattzugeben, die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den Unterhaltsbeitrag ab 1. Jänner 1929 bis auf Weiteres zu bewilligen, Einspruch der Frau Maria Dworschak. Zl. 25919, 26289/28 Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche als begründet Folge zu geben, den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den Unterhaltsbeitrag ab 1.Februar 1929 mit S 10.- zu bemessen. Das weiter noch vorliegende Ansuchen um Schuhe kann jedoch nicht berücksichtigt werden.

Zl. 26111/28 Zäzilie Mittendorfer,Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 6.Dezember 1928 zu bestätigen und den Einspruch als unbegründet abzuweisen. Zl. 26138/28 Marie Powolny, Einspruch. Der Gemeinderat beschliesse: dem Einspruch als begründet stattzugeben, die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und der Marie Powolny ab 1.Jänner 1929 bis auf weiteres den bisherigen Unterhaltsbeitrag per S 10.- monatlich zu belassen. Zl. 26537/28Hinterbichler Rosina, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 6.Dezember 1928 zu bestätigen und den Einspruch der Partei als unbegründet abzuweisen. Zl. 26678/28 Klara Fischer, Einspruch. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche als teilweise begründet Folge zu geben, an Stelle des bisherigen und von der Fürsorgeräteversämmlung eingestellten Erhaltungsbeitrages von S 10.- einen solchen von S 5.- bis auf weiteres zu gewähren. Zl. 26686/28 Schmidthauser Viktoria, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen und den Einspruch als unbegründet abzuweisen. Zl. 6687/28 Kindlmann Anna, Einspruch. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche als unbegründet nicht Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung aus den Gründen der I. Instanz zu bestätigen. Zl.381/29 Ritter Wilhelm, Einspruch. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche als teilweise begründet insoweit stattzugeben, dass an Stelle des bisherigen und von der Fürsorgeräteversammlung eingestellten Erhaltungsbeitrages per S 10- ein solcher von S 10.- ab 1.Jänner 1929 bis auf weiteres gewährt wird.

Zl. 161/29 Topf Karl, Bekleidungsbeitrag. Der Gemeinderat beschliesse: Den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 6.Dezember 1928 zu bestätigen und den Einspruch als unbegründet abzuweisen. Zl. 27108/28 Einspruch des Josef Steindl wegen Ablehnung des Schulgeldbeitrages für seine Tochter Antonia. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche mangels ausreichender Begründung nicht stattzugeben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Zl. 2316/29 Zeller Anna, Einspruch wegen Einstellung des Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche als teilweise begründet insoweit stattzugeben, dass anstatt des bisherigen Erhaltungsbeitrages von S 15.- ab 1.März 1929 bis auf weiteres ein solcher von S 7.50 gewährt wird. Zl. 360/29 Kettensteiner Viktoria, Einspruch wegen Einstellung des Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche stattzugeben, den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den UnterHaltsbeitrageper S 7.50 ab 1.Jänner 1929 bis auf weiteres wieder zu bewilligen. Alle 13 Anträge werden ohne Debatte einstimmig angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Dey Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer: Histohe Seten llen Kene Sak

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15. Februar 1929. Tagesordnung. Stadtrat. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss. 1.) Grundtransaktion Steyr-Werke. 2.) Grenzregulierung 3.) Grundverkäufe. An Stelle des erkrankten Stadtrates Dr. Rudolf Schneeweiss referiert Bürgermeister-Stellvertreter Russmann. Zl. 23775/28 Steyr-Werke,Grundtransaktion. Der Referent berichtet, dass infolge einer irrtümlichen Angabe der Parzellennummern der Tauschvertrag grundbücherlich nicht genehmigt wurde, daher nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Er beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Steyr-Werke A.G. am 12.Oktober 1928 abgeschlossene Tauschvertrag, mit welchem der Magistrat Steyr als Verwalter des öffentlichen Gutes an die Steyr-Werke A.G. von den im Verzeichnis IV für das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Steyr eingetragenen Grundparzellen 1325/5 und 1325/1 die Teilparzellen o und p an die Steyr-Werke A.G. im Tauschwege überlassen wird, wird hiemit genehmigt. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Punkt 2.) Grenzregulierung. Zl. 25118/28 Bürgermeister-Stellvertreter Russmann beantragt namens des Stadtrates: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Karl Angerbauer um Bewilligung der Grenzregulierung zwischen seinem Hause Fuchsluckengasse 1 und dem angrenzenden Besitze der Stadtgemeinde Steyr wird unter nachstehenden Bedingungen stattgegeben. 1.) Herr Karl Angerbauer erhält von dem der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Fuchsluckengrund 1.25 m“ und aus dem öffentlichen Gute 7.25 m2, zusammen 8.5 m2. 2.) Der Kaufpreis pro m wird mit drei Schilling festgesetzt. 3.) Die Kosten der gesamten Durchführung samt allen Nebengebühren fallen dem Käufer zur Last. Punkt 4.) Grundverkäufe. Zl. 1993 /29 Reuter Viktor, Grundverkauf. Hier lautet der Antrag des Stadträtes: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Viktor Reuter in Steyr um käufliche Ueberlassung des mit grüner Farbe bezeichneten Teiles der Grundparzelle 1257/1 wird unter der Voraussetzung, dass die Hypothekargläubiger die Freilassung und insbesondere das Bundes-Wohn- und Siedlungsamt den Verkauf bewilligen, unter folgenden Bedingungen Folge gegeben: 1.) Der Kaufpreis beträgt pro me 2 s. 2.) Der Baugrund ist innerhalb zwei Jahren, das ist bis 31.Dezamber 1930 zu verbauen, widrigens die Stadtgemeinde Steyr berechtigt ist, die Rückstellung des Baugrundes in ihr Eigentum zu begehren. Sämtliche durch diese Transaktion sich ergebenden Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen. 3.) Die mit der Errichtung des Kaufvertrages und grundbucherlichen Durchführung desselben verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen. 4.) Um die Baubewilligung ist gesondert anzusuchen. Einstimmig angenommen.

Weiters beantragt Bürgermeister-Stellv. Russmann: Z1. 20658/28 Brunnhuber Leopold, Grundverkauf. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Leopold Brunnhuber, Oberöffizial in Steyr, um käufliche Ueberlassung des in der Skizze mit grüher Farbe bezeichneten Teiles der Grundparzelle 1257/6 im Ausmasse von 770 m2 unter der Voraussetzung, dass die Hypothekargläubiger die Freilassung und insbesondere das Bundes- Wohn- und Siedlungsamt den Verkauf bewilligen, unter nachstehenden Bedingungen Folge gegeben: 1.) Der Kaufpreis für die angeführte Teilparzelle beträgt 2 S pro m2. 2.) Die Kosten des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Durchführung samt allen Gebühren hat der Käufer allein zu tragen. 3.) Das Kaufobjekt muss bis 1.Jänner 1931 verbaut sein, widrigens die Stadtgemeinde Steyr berechtigt ist, die Rückstellung des Kaufobjektes zu begehren. Alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten und Gebühren fallen dem Käufer zur Last. 4.) Das zu errichtete Einfamilienhaus muss allseits freistehen (offene Verbauung). 5.) Die Stadtgemeinde Steyr trägt keinerlei zur besseren Aufschliessung des Baugrundes erforderliche Kosten (Wasserleitung, Entwässerung, Kanalisierung). 6.) Um die Bewilligung zur Erbauuung des Wohnhauses ist gesondert anzusuchen. Einstimmig angenommen. Zl. 2679/29 Zusicherung eines Vorkaufsrechtes an die Landesbaugenossenschaft für Oberösterreich r.G.m.b.H. Bürgermeister-Stellv. Russmann berichtet, dass die Landesbaugenossenschaft um Ueberlassung eines Baugrundes angesucht hat und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr bezw. der Magistrat Steyr räumen der Landesbaugenossenschaft

für Oberösterreich r.G.m.b.H. für die Dauer von drei Jahren, d.i. bis 28. Februar 1932 hinsichtlich eines Teiles von 4640 m2 der zur Liegenschaft E.Zl. 460 Grundbuch Steyr gehörigen Grundparzelle 1407/1 und der im Verzeichnis IV für das öffentliche Gut eingetragenen Grundparzelle 1415 das Vorkaufsrecht der Art ein, dass die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet ist, über Verlangen der Landesbaugenossenschaft die angeführten Teile der bezeichneten Parzellen zum Preise von 2 Goldschilling (zwei) pro m2 unter den allgemein üblichen Kaufbedingungen und insbesondere mit der Verpflichtung der Landesbaugenossenschaft zur Tragung aller allfälligen Kosten und Gebühren in deren Eigentum zu überlassen. Die Stadtgemeinde Steyr bewilligt demgemäss die Einverleibung dieses Vorkaufsrechtes ob der Liegenschaft E.Z. 460 St.St. Einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung um 20 Uhr 50. Der Schriftrührer: Die Ueberprüfer: DerVorsitzende:

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