Zugleich wird für die bisherige Dienstleistung der Dank und die Anerkennung ausgesprochen. 401/Präs./28 Dr. Klunzinger Richard, Pensionierung. Der Gemeinderat beschliesse: Medizinalrat Dr. Richard Klunzinger wird über sein Ansuchen gemäss § 91 D.O. mit 31.Dezember 1928 in den dauernden Ruhestand versetzt. Das Ruhegenussausmass beträgt bei 31 anrechenbaren Dienstjahren 100 % der gegenwärtigen Aktivitätsbezüge (8. Verwendungsgruppe, IV. Dienstklasse, 6. Gehaltsstufe des Bundesgehaltsschemas), das sind derzeit S 653.70 pro Monat. Zugleich wird für die bisherige Dienstleistung der Dank und die Anerkennung ausgesprochen. Zl. 112/Präs./28 Ing. Friedrich Berndt, Quieszierung. Der Gemeinderat beschliesse: Oberbaurat Ing. Friedrich Berndt wird gemäss § 90 D.O. nach Anhörung der Personalvertretung über Antrag der Personalkommission mit 31. Dezember 1928 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Das Ruhegenussausmass beträgt bei 21 anrechenbaren Dienstjahren 77 1/2 % der gegenwärtigen Aktivitätsbezüge (8. Verwendungsgruppe, IV. Dienstklasse, 2. Gehaltsstufe des Bundesgehaltsschemas) das sind derzeit S 425.30 pro Monat. Ausnahmsweise gelangt im Monat Jänner 1929 noch der volle Bezug zur Auszahlung. Oberbaurat Ing. Berndt wird ferner zugesichert, dass er, im Falle der Notwendigkeit der Aufnahme eines akademischen Technikers innerhalb dreier Jahre unter Voraussetzung des Vorliegens der sonstigen Bestimmungen der D.O. wieder ins Aktivitätsverhältnis einberufen werde. Zl. 138/Präs./28 Greisinger Gertrude, Versetzung in den dauernden Ruhestand mit Abfertigung. Der Gemeinderat beschliesse: Fürsorgeschwester Gertrude Greisinger wird gemäss § 48 D.O. mit 31. Dezember 1928 in den dauernden
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