VII. Dienstklasse, 8. Gehaltsstufe des Bundesgehaltsschemas) das sind derzeit S 297.70 pro Monat. Zugleich wird für die bisherige Dienstleistung Dank und Anerkennung ausgesprochen. Zl. 318/Präs./28 Wagner Josef, Pensionierung. Der Gemeinderat beschliesse: Kassenamtsdirektor Josef Wagner wird über sein Ansuchen gemäss § 94 D.O. mit 31. Dezember 1928 in den dauernden Ruhestand versetzt. Das Ruhegenussausmass beträgt bei 33 anrechenbaren Dienstjahren 100 % der gegenwärtigen Aktivitätsbezüge (7. Verw. Gruppe, V. Dienstklasse, 6. Gehaltsstufe des Bundesgehaltsschemas) das sind derzeit S 491.90 pro Monat. Das Ansuchen um Verleihung der IV. Dienstklasse muss im Hinblicke auf die Sanierungsmassnahmen abgewiesen werden. Zugleich wird für die bisherige Dienstleistung der Dank und die Anerkennung ausgesprochen. Zl. 136/Präs./28 Markut Rudolf, Pensionierung. Der Gemeinderat beschliesse: Rechnungsamtsdirektor Rudolf Markut wird über sein Ansuchen gemäss § 94 D.O. mit 31. Dezember 1928 in den dauernden Ruhestand versetzt. Das Ruhegenussausmass beträgt bei 22 anrechenbaren Dienstjahren 77 % der gegenwärtigen Aktivitätsbezüge (7. Verwendungsgruppe, IV. Dienstklasse, l. Gehaltsstufe des Bundesgehaltsschemas) das sind derzeit S 462.90 pro Monat. Ausnahmsweise gelangt im Monat Jänner 1929 noch der volle Bezug zur Auszahlung. Ab 1.Februar 1929 gelangt der reduzierte Betrag, vermehrt um eine Zulage von S 37.10, somit S 500.- zur Auszahlung. Dieser Monatsbezug von S 500.- wird als unwiderruflich zugesichert auch für den Fall, wenn durch gesetzliche oder sonstige Regelung dieser Betrag unter anderen Umständen eine Schmälerung erführe. Von diesem Betrage sind auch etwaige Zuschüsse, welchen Namen immer habend, die den Bundes- oder Gemeindeangestellten Steyr zukommen, zu berechnen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2