in Steyr erworbene Liegenschaft E.Z. 631 Grundbuch Steyr um den Betrag von 20.000 S, welchen der genannte Verein der Stadtgemeinde Steyr zum Zwecke der Erwerbung der angeführten Liegenschaft zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeiter-Radfahrerbund ist weiters verpflichtet der Stadtgemeinde Steyr ein Vorkaufsrecht hinsichtlich obiger Liegenschaft einzuräumen, welches auch auf der Liegenschaft einzuverleiben ist. Dieses Vorkaufsrecht hat insbesonders auch dahin gehend zu lauten, dass der Arbeiterradfahrerbund verpflichtet ist, der Stadtgemeinde Steyr das Kaufobjekt um den von zwei gerichtlich beeideten Sachverständigen festzustellenden Wertbetrag bezw. für den Fall, als die kauflustige Partei einen niedrigeren Betrag leisten sollte, um diesen niedrigeren Betrag zu überlassen. Alle Kosten gehen zu Lasten des Arbeiterradfahrerbundes. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck erklärt, nicht in der Lage zu sein, dem Antrage zuzustimmen, da die Gemeinde nur den Namen zur Transaktion hergegeben habe. Stadtrat Rudolf Marktschläger schliesst sich den Ausführungen an. Nach dem Schlussworte des Referenten wird der Antrag mit Mehrheit angenommen. Punkt 3.) Heimatsangelegenheiten. Stadtrat Dr. Schneeweiss, der auch für den abwesenden Stadtrat Klement referiert, beantragt die Aufnahme. a) Ersitzungen, b) Abweisungen, c) Zusicherungen. Ohne Debatte angenommen. a) Aufnahmen auf Grund der Ersitzung. Angerer Therese Aichinger Josef Blümelhuber Franz Bauer Franz Danspek Josef Brem Josef Födinger Josef Edinger Max Gruber Roman Fuchsberger Johann Haiberger Marie Hasenberger Thomas
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