Die sechste Abgabenteilungsnovelle zeigt, dass die Gemeinde Wien nicht um einen Groschen weniger Einkünfte aus den Ertragsanteilen bezieht, wenn sie auch mit einer noblen Geste auf das verzichtete, was durch die Erhöhung der Bierverbrauchsabgabe hereinkommt. Es zeigt sich eben, dass auch in der Finanzwirtschaft noch das gilt, was man vielleicht am richtigsten als Faustrecht benennen könnte. Eine Hilfe für die Gemeinden wird erst dann möglich sein, wenn die Gemeinde und das Land Wien aufhören 53 Prozent der Bundesertragsanteile für sich allein einzustreichen, während alle übrigen acht Bundesländer sich mit 17 Prozent begnügen müssen. Die Gemeinden können erst dann wiederum saniert werden, wenn sie mit Beendigung des Abgabenteilungsgesetzes wieder zur früheren Steuerhoheit gelangen. Bis dahin haben wir uns, wie es auch der Herr Bürgermeister sagte, für das kommende Jahr hinwegzuhelfen. Dazu ist die Erhöhung von einigen Steuern und Abgaben nötig und da es Ersparungen beim Sachaufwande nicht mehr gibt, kommt eine solche nur mehr auf personellem Gebiete in Betracht. Der Bundesminister Dr. Kienböck erklärte ja, dass Steyr selbst zunächst alles zu tun habe, was noch möglich ist, dazu gehören auch die Ersparungen auf personellem Gebiete. Steyr ist meines Wissens die einzige Stadt im Bundesgebiete Oesterreich, die den Angestellten eine 100 prozentige Pension gewährt. Da zur Sanierung von Steyr auch die Uebernahme von Realbesitz durch Land und Bund nötig ist, so ist zu bedenken, dass nicht bloss die Gebäude allein, sondern auch die darin beschäftigten Angestellten zu übernehmen sein werden. Und es ist ganz ausgeschlossen, dass unter den Tausenden von Landesangestellten ausgerechnet in Steyr eine kleine Gruppe ist, deren Pension anders bemessen ist, als die der übrigen Landesangestellten. Ebenso ist es auch nicht möglich, dass unsere Wachebeamten zu Bundesbeamten werden, mit einer anderen Pension, als sie bei den Hunderttausenden Bundesbeamten in Anrechnung kommt. Zur Sanierung von Steyr müssen daher
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2