Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

3.) Ansuchen um Befreiung von der Mietzins- u. Bodenwertabgabe. Zl. 16.594 Marie Hack, Steyr, Ansuchen um Befreiung von der Mietzinsund Bodenwertabgabe. Der Referent stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen der Frau Marie Hack um Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren für den Neubau "Einfamilienhaus in Steyr, Schlüsselhofgasse 19, Bauparzelle Nr. 1213/1 und 1211/6" wird im Sinne der von der Gesuchstellerin zitierten Gesetze stattgegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Steuer-Rekurse. Zl. 15.764 Franz Schmidt, Kaufmann in Steyr, Engegasse 23 - Nachlass des 50 % Mietzinsabgabezuschlages. Nach kurzer Begründung stellt der Referent folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Rekurs wird mangels eines gesetzlichen Anspruches abgewiesen. Stadtrat Schlossgangl verweist auf die Härte der diesbezüglichen Bestimmungen und behält sich vor, in der nächsten Finanzsitzung einen Abänderungsantrag einzubringen. Der Referenten Antrag wird sodann angenommen. Referent G.R. Kirchberger. Punkt 5.) Rekurse. Zl. 16.552 Karl Angerbauer, Ansuchen um Befreiung von der Mietzinsabgabe und der Bodenwertabgabe für ein neu errichtetes Zweifamilienhaus in der Fuchslukengasse auf die Dauer von 30 Jahren. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen wird Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen.

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