sendienst der Gemeinde herabzusetzen. Es sind vor allem Verhandlungen mit Bund und Land einzuleiten, um die vertraglich festgelegten Verpflichtungen und Lasten der Gemeinde zu modifizieren, In der Generaldebatte über den Bericht, sowie über die Anträge nimmt zuerst Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck das Wort und führt unter anderem aus: Der Herr Bürgermeister hat als Finanzreferent einen Bericht über die Lage der Gemeindeverwaltung von Steyr gegeben in welchem er in eingehender Weise darlegte durch welche Ursachen die Lage der Gemeindeverwaltung so katastrophal wurde wie es um unsere finanziellen Mitteln gegenwärtig bestellt ist, was bisher zur Rettung aus der trostlosen Lage geschehen ist und was und in der nächsten Zukunft bevorsteht. Es sei mir nun gestattet vom Standpunkte der Minorität aus in dieser schicksalsschweren Stunde einige Darlegungen zum Gegenstande zu geben. Dem Gemeinderate von Steyr und zwar keiner Partei, die im Gemeinderate vertreten ist, kann der Vorwurf gemacht werden, die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung, d.h. für uns: einerseits zu geringe Einnahmen, andererseits ständig wachsende Pflichtausgaben, nicht rechtzeitig erkannt zu haben. Unsere Akten beweisen, dass schon am 20. Dezember 1922 in einer Eingabe an die Bundesregierung und in vielen Eingaben und Vorsprachen bei Land und Bund durch Berichterstattung bei den Städtetagungen und Darlegungen in der Städtezeitung immer darauf hingewiesen wurde, dass es bei der Gemeinde Steyr einmal dahin kommen muss, was man im Geschäftsleben als Konkurs bezeichnet. Es war für uns ein doppeltes Verhängnis, dass man nach und nach wohl einsah, dass es der Gemeinde Steyr nicht gut gehe, den tiefen Ernst der Lage aber erst in der letzten Zeit zu erkennen beginnt. Und es war ein Verhängnis, dass man sowohl bei den übergeordneten Stellen als auch in der Bevölkerung den Fall Steyr als eine Einzelerscheinung betrachtete, während die
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