Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

L.G. u. V.Bl. Nr.15 ex 1926 und vom 26. Oktober 1927, L.G. u.V. Bl. Nr. 19 verfügten Aenderungen wieder zu verlautbaren." Novellierung der Konzessionsabgabe. Zl. 21.014 Der Gemeinderat beschliesse folgende Aenderung des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr. 20 ex 1926, womit die Stadtgemeinde Steyr ermächtigt wird, eine Gemeindeabgabe von bestimmten Erwerbsunternehmungen im Gemeindegebiete der Stadt Steyr einzuheben (Konzessionsabgabe), dem o.ö. Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. "Gesetz vom ... womit das Gesetz vom 23. Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr. 20 ex 1926 abgeändert wird. Der o.ö.Landtag hat beschlossen: Art. I. Die im § 2 des obigen Gesetzes festgelegten Abgabenbeträge werden durchwegs auf das doppelte erhöht. Art. II Dieses Gesetz tritt am 1.Jänner 1929 in Kraft." Wiedereinführung des 100 %igen Aufschlages der Mietzinsabgabe. Zl. 21.017 Der Gemeinderat beschliesse: Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Jänner 1927, mit welchem der gemäss § 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u.V.Bl. Nr. 30 ex 1926 geregelte Aufschlag der Mietzinsabgabe gegen jederzeitigen Widerruf auf 50 % herabgesetzt wurde, wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1929 ausser Wirksamkeit gesetzt. Von diesem Zeitpunkt hat daher der volle Aufschlag zur Einhebung zu gelangen. Erhöhung des Wasserzinses. Zl. 21.355 Der Gemeinderat beschliesse: Der Wasserzins für das aus den städt. Wasserwerken gelieferte Wasser wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1929 auf das Doppelte erhöht.

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