Da uns aber der Minister selbst gesagt hat, dass wir in dieser Hinsicht mit einer schnellen Erledigung nicht rechnen können, so werden wir voraussichtlich mit einem Geldabgang von rund 750.000 bis 800.000 S zu rechnen haben, denn die Realisierung der Vermögenswerte, die wir dem Bunde vorgeschlagen haben, dürfte im Jahre 1929 nicht zur Durchführung kommen, da das Bundesbudget derartige Transaktionen nicht vorsieht. Wie also sollen wir den Geldabgang decken? Steuern dürfen wir nicht machen, die Regelung der Abgabenteilung hat uns so gut wie nichts gebracht, die Ersparungen auf personellem Gebiete sind ja wirklich nicht ausschlaggebend, ganz abgesehen davon, dass der Beamtenapparat in Hinkunft derart reduziert ist, dass die verantwortlichen leitenden Beamten erklären, dass ein besonderes Ereignis die ordnungsmässige Durchführung der Geschäfte geradezu gefährdet. Das letzte Auskunftsmittel ist also die Realisierung von Vermögenswerten. Und da kommt zunächst in Betracht die Verländerung des städtischen Spitales. Wir haben uns bei der Vorberatung des Sanierungsprogrammes auf den Standpunkt gestellt, dass wir die Erhöhung von Abgaben mit der Realisierung von Vermögenswerten kombinieren müssen, weil wir der Ueberzeugung sind, dass das Problem Steyr, das nun einmal ins Rollen gekommen ist, nicht mit Halbheiten gelöst werden kann, sondern dass es einer ganzen Tat bedarf, um diese Stadt zu retten. Wir waren daher und sind auch heute noch der Ansicht, dass das Problem dieser Stadt nur mit den von uns vorgeschlagenen Methoden lösbar wäre. Dieser Auffassung hat auch der Landeshauptmann zugestimmt und sie beim Minister vertreten. Ein stückweises Sanieren wird nie und nimmer zum Ziel führen, denn wir werden den Zusammenbruch bloss hinausschieben, nicht aber verhindern. Das Problem Steyr ist nicht nur ein Finanzproblem, es handelt sich ja nicht nur darum, Soll und Haben ins Gleichgewicht zu bringen, es muss uns gelingen, die Versäumnisse der Vergangenheit
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