so ergibt sich ein wirkliches Mehr gegenüber der Zeit vor 5 Jahren um 5 Beamte. Der Arbeiterstand betrug im Jahre 1918 57, ohne die im Strassendienst tätig gewesenen Armenhauspfleglinge. Er beträgt gegenwärtig 66. Ich komme nun auf die Auswirkungen unserer Vorschläge zu sprechen. Der Geldabgang pro 1929 beträgt S 115,031.- dazu kommt die an das Land rückständige Lohnabgabe von S 314.402.- Der Geldabgang pro 1928 beträgt S 230.000.- Schliesslich die vom Bauamte für die im öffentl.Interesse gelegenen Arbeiten beantragte Summe S 204.145.— zusammen S 863.581.- Die Erhöhung der Abgaben und städtischen Gebühren kommt, wie bereits erwähnt, kaum in Betracht. Dazu ist ferner zu bemerken: Die im Präliminare vorgesehenen Einnahmen sind vor allem aufgebaut auf einer Belegschaft von 6000 Arbeitern in den Steyr-Werken. Niemand von uns weiss, ob dieser Stand im Jahre 1929 aufrecht erhalten bleibt, geschweige denn, ob mit dieser Belegziffer für alle kommenden Jahre zu rechnen ist. Die Ersparungen auf personellem Gebiete wirken sich im Jahre 1929 nicht voll aus, weil wir ja Abfertigungen und Entschädigungen nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu leisten haben. Wir haben also für das Jahr 1929, vorausgesetzt, dass in den Steyr-Werken kein Rückschlag eintritt, dass die Bundesertragsanteile in der gleichen Höhe zur Ueberweisung gelangen, dass kein besonderes Elementarereignis in dieser Stadt eintritt, mit dem obgenannten Geldabgang, den wir nirgends hereinbringen können, zu rechnen haben. Dieser Abgang kann allerdings eine Minderung erfahren, wenn der Bund die Polizei verbundlicht,
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