letzte Warnung an die vorgesetzten Behörden ergehen zu lassen. Ich denke da an die sanitären Verhältnisse dieser Stadt. Es ist uns allen zur Genüge bekannt, dass das Fehlen einer zentralen Wasserleitung und einer einheitlichen Kanalisation die ständige Gefahr einer Epidemie in sich birgt. Aber wie soll eine so arme Stadt ein Problem lösen, dass die früheren Verwalter zu jener Zeit nicht lösen konnten, wo die Waffenfabrik 55 % Dividende ausschüttete? Was in den Zeiten der Hochkonjunktur, in den Zeiten, wo in Steyr 17.000 Arbeiter beschäftigt waren, nicht geschaffen worden ist, das kann wahrhaftig in der Zeit der Wirtschaftskrise und der zerrütteten Gemeindefinanzen nicht einmal begonnen werden. In dem Präliminare 1929 ist kein Schilling für ein Kanalrohr, kein Schilling für Bohrungsarbeiten vorgesehen. Auch hier muss gesagt werden: ausserordentliche Massnahme oder endgiltiger Verfall. Mein Vorgänger und ich haben auf diese Gefahren ungezählte Male hingewiesen, alle in Betracht kommenden Instanzen sind von diesem Zustande informiert, ich habe in der breitesten Oeffentlichkeit, ja auf dem österreichischen Städtetag darauf aufmerksam gemacht. Ich komme nun auf die Schlussfolgerungen zu sprechen. Der Geldabgang pro 31. Dezember 1928 beträgt, wie bereits ausgeführt, rund 230.000 S. Die Ausgaben können - ich kann das nicht genug stark betonen - nicht gedrosselt werden, weil eben keinerlei Sachauslagen vorgesehen sind. Das bedeutet daher die Einstellung aller privatrechtlichen Verpflichtungen und die Unmöglichkeit einer geregelten Gehaltsauszahlung für die Zukunft. Das bedeutet die Unmöglichkeit, diese Gemeinde weiter zu verwalten.
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