Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

von mindestens. S 345.031.- aufgebracht werden. In diesem Betrage aber sind die vom Bauamt geforderten S 204.000 nicht inbegriffen. Sollen also diese Arbeiten auch durchgeführt werden - sie sind ja ohnehin das Minimum der kommunalen Verwaltung - so wäre für das Jahr 1929 entweder durch Ersparungen oder durch Abgabenerhöhungen die Summe von 549.000.- S aufzubringen. Bevor ich nun auch auf die Schlussfolgerungen, die sich aus den Ziffern des Präliminares 1929 ergeben, zu sprechen komme, möchte ich einzelne Posten, soweit sie mir von Bedeutung erscheinen, des näheren erörtern. Der Schuldendienst allein beträgt für das Jahr 1929 S 404.457.-, Rund 1/5 der Gesamteinnahmen geht auf den Schuldenund Kapitalsdienst auf. Es wäre also die erste Aufgabe des gewissenhaften Verwalters, auf diesem Gebiete etwa durch eine Konvertierung der Schulden die Situation zu verbessern. Aber auch dieser Weg ist ungangbar, da ja die Schulden des Bundes bloss mit 5 % verzinst werden und die Rückstände an das Land Oberösterreich unverzinslich sind. Wir kommen eben immer und immer wieder zu dem Resultat: Die Einnahmen sind zu gering. Einer derartigen Kreditoperation würde ich jedoch nur in dem Augenblick meine Zustimmung geben, wo ich im Stande bin, den daraus entstehenden Verpflichtungen restlos nachkommen zu können. Ich habe bereits ausgeführt, dass der heutige Tag ein Schicksalstag in der Geschichte der Gemeindepolitik von Steyr ist, ich habe betont, dass ich eine Art Bilanz ziehen will. Ich darf es daher in dieser Stunde nicht unterlassen, über ein Kapitel zu sprechen, das mir die grössten Sorgen macht, weil von der Lösung dieser Frage das Schicksal von Menschen abhängt. Ich will mir nicht einmal in späterer Zeit vorwerfen lassen, dass ich nicht mit genügender Schärfe auf diese Gefahren hingewiesen habe. Und gerade der gegenwärtige Augenblick scheint mir der geeigneteste zu sein um eine

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