Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

Ausgleichsfonds. Unsere Hoffnungen haben sich bisher als trügerisch erwiesen. Wir haben von diesen Verhältnissen die in Betracht kommenden übergeordneten Gebietskörperschaften unentwegt im laufenden gehalten. Ich bin gezwungen, etwas weiter zurückzugreifen. Es trifft weder den Magistrat als Exekutivorgan noch den Gemeinderat als beschliessendes Organ der Gemeinde ein Verschulden. Es ist ganz unmöglich, die in dieser Hinsicht erstatteten Berichte und Eingaben zu reproduzieren. Ich will nur das allerwichtigste andeuten. Der erste Bericht an das Finanzministerium über die trostlose finanzielle Lage von Steyr stammt vom 20. Dezember 1922. Der Magistrat weist in diesem Berichte auf die immer unmöglicher werdende Situation mit aller Schärfe hin. In den laufenden Berichten an den ehemaligen Generalkommissär der Republik wurde unentwegt auf die unhaltbare Lage in Steyr hingewiesen. Der nächste umfassende Bericht an das Finanzministerium datiert vom 17.April 1921, der unter dem Eindruck der Entlassung der gesamten Belegschaft der Steyr-Werke einen wahren Hilferuf der Gemeinde darstellt. Im Mai 1925, also vor 3 Jahren, hat der Magistrat an das Präsidium des oberösterreichischen Landtages eine eingehend motivierte Eingabe gerichtet, die den Ausgleichsfonds für die Gemeinde Steyr als unbedingt notwendig erklärt. Der Magistrat hat sogar einen entsprechenden Gesetzentwurf betreffend die Schaffung eines Ausgleichsfonds auf Grund einer umfangreichen Finanzstatistik ausgearbeitet, er ist bis heute im Landtag nicht zur Beratung gekommen. Es wurde also bereits vor fünf Jahren auf die Unmöglichkeit einer geordneten Verwaltung hingewiesen. Von den Berichten, die über die technischen Rückstände Aufschluss geben, will ich gar nicht reden. Ich will auch nicht von den unzähligen Vorsprachen und Interventionen bei den Zentralbehörden sprechen, die zum Teil auf die Antragstellung der Minorität zurückzuführen waren, sie sind ja alle bisher ohne jeden Erfolg

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