Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

Wir haben eben die Geschäfte bisher weiterführen können, weil wir grössere Schuldposten nicht getilgt haben. Und als sich plötzlich alle Gläubiger fast zur gleichen Zeit energischer meldeten, da war der Zusammenbruch unvermeidlich. Ich habe am Anfange meines Berichtes betont, dass ich eine wahrheitsgetreue Bilanz zu ziehen gedenke, dass ich daher die Fehler, die die Gemeindevertretung gemacht hat, nicht verschweigen werde, ohne vielleicht eine Anklage gegen jene zu erheben, die seinerzeit Beschlüsse gefasst haben, die sich heute als verhängnisvoll darstellen, die aber sicherlich in der guten Absicht gefasst wurden, der Stadt zu helfen, wobei ja schliesslich nicht übersehen werden darf, dass es wohl wenige Wirtschafter geben dürfte, die in den Zeiten der Geldumwälzung und der Wiederaufbauarbeit keine Fehler gemacht haben. Ich komme nunmehr auf zwei grössere Transaktionen zu sprechen, die sich vor Beginn meiner Amtstätigkeit abgespielt haben und die nach meiner Ansicht -- ohne, wie bereits betont, einen Vorwurf erheben zu wöllen -- sich heute als eine schwere Belastung darstellen. Die Gemeinde Steyr hat unter dem Druck der XV. Arbeitslosenversicherungsnovelle beim Bundesministerium für soziale Verwaltung ein Darlehen im Betrage von 560.556 S aufgenommen. Durch Abzahlung von Kapitalsraten bis 31. Juli 1928 wurden insgesamt 113.214 S getilgt. Hiezu kommen die Zinsen bis 31. Juli 1928 im Ausmasse von 84.076 S, sodass die Schuld gegenwärtig die Höhe von 531.418 S beträgt, welche vorläufig mit 5 %iger Verzinsung in Monatsraten von 3.000 S abgestattet wird. Die Schuld wird demnach in 30 Halbjahresraten getilgt sein. Aus diesen Zahlen geht also hervor, dass die Gemeinde ungefähr 15 Jahre lang jährlich 36.000 S zu zahlen hat und dass auch der Zinsendienst trotz des verhältnismässig niedrigen Prozentsatzes eine schwere Belastung darstellt, sodass die Bewegungsfreiheit ganz ausserordentlich gehemmt wird. Ueberflüssig zu sagen, dass eigentlich die Gegenpost

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