Punkt 7.) Autostandplatzgebühren. Z1. 8043. Der Referent G.R. Huber beantragt: die Einführung von Autostandplatzgebühren für die Platzfuhrwerke auf dem Stadtplatz (vor dem Hotel Steyrhöf und Kaffee Landsiedl). Die Gebühr beträgt pro Autotaxiwagen und Jahr - ohne Rücksicht auf die Grösse des Wagens und auf die mehr- oder minderhäufige Benützung des Standplatzes - S 60.-- (sechzig). Für das Jahr 1928 ist der volle Betrag zu entrichten. G.R. Knabl beantragt die Gebühr von S 60.-- auf S 30.-- herabzusetzen. Der Referent glaubt hiezu keine Ursache zu haben. Bei der Abstimmung wird der Referentenantrag mit Mehrheit angenommen. Punkt 8.) Steuerrekurs. Z1. 13176. Dr. Jakob Presser, Schilderabgabe-Einspruch. Derselbe Referent beantragt; Dem Einspruch wird keine Folge gegeben, da sich die betreffende Ankündigung nicht an der Betriebsstätte befindet und daher als Dauerankündigung zu betrachten ist, für die gemäss § 3, Punkt 1 lit.b des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G.Bl. N° 33 ex 1926 die Abgabevorschreibung 50 S beträgt. Einstimmig angenommen. Punkt 9.) Steuerrekurse. Zl. 10255. Der Referent G.R. Fridrich beantragt: Dem Rekurse der Imperial-Feigenkaffeefabrik in Wien wird aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Angenommen. Zl. 7275. Dem Rekurse der Maggi-Gesellschaft wird aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Angenommen.
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