dann auf die Bedenken zu sprechen, die obere Ennsbrücke vorübergehend dem Verkehr zu öffnen, betont die damit übernommene Verantwortung und die Sicherheitsmassnahmen. Er beantragt schliesslich: Der Gemeinderat genehmige die Instandsetzung der unteren Ennsbrücke und beschliesse die Aufnahme eines Kredites bis zum Betrage von S 100.000.--; das Präsidium wird gleichzeitig beauftragt, ehestens die entsprechenden Bedeckungsvorschläge auszuarbeiten. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck begrüsst den Antrag, als den Wünschen seiner Partei entsprechend und gibt als Rechtfertigung der nicht zeitgemässen Fertigstellung ein Versäumnis einer Lieferfirma an. Bgm. Stellv. Russmann als Vorsitzender dankt dem Bgm. Stellv. Dr. Messenböck für dessen loyale Erklärung und bringt den Antrag des Referenten zur Abstimmung. Die Annahme erfolgt einstimmig. Punkt 6.) Geste, Bilanzvorlage. Zl. 11398. Der Referent Bgm. Stellv. Russmann berichtet: Am 15. Oktober 1924 fasste der Gemeinderat den Beschluss, die ihm von Herrn Karl Donke, Leichenbestatter in Steyr, zum Kaufe angebotene Leichenbestattung mit dem dazu gehörigen Gebäude und Blumengeschäfte käuflich zu erwerben. Es wurde der Gemeinde Steyr mit der Übernahme der Leichenbestattung die Erledigung keiner kleinen Aufgabe zuteil. Ihr erstes Unternehmen zu leiten und damit zu zeigen, dass kommunalisierte Unternehmen gedeihen und zum Wohle der Bevölkerung viel Nützliches leisten können, war, da noch gar keine Erfahrung vorhanden war, eine verhältnismässig schwierige Aufgabe. Die Leichenhalle, welche sich in einem jeder Beschreibung spottenden Zustande befand, wurde adaptiert und ein Aufbahrungs- als auch Aufbewahrungsraum geschaffen. Damit ist aber die Leichenhallenfrage noch lange nicht gelöst und es wird ge-
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