ebenso das des verstorbenen Bürgermeisters Wokral. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeisterstellvertreter Russmann und Bürgermeister Sichlrader erstattet zu Punkt 6.) Anschaffung eines Autosprengwagens das Referat. Zl. 8959/28. Er begründet die Notwendigkeit der Anschaffung zur Besprengung der Nebenstrassen, da der jetzige Sprengwagen vermöge seines Gewichtes und der Wasserentnahme aus der Wasserleitung hiezu nicht geeignet ist. Der neue Autosprengwagen kann das Wasser aus den Flussläufen entnehmen und braucht daher im geladenen Zustand nicht die Holzbrücken passieren. Die Kosten hiefür betragen 40.000 S davon ist die Hälfte heuer und der Rest im nächsten Jahre zahlbar. Im Präliminare sind für heuer S 20.000 vorgesehen, so dass das Erfordernis gedeckt erscheint. Der Antrag: der Gemeinderat genehmige die Anschaffung eines Autosprengwagens im Sinne der Vorschläge des Stadtbauamtes wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 7.) Gemeindestatut. Zl. 8490. Der Referent Bürgermeister Sichlrader berichtet über den Stand der Angelegenheit, der Einsprüche des Bundes, da angeblich einiges gegen die Verfassung verstosse und bringt die Abänderungen zur Verlesung, die nunmehr zweifellos dem Bund genehm sein werden. Er beantragt: I. Der Gemeinderat erteile dem im Sinne des Erlasses des Bundeskanzleramtes vom 6. April 1928, Zl. 105.612-VI redigierten Statutenentwurf die Genehmigung.
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