Gemeinderatsprotokoll vom 18. Mai 1928

Teil A B C der Grundparzelle 336/4 an die Stadtgemeinde Steyr ab. Herrn Dr. Mayr bleibt das Recht vorbehalten über die Baumbestände dieses Streifens zu verfügen und dieselben gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 1.-- bis zur Bildung der oberwähnten Bauparzelle zu benützen. 3.) Sämtliche mit dieser Transaktion verbundenen Kosten und Gebühren samt Zuschlägen tragen beide Teile zur Hälfte. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Grundtausch Steyr-Werke. Zl. 7680. Derselbe Referent beantragt: Der Stadtrat beschliesse: folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen: 1.) Der Magistrat Steyr tritt als Verwalter des öffentlichen Grundes die Teile b und c der Grundparzelle 1325/5 an die Steyr-Werke A.G. ab. 2.) Die Steyr- Werke A.G. treten die im Plane in rosa angelegten Teile der bezüglichen Parzellen an die Stadtgemeinde Steyr ab. Den Steyr-Werken A.G. bleibt das Benützungsrecht hinsichtlich dieses Grundstreifens bis zur endgiltigen Benützung für Strassenzwecke gegen Zahlung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 1.-- (ein Schilling ) zu. 3.) Sämtliche Durchführungskosten einschliesslich sämtlicher Gebühren (auch Übertragungsgebühr) samt Zuschlägen trägt die Steyr-Werke A.G. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Graberhaltungen: Referent; Bgm.Stellv. Russmann. Zl. 7980. "Heimatschutz", Übernahme der Erhaltungskosten von Gräbern. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Übernahme der Erhaltungskosten der Gräber der beiden Volksdichter Anton Schosser und Josef Moser, sowie der Karoline Eberstaller,

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