der Dienstordnung bei Anrechnung von 13 Jahren 56% der aktiven Bezüge. Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Gemeindejagd. Z1. 8619. Der Bürgermeister als Referent berichtet über die ordnungsgemässe Verlautbarung der Jagdvergebung. In dieser Zeit langten zwei Offerte auf S 400.-- und S 450.-- ein, worüber der Stadtrat beschlossen hat. Über erfolgte Einsprache wurde die Genehmigung des Gemeinderates zurückgestellt und in der Erwartung eines Ausgleiches bisher nicht behandelt. Nachdem aber die Aufnahme der Jagd nach der Schonzeit bevorsteht, wird bis zur Austragung der Sache eine provisorische Regelung vorgeschlagen und zwar die Bestellung von Verwaltern. Er beantragt: Der Gemeinderat bestelle bis auf weiteres gemäss § 24 des o.ö. Jagdgesetzes zur Verwaltung der Gemeindejagd Steyr die Herren Bäckermeister Johann Schwarz, Gemeinderat Martin Mitschko und Magistrats-Oberrevident Franz Liska. Stadtrat Schlossgangl behauptet, die Jagd sei nicht richtig ausgeschrieben worden, daher nicht allgemein bekannt gewesen, die Offerte hätten damals dem Stadtrat vorgelegt werden sollen und es müsse die Jagd unbedingt sofort öffentlich ausgeschrieben werden. Er bestehe darauf, dass beide Jagden ausgeschrieben werden und stellt einen diesbezüglichen Antrag. Bgm. Stellv. Russmann als Vorsitzender stellt fest, daß die Jagd am Stadtgute nicht auf der Tagesordnung stehe, somit nur der Antrag des Stadtrates Schlossgangl auf Ausschreibung der Gemeindejagd zur Abstimmung kommen könne. Dieser als der weitergehende Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt und der Antrag des Referenten mit Mehrheit angenom-
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