Gemeinderatsprotokoll vom 18. Mai 1928

7. Sitzung. Niederschrift über die 7. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 18. Mai 1928. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. 2.) Grundtausch Dr. Mayr 3.) Grundtausch Steyr-Werke. Referent: Bgm.Stellv. Russmann. 4.) Graberhaltungen. 5.) "Geste", Bilanz 1927 Referent: Bürgermeister Sichlrader. 6.) Anschaffung eines Autosprengwagens. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bürgerm. Sichlrader. 7.) Gemeindestatut. 8.) Gemeinde Rechnungsabschluss pro 1927 Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 9.) "Geste", Konzessionsgesuche 10.) Organisationsstatut. Referent: G.R.Huber. 11.) Autotarif. Referent: G.R. Kirchberger. 12.) Grundtausch Wohnbau-Genossenschaft.

Fürsorge-Ausschuss. Referent: Bgm.Stellv. Russmann. 13.) Fürsorgerekurse (11). Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader die Bürgermeisterstellvertreter: Julius Russmann. die Stadträte: Dedic Karl Marktschläger Rudolf Dressl August Schlossgangl Leopold Klement Karl Schneeweiss Rud. Dr. die Gemeinderäte: Arzt Josef Fiala Karl Fridrich Leopold Gaiblinger Leopold Kirchberger Josef Huber Franz Knabl Ferdinand Chalupka Elise Hamberger Josef Knogler Richard Patek Irene Mitschko Martin Roithner Hans Peyrer Angermann Dr. Huber Franz Schrangl Franz Steiner Florian Schwandtner Anton Tribrunner Franz Witzany Hans. Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Bürgermeister Sichlrader eröffnet die Sitzung konstatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates und berichtet: Entschuldigt sind Bürgermeisterstellvertreter Dr. Messenböck, Stadtrat Hafner, Gemeinderäte: Weiguny Josef, Schwitzer Erna, Hambrusch Peter und Baumgartner Hans. Zu Protokollprüfern werden bestimmt: G.R. Knabl

und Stadtrat Klement. Der Punkt 9.) der Tagesordnung Geste, Konzessionsgesuche wird abgesetzt. Ebenso wird Punkt 5.) "Geste, Bilanz 1927” über Wunsch der Minorität von der Tagesordnung abgesetzt. Es war das eifrigste Bestreben, die Bilanz der Geste dem Versprechen gemäss dem Gemeinderate vorzulegen, indes wünscht die Minorität die Ziffern der Bilanz noch zu überprüfen, daher die Rückstellung. Frau Gemeinderat Kisely hat ihr Mandat aus Gesundheitsrücksichten zurückgelegt. An deren Stelle wurde Frau Elise Chalupka einberufen. Diese leistet die vorgeschriebene Angelobung, worauf Bürgermeister Sichlrader der Frau Berta Kisely für ihre Tätigkeit im Gemeinderate dankt und ihr völlige Herstellung ihrer Gesundheit wünscht. Dem verstorbenen Fürsorgerat Wingert Sylvester dankt der Bürgermeister für seine eifrige Tätigkeit und wünscht, dass seitens des Gemeinderates der Witwe dieser Dank schriftlich zum Ausdruck gebracht werde. Zum Zeichen der Trauer haben sich die Gemeinderäte von den Sitzen erhoben und damit auch die Zustimmung gegeben. Stadtrat. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. Punkt 2.) Grundtausch Dr. Mayr. Zl. 9475. Der Stadtrat beschliesse folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen: 1.) Der Magistrat Steyr als Verwalter des öffentl. Gutes tritt an Herrn Dr. Anton Mayr einen 4 m breiten Streifen der Parzelle 336/1 längs seiner Grundparzelle 336/4 ab. Bei etwaigen Abänderungen des Grundregulierungsplanes ist Herr Dr. Mayr verpflichtet, allfällige, sich hiedurch ergebende Rückabtretungen an den Magistrat Steyr zu vollziehen. 2.) Herr Dr. Mayr tritt an die Stadtgemeinde Steyr den

Teil A B C der Grundparzelle 336/4 an die Stadtgemeinde Steyr ab. Herrn Dr. Mayr bleibt das Recht vorbehalten über die Baumbestände dieses Streifens zu verfügen und dieselben gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 1.-- bis zur Bildung der oberwähnten Bauparzelle zu benützen. 3.) Sämtliche mit dieser Transaktion verbundenen Kosten und Gebühren samt Zuschlägen tragen beide Teile zur Hälfte. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Grundtausch Steyr-Werke. Zl. 7680. Derselbe Referent beantragt: Der Stadtrat beschliesse: folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen: 1.) Der Magistrat Steyr tritt als Verwalter des öffentlichen Grundes die Teile b und c der Grundparzelle 1325/5 an die Steyr-Werke A.G. ab. 2.) Die Steyr- Werke A.G. treten die im Plane in rosa angelegten Teile der bezüglichen Parzellen an die Stadtgemeinde Steyr ab. Den Steyr-Werken A.G. bleibt das Benützungsrecht hinsichtlich dieses Grundstreifens bis zur endgiltigen Benützung für Strassenzwecke gegen Zahlung eines jährlichen Anerkennungszinses von S 1.-- (ein Schilling ) zu. 3.) Sämtliche Durchführungskosten einschliesslich sämtlicher Gebühren (auch Übertragungsgebühr) samt Zuschlägen trägt die Steyr-Werke A.G. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Graberhaltungen: Referent; Bgm.Stellv. Russmann. Zl. 7980. "Heimatschutz", Übernahme der Erhaltungskosten von Gräbern. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Übernahme der Erhaltungskosten der Gräber der beiden Volksdichter Anton Schosser und Josef Moser, sowie der Karoline Eberstaller,

ebenso das des verstorbenen Bürgermeisters Wokral. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeisterstellvertreter Russmann und Bürgermeister Sichlrader erstattet zu Punkt 6.) Anschaffung eines Autosprengwagens das Referat. Zl. 8959/28. Er begründet die Notwendigkeit der Anschaffung zur Besprengung der Nebenstrassen, da der jetzige Sprengwagen vermöge seines Gewichtes und der Wasserentnahme aus der Wasserleitung hiezu nicht geeignet ist. Der neue Autosprengwagen kann das Wasser aus den Flussläufen entnehmen und braucht daher im geladenen Zustand nicht die Holzbrücken passieren. Die Kosten hiefür betragen 40.000 S davon ist die Hälfte heuer und der Rest im nächsten Jahre zahlbar. Im Präliminare sind für heuer S 20.000 vorgesehen, so dass das Erfordernis gedeckt erscheint. Der Antrag: der Gemeinderat genehmige die Anschaffung eines Autosprengwagens im Sinne der Vorschläge des Stadtbauamtes wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 7.) Gemeindestatut. Zl. 8490. Der Referent Bürgermeister Sichlrader berichtet über den Stand der Angelegenheit, der Einsprüche des Bundes, da angeblich einiges gegen die Verfassung verstosse und bringt die Abänderungen zur Verlesung, die nunmehr zweifellos dem Bund genehm sein werden. Er beantragt: I. Der Gemeinderat erteile dem im Sinne des Erlasses des Bundeskanzleramtes vom 6. April 1928, Zl. 105.612-VI redigierten Statutenentwurf die Genehmigung.

II. Der Stadtrat wird ermächtigt, etwa neuerlich von der Regierung geforderte Abänderungen, die sich auf die Verfassung stützen, im eigenen Wirkungskreis zu beschliessen. Der Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 8.) Gemeinde Rechnungsabschluss pro 1927. Zl. 8764. Über das Hauptergebnis berichtet derselbe Referent auf Grund des vorliegenden Amtsberichtes: Der Rechnungsabschluss der Stadtkassa Steyr pro 1927 weist folgendes Hauptergebnis aus: Die Hauptsumme der Einnahmen im Jahre 1927 per S 3,126.881.79 vermindert um die Einnahmen aus Kreditoperationen Rubrik Ia, per S 857.802.17 ergibt an wirksamen Einnahmen S 2,269.079.62 gegenüber dem Voranschlag per S 1,997.590.— ergibt sich daher eine Mehreinnahme von S 271.489.62 Die Hauptsumme der Ausgaben im Jahre 1927 per S 3,189.102.70 vermindert um die Ausgaben auf Kreditoperationen, Rubrik Ia, per S 382.122.80 ergibt an wirksamen Ausgaben S 2,806.979.90 gegenüber dem Voranschlag per S 3,0.48.860.-- ergibt sich daher eine Minderausgabe von..S 241.880.10 Summiert man die Mehreinnahme und die Minderausgabe, so ergibt die Vergleichung mit dem Voranschlag ein günstigeres Resultat um S 513.369.72 Wird von der Summe der wirksamen Einnahmen im Jahre 1927 per S 2,269.079.62 die Summe der wirksamen Ausgaben im Jahre 1927. abgezogen per S 2,806.979.90 so ergibt sich ein wirkl. Gebarungsabgang per S 537.900.28

Übertrag:S 537.900.28 präliminiert war ein Abgang von S 1,051.270.- somit gegen den Voranschlag günstiger wie vor¬ stehend um S 513.369.72 Dieses günstigere Resultat ist zurückzuführen auf die Steigerung der Einnahmen (Abgabenertragsanteile und Lohnabgabe insbesonders) und auf die Fortsetzung der Ersparungsmassnahmen durch den Stadtrat hinsichtlich der Ausgaben. Hiezu bemerkt Bürgermeister Sichlrader noch, dass die Gemeinde trachten müsse, auch den letzten Rest beim Abgange zu tilgen und ersucht die Mitglieder des Gemeinderates um deren Mitwirkung. Ohne Debatte zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt dem Referenten Bgm. Stellv. Russmann zu Punkt 10.) Organisationsstatut "Geste" das Wort. Zl. 409/Präs. Der Referent bespricht die einvernehmlich mit den Parteien gemachten Abänderungen wodurch Einschränkungen der Verfügungen des Betriebsleiters und des Referenten zu Gunsten des Stadtrates festgelegt werden und beantragt namens des FinanzAusschusses die Annahme. Wird einstimmig angenommen. Punkt 11.) Autotarif (Autotaxigewerbe-Maximaltarif). Zl. 4841. Referent G.R. Huber bespricht die Details des Tarifes und verliest den Tarif. Er ersucht um Annahme des Antrages: Der Gemeinderat genehmige den Tarif für das Autotaxigewerbe im Sinne des Amtsberichtes vom 3. März 1928. Der Gemeinderat ist ferner der Ansicht, dass die Taxibesitzer verhalten werden sollen, die Fahrzeuge mit Taxametern auszugestalten. Die Magistratsabteilung II wird beauftragt

die diesbezüglichen Verhandlungen einzuleiten. Wird einstimmig angenommen: Punkt 12.) Grundtausch Wohnbaugenossenschaft. (Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft Grundtausch und Abtretungsvertrag). Zl. 7622. Referent G.R. Kirchberger beantragt nach kurzer Begründung: 1.) Die Übergabe des im Situationsplane vom 24.März 1927 mit a) bezeichneten Teiles der Grundparzelle 1408/10 im Ausmasse von 120 m2, eingetragen in der Grundbuchseinlagezahl 460, ferner des Teiles k) der Parzelle 1413/2 im Ausmasse von 292 m2 und der Parzelle 1413/1 (mit Ausnahme des Teiles i ) = 40 m2 ) im Ausmasse von 6548 m2 an die gemeinnützige Ein-und Mehrfamilienhäuser- Baugenossenschaft r.g.m.b.H. laut des am 19.Oktober 1927 mit der Stadtgemeinde abgeschlossenen Vertrages. 2.) Die Abtretung des Teilstückes f) = 42 m2 der öffentlichen Wegparzelle 1414 an die Ein- und MehrfamilienhäuserBaugenossenschaft r.G.m.b.H. 3.) Die Einbeziehung der Teilstücke g, b, h) im Ausmasse von 463 m2, welche von der Ein- und MehrfamilienhäuserBaugenossenschaft abgetreten werden, in die öffentliche Wegparzelle 1414, desgleichen die Einbeziehung der Teilstücke d und e im Ausmasse von 160 m2, welche von der Stadtgemeinde abgetreten werden, ferner die Zuschreibung des Teiles c) = 52 m2 der Parzelle 1984 zur Parzelle 1414 (ebenfalls öffentliches Gut ). Wird einstimmig angenommen. Punkt 13.) Fürsorgerekurse. Referent Bürgermeisterstellvertreter Russmann stellt folgende Anträge: Zl. 27787. Motschmann Katharina und Mathias, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung muss aus prinzipiellen Gründen bestä-

tigt werden. Der Rekurs wird daher zurückgewiesen. Sache der Sozialgesetzgebung des Bundes ist es hier vorzusorgen. Die ohnehin über Gebühr belasteten Gemeinden können sich nicht neue Lasten durch Übernahme von Verpflichtungen anderer Faktoren aufbürden. Zl. 4006/28. Manseer Barbara, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen und den Rekurs zurückzuweisen und zwar aus den zutreffenden Gründen der I. Instanz. Zl. 4709/28. Schwarz Kajetan, Fürsorgerekurs. Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wird bestätigt, der Rekurs zurückgewiesen und zwar sowohl aus prinzipiellen Gründen als auch, weil es dem Sohne möglich ist, bei seinem Verdienste dem Vater Schuhe zu kaufen. Zl. 5569/28. Bramendorfer Edeltraud, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen und den Rekurs zurückzuweisen und zwar aus den zutreffenden Gründen der I. Instanz. Zl. 22215/27. Schmiedmayr Anna, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen und den Rekurs zurückzuweisen und zwar aus den zutreffenden Gründen der I. Instanz. Zl. 5563. Bartlhuber Josef, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen und den Rekurs zurückzuweisen aus den zutreffenden Gründen der I. Instanz.

Zl. 5048. Holzinger Anna, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung muss leider und zwar aus prinzipiellen Gründen bestätigt werden. Der Rekurs wird daher abgewiesen. Zl. 5147. Mayrhofer Adolf, Fürsorgerekurs. Der Beschluss der Fürsorgeräteversammlung wird dahin abgeändert, dass auch die zweite Hälfte der Übersiedlungskosten auf den Armenfond übernommen werden sollen, also insgesamt der Betrag von S 20.40. Zl. 5435. Ramoser Otto, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche gegen die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung betreffend Zuerkennung eines monatlichen Erziehungsbeitrages von S 20.-- und Nichtzuerkennung eines einmaligen Betrages von S 100.-- zur Dekkung von bereits geleisteten Vorschüssen wird stattgegeben und der Betrag von S 100.-- für bereits geleistete Vorschüsse zuerkannt. Zl. 5280. Mittendorfer Elfriede, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche stattzugeben, den Bescheid der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und das Ansuchen der Partei zu bewilligen. Zl. 5999. Teufelmayr Gustav, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse die Abweisung des Einspruches u. Bestätigung des Beschlusses der Fürsorgeräteversammlung. Sämtliche Anträge werden ohne Debatte angenommen.

Anschliessend berichtet Bürgermeisterstellvertreter Russmann über das Sammelergebnis der Armensammlung mit einem Ertrage von S 6408.-- das ist um S 754.-- gegen 1927 weniger. Er beantragt das Ergebnis in den Lokalblättern zu veröffentlichen und bei dieser Gelegenheit den Spendern den Dank auszusprechen. Es ist noch notwendig die Vergebung der Gemeindejagd auf die Tagesordnung zu setzen und Bürgermeister Sichlrader beantragt nach § 58 der Geschäftsordnung die Verhandlung darüber in der vertraulichen Sitzung abzuführen. Wird mit Mehrheit angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 18. Mai 1928. Tagesordnung. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. 1.) Bestätigung eines Disziplinarerkenntnisses 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 3.) Personalangelegenheiten. 4.) Regelung der Gemeindejagd. Punkt 1.) Bestätigung eines Disziplinarerkenntnisses. Hofer Hermine. Zl. 164/Präs. Referent Dr. Schneeweiss beantragt das Disziplinarerkenntnis vom 28. April 1928 zu genehmigen. Einstimmig angenommen. Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. a) Aufnahmen auf Grund der Ersitzung. Atzelhuber Karl Atteneder Kaspar Buchner Mathias Barth Heinrich Distlberger Joh. Dietachmayr Franz Eglseer Ferdinand Enzinger Moritz Fiedlberger Konr. Feichtner Therese Glantschnigg Franz Gerlach Anton Jeitinger Karl Haider Ignatz Klee Franz Heim Karl

Kniserreiner Rupert Kletzmayr Anna Levschy Franz Kumpfmüller Eugen Lackner Valentin Neudorfer Karl Moritz Josef Franziska Oberndorfer Johann Oberndorfer Polzhuber Johann Ogris Ignaz Pontesegger Marie Reitner Josef Smerietschnig Andreas Ritter Anton Schwaiger Emma Senk Leopold Schatz Katharina Schragen Karl Weissenböck Hermann Stadler Josef Zwonac Ludwig b) Abweisungen: Ebner Franz Jetzinger Alois Schock Josef Rienhuber Anna c) Definitive Aufnahme. Listenöder Karl Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Personalangelegenheiten. Zl. 178/Präs. Auguste Roubik, Versetzung in den dauernden Ruhestand. Referent Bürgermeister Sichlrader berichtet über die Magistratsangestellte Auguste Roubik, die infolge Krankheit nicht imstande ist, ihr Amt weiterzubehalten. Sie hat auch selbst um Pensionierung angesucht. Für die Gemeinde entsteht dadurch kein Schaden, vielmehr im Gegenteile ein Vorteil. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse Frau Auguste Roubik über ihr Ansuchen mit 31. Mai 1928 in den dauernden Ruhestand zu versetzen. Die Ruhegenussbemessung beträgt gemäss § 44

der Dienstordnung bei Anrechnung von 13 Jahren 56% der aktiven Bezüge. Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Gemeindejagd. Z1. 8619. Der Bürgermeister als Referent berichtet über die ordnungsgemässe Verlautbarung der Jagdvergebung. In dieser Zeit langten zwei Offerte auf S 400.-- und S 450.-- ein, worüber der Stadtrat beschlossen hat. Über erfolgte Einsprache wurde die Genehmigung des Gemeinderates zurückgestellt und in der Erwartung eines Ausgleiches bisher nicht behandelt. Nachdem aber die Aufnahme der Jagd nach der Schonzeit bevorsteht, wird bis zur Austragung der Sache eine provisorische Regelung vorgeschlagen und zwar die Bestellung von Verwaltern. Er beantragt: Der Gemeinderat bestelle bis auf weiteres gemäss § 24 des o.ö. Jagdgesetzes zur Verwaltung der Gemeindejagd Steyr die Herren Bäckermeister Johann Schwarz, Gemeinderat Martin Mitschko und Magistrats-Oberrevident Franz Liska. Stadtrat Schlossgangl behauptet, die Jagd sei nicht richtig ausgeschrieben worden, daher nicht allgemein bekannt gewesen, die Offerte hätten damals dem Stadtrat vorgelegt werden sollen und es müsse die Jagd unbedingt sofort öffentlich ausgeschrieben werden. Er bestehe darauf, dass beide Jagden ausgeschrieben werden und stellt einen diesbezüglichen Antrag. Bgm. Stellv. Russmann als Vorsitzender stellt fest, daß die Jagd am Stadtgute nicht auf der Tagesordnung stehe, somit nur der Antrag des Stadtrates Schlossgangl auf Ausschreibung der Gemeindejagd zur Abstimmung kommen könne. Dieser als der weitergehende Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt und der Antrag des Referenten mit Mehrheit angenom-

men. Schluss der Sitzung um 9 Uhr 30 abends. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:

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